Das Portal
zur katholischen Geisteswelt


Zum Inhalts-
verzeichnis
Zum
biographischen Bereich

Impressum

Startseite

Das katholische Informationsportal kath-info
dient der theologischen Aufklärung
und bietet Ihnen Beiträge zu Themen der katholischen Welt.
Die Beiträge unterliegen in der Regel dem Urheberrecht.

Zum Autorenverzeichnis

Sie befinden sich im liturgischen Bereich.
Die neuesten Beiträge finden Sie jeweils auf der Startseite

Datenschutzerklärung

Zum
Rezensions-
bereich
Zum
philosophischen
Bereich

Links

Zitate

Themen

10 Jahre ED
Alte Messe
Böhm Dom.
Bundesblut
Complet
Ehrfurcht
Fortschritt
Freigabe
Gamber K.
Handkommunion
Herz Jesu-Fest
Juden
Kanon
Karfreitagsfürbitte
Kommunion
Korrektur
Korrektur II
Korrektur III
Liebe
Lumen fidei
Messopfer
Museumswärter
Opferung
Sacr. Caritatis
Sakralität
Saventhem E.
Schicksalsfrage
SP: Leitlinien
SP: Versöhnung
Stuflesser
Sühnopfer
Trad. custodes
Trad. custodes II
Trad. custodes III
Trad. custodes IV
Wandlungsworte
Wort u. Sakrament

Kommuniondekret

Am 8. August 1910 erließ der hl. Papst Pius X. das Dekret Quam singulari Christus amore über die Erst- und Frühkommunion. Ferdinand Holböck nennt es die “Krone aller eucharistischen Kundgebungen des Papstes”. Er bringt folgende Auszüge aus dem Dekret (Ferdinand Holböck, Das Allerheiligste und die Heiligen, Stein am Rhein 1979, S. 390 f):

“Das Dekret des IV. Laterankonzils (1215), das noch immer in Geltung ist, bestimmt, dass alle Gläubigen, wenn sie zum Unterscheidungsalter gekommen sind, sofort verpflichtet sind, die heiligen Sakramente der Buße und des Altares wenigstens einmal im Jahr zu empfangen. Nun ist leider in der Frage nach dem Zeitpunkt des Unterscheidungsalters im Lauf der Zeit eine Menge irrtümlicher Ansichten und bedauernswerter Missbräuche entstanden. Man glaubte, anders für das Bußsakrament und anders für den Empfang der heiligen Eucharistie bestimmen zu müssen. In Bezug auf die Beichte trete dann das Unterscheidungsalter ein, wenn das Kind das Gute vom Bösen unterscheiden, das heißt sündigen könne. Für den Empfang der heiligen Kommunion aber - so meinte man - sei das Unterscheidungsalter später anzusetzen, nämlich dann, wenn beim Kind schon eine gewisse Fülle von Glaubenskenntnissen und eine größere geistige Reife vorhanden und daher ein bessere Vorbereitung möglich wäre. So kam man je nach der Verschiedenheit der persönlichen Ansichten dazu, an manchen Orten 10 oder 12 Jahre zum Erstkommunionempfang zu fordern, anderswo sogar 14 oder noch mehr Jahre, alle Kinder aber, welche dieses geforderte Alter noch nicht erreicht hatten, vom Genuss der heiligen Eucharistie einfach auszuschließen. Aus diesem Brauch, die Kinder vom heiligsten Sakrament unter dem Vorwand der Ehrfurcht abzuhalten, ergibt sich eine Reihe von Missständen. Der Kindesunschuld entgeht das innere Wachstum, da sie von der Vereinigung mit Christus, der Lebensquelle, zurückgehalten wird. Ja, noch mehr, die Jugend verliert sogar die Unschuld, da sie in den vielen Gefahren, von denen sie umgeben ist, gerade die stärkste Hilfe entbehren muss; so gerät sie leicht in schwer sündhafte Gewohnheiten, noch bevor sie von den heiligen Geheimnissen des Leibes und Blutes Christi kosten ...”

Dann folgen diese Bestimmungen:

“I. Das zum Empfang der heiligen Sakramente der Buße und des Altares geforderte Unterscheidungsalter ist beim Kind dann gegeben, wenn es den Vernunftgebrauch zu erlangen anfängt, also in der Regel um das siebte Lebensjahr, eventuell später oder auch früher. In diesem Alter beginnt für das Kind auch die Pflicht, das Doppelgebot der Beichte und Kommunion zu erfüllen.
II. Für die erste Beichte und Kommunion wird aber keineswegs eine umfassende und eindringende Kenntnis der christlichen Glaubenslehre gefordert ...
III. Die vom Kind geforderte Glaubenskenntnis zum würdigen Empfang der Erstkommunion besteht darin, dass es erstens die zur Seligkeit unumgänglich notwendigen Glaubenswahrheiten mit einer seiner geistigen Kraft entsprechenden Kenntnis erfasst; und zweitens dass es das eucharistische Brot von gewöhnlicher Speise zu unterscheiden versteht. Dann soll das Kind mit einer seinem Alter entsprechenden Andacht zum heiligsten Sakrament hinzutreten.”


Der Verrat an den Kleinen

“Erstkommunion- oder Firmvorbereitung sind zu psychosozialen Gruppenstunden umgestaltet; die Hinführung zum Sakrament unterbleibt. Bischof Tebartz-van Elst sagt: ‘Die Primärsymbole der Liturgiefeier sind Brot und Wein, die zu Christi Leib und Blut werden. In diesem Horizont ist so manche Praxis der Erstkommunionfeiern sehr kritisch zu sehen. Wo Sekundär- und Tertiärsymbole wie Bäume und Boote in die Altarräume geschleppt werden, muss es nicht verwundern, wenn Kinder nicht zum Wesen der sakramentalen Begegnung mit Jesus Christus finden.’”
Hannes Hintermeier, Im Land der Mutlosen, in der FAZ vom 9. August 2010.

Als ich 1990 in einem Interview auf die Missstände in der Erstkommunionvorbereitung aufmerksam machte und behauptete, dass die betroffenen Kinder oft nicht das Wesentliche, was die hl. Kommunion ausmacht, erfahren, beschwerte sich ein Bischof über mich in Rom. Doch auch hier gilt: Jeder Versuch der Vertuschung wird sich früher oder später rächen.


Der König der Goldenen Stadt: Ein Buch zur Erstkommunion


Die letzte Chance vor dem Kommunionempfang

Autoren

Conrad Sven
Deneke B.
Mosebach M.
Muschalek G.
Postl Uwe
Prosinger F.
Ramm Martin
Ratzinger J.
Recktenwald E.
Spaemann R.
Strasser R.
Wildfeuer M.


Zu den neuesten Beiträgen