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Der Verrat am Konzil

Zur Frage nach der Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils

Von P. Martin Lugmayr

Ein neues ökumenisches Konzil sollte, wie Johannes XXIII. es in der Apostolischen Konstitution "Humanae Salutis" formulierte, mit der er dieses Konzil am 25.12. 1961 offiziell einberief, die "Serie der zwanzig größten Synoden weiterführen".[1] Ein kurzer Blick in deren Geschichte zeigt, daß ihr Charakter durchaus unterschiedlich war, ein Urteil, welches die Weise der Einberufung, Anzahl und Auswahl der Teilnehmer, die Art der behandelten Fragen und den Geltungsbereich gleichermaßen betrifft. So wurden die ersten acht ökumenischen Konzilien (Nicaenum I [325] bis Constantinopolitanum IV [869-879]) vom (römischen, später oströmischen) Kaiser einberufen und waren "ökumenisch", insofern die Bischöfe der "Ökumene" des Reiches eingeladen waren und die Beschlüsse für dieses Reich galten (hieraus erklärt sich z.B. der Umstand, daß die Beschlüsse des Konzils von Nizäa von den syrischen Bischöfen östlich der Reichsgrenze erst auf einer Synode im Jahre 410, und dies mit Modifikationen, angenommen wurden).[2]

Im Unterschied zu den altkirchlichen Konzilien, an denen nie ein Papst persönlich teilgenommen hatte, wurden die sieben mittelalterlichen Generalsynoden (Lateranense I [1123] bis Viennense [1311-1312]), die heute ebenfalls auch als "ökumenische" bezeichnet werden, vom Papst einberufen und geleitet. Hatten auf den Konzilien des Altertums nur Bischöfe und deren Vertreter Stimmrecht, so übten nun auch diejenigen ein solches aus, die damals gewöhnlich keine Bischöfe waren, nämlich die Kardinäle.[3] Noch einen wichtigen Unterschied gab es: behandelten die ersten Konzilien immer auch Häresien, so war dies bei den "ökumenischen" Synoden des Mittelalters nur ausnahmsweise der Fall, ein "auffallendes Merkmal der hochmittelalterlichen Konzilien".[4] Im Mittelpunkt des Interesses stand die kirchliche Reform.

Für die Einschätzung des Zweiten Vatikanums bedeutet das: gerade wenn dieses Konzil in den Zusammenhang der zwanzig anderen gestellt und nicht einseitig nur mit den letzten verglichen wird, ist sein grundlegender Charakter a priori nicht festgelegt. Eines indes ist sicher: ähnlich wie bei den mittelalterlichen Generalsynoden waren Einberufung, Ausrichtung und Abhaltung wesentlich mit den Konzilspäpsten verbunden, da die Regelungen des Codex Iuris Canonici von 1917 zur Anwendung kamen (vgl. Can. 222-229).

Nun hat Johannes XXIII. bei der Einberufung des Konzils folgendes vorgegeben: es sollte erstens mit Rücksicht auf die Nöte der Zeit erwogen werden, wie der christliche Glaube von der Kirche wirksamer verbreitet werden könne, also ein die kirchliche Reform betreffendes Anliegen. In Hinblick auf die vom Apostolischen Stuhl getrennten Christen sollten die Lehrsätze über die Kirche entfaltet und so dargelegt werden, daß diese Christen von Sehnsucht nach der Einheit mit Rom erfüllt und ihnen ein Weg zu ihr bereitet werde,[5] offensichtlich eine die Glaubenslehre betreffendes Thema. Weiters sollten der ganzen menschlichen Familie Ratschläge gegeben werden, wie der wahre Friede erlangt und bewahrt werden könne, ein Punkt, der sowohl lehrhaften wie pastoralen Charakter aufweist. Johannes XXIII. schreibt deshalb in Bezug auf das von ihm einberufene Konzil: "Es werden daher Fragen vorgelegt, die sowohl die Glaubenslehre als auch das Tun des Menschen betreffen".[6]

Im Motu proprio "Appropinquante Concilio" vom 6.8.1962, das die Normen für die Abhaltung des Konzils in Kraft setzte, führte Johannes XXIII. aus, daß das Konzil das Licht der Wahrheit und die christliche Liebe den Menschen bringen will, die auch darüber zu unterrichten sind, was zum rechten Glauben und zu den reinen Sitten (castos mores) gehört.[7]

In den sich dem Motu proprio anschließenden Normen wird als erste der zehn zu bildenden Konzilskommissionen diejenige genannt, welche die Glaubens- und Sittenlehre zum Gegenstand hat.[8] Paul VI. hat an dieser Rangordnung festgehalten, als er am 14.September 1963 diese Konzilsordnung wieder bestätigte (was durch den Tod Johannes XXIII. notwendig wurde),[9] auch wenn er gewisse, vor allem das Verhältnis von Kurie und Konzil (Schaffung des Gremiums der Moderatoren, Erweiterung der Kommissionen) und die Einbeziehung von Laien unter die Zuhörer (auditores) betreffende Änderungen, eingeführt hat.[10]

Bei der Eröffnungsansprache des Konzils betonte Johannes XXIII. am 11.10.1962, daß es nicht in erster Linie darum gehe, die bereits bekannte Lehre der Kirche zu wiederholen. Auch erwähnt er mit keinem Wort eine allfällige Weiterführung des Ersten Vatikanums. Vielmehr steht ein missionarisches Anliegen im Mittelpunkt: "Für das Ökumenische Konzil ist die wirksamere Bewahrung und Verbreitung des heiligen Schatzes der christlichen Lehre von größter Bedeutung".[11] Daher ist es "vor allem notwendig, daß die Kirche ihre Augen niemals vom heiligen Erbe der Wahrheit, das sie von den Vätern empfangen hat, abwendet; aber gleichzeitig hat sie es nötig, die gegenwärtigen Zeiten anzusehen, die neue Verhältnisse herbeigeführt haben, neue Formen des Lebens und dem katholischen Apostolat neue Wege eröffnet haben".[12]

Es gehe darum, daß "diese sichere und unveränderliche Lehre, der treuer Gehorsam zu leisten ist, in der Weise erforscht und dargelegt werde, die unsere Zeiten erfordern. Das eine ist nämlich das Depositum des Glaubens selbst bzw. die Wahrheiten, die in unserer heiligen Lehre enthalten sind, das andere die Weise, wie diese verkündet werden, wobei derselbe Sinn und derselbe Aussagehalt zu bewahren sind. Dieser zweiten Weise wird ein großes Augenmerk zu widmen und sie wird geduldig, falls es nötig sein sollte, zu erarbeiten sein; es werden nämlich bei der Darlegung jene Gründe anzuführen sein, die dem Lehramt, dessen Charakter insbesondere ein pastoraler ist, mehr entsprechen".[13]

Diese wichtigen Stellen, die die Unveränderlichkeit des Glaubensgutes und den Glaubensgehorsam hervorheben, die gleichsam das innere Maß jeder pastoralen Bemühung sind, werden z.B. von Otto Hermann Pesch, obwohl er ausführlich auf diese Eröffnungsansprache eingeht, nicht erwähnt. Bezeichnend ist weiters, wie er bei einer oft angeführten Aussage dieser Rede durch ein geschicktes "Zusammenschneiden" deren Sinn verändert hat. Nach Pesch habe Johannes XXIII. gesagt: "Die Irrtümer erheben sich oft wie ein Morgennebel, den bald die Sonne verscheucht. In der Vergangenheit hat die Kirche zwar diese Irrtümer mit größter Strenge verdammt, heute möchte die Braut Christi dagegen lieber das Heilmittel der Barmherzigkeit anwenden, als die Waffe der Strenge erheben".[14]

Pesch hat hier wichtige Teile ausgelassen. Tatsächlich sagte der Papst nämlich folgendes: "Die Irrtümer erheben sich oft wie ein Morgennebel, den bald die Son­ne verscheucht. Diesen Irrtümern hat die Kirche sich zu jeder Zeit widersetzt, ja sie häufig auch verurteilt, sogar mit größter Strenge. Was die gegenwärtige Zeit betrifft, so ist die Braut Christi der Ansicht, eher (potius) das Heilmittel der Barmherzigkeit anzuwenden als die Waffen der Strenge zu ergreifen; sie meint, bei den heutigen Nöten könne man mehr (magis) durch eine ausführlichere Darlegung der Kraft ihrer Lehre begegnen als durch Verurteilen". Pesch unterschlägt also, daß es für Johannes XXIII. völlig klar war, daß sich die Kirche den Irrtümern zu jeder Zeit zu widersetzen hat. Der Papst differenziert allein in der Frage, ob man bei diesem Widerstand immer zu Verurteilungen schreiten müsse, wobei es zu beachten gilt, daß er diese nicht abschaffen will. Die abwägenden Formulierungen "eher durch Barmherzigkeit" und "mehr durch ausführliche Darlegung" gelten unter der Voraussetzung, daß das Ziel, nämlich das Überwinden der Irrtümer bzw. der Nöte, so erreicht wird.

Am 8.12.1963 hielt Johannes XXIII. zum Abschluß der ersten Sitzungsperiode während der hl. Messe eine Predigt, in der er auf den Beweggrund einging, ein Konzil einzuberufen, nämlich "daß die heilige Kirche, stark im Glauben, befestigt in der Hoffnung und brennender in der Liebe, mit einer gewissen neuen und jugendlichen Kraft erblühe, und, befestigt durch heilige Gesetze, wirksamer und geeigneter sei für die Ausbreitung des Reiches Christi",[15] daß, wie er bei derselben Gelegenheit an anderer Stelle formulierte, "Glaube, Heiligkeit und Apostolat ihre Strahlen aussenden mögen auf die Kirche und die zivile Gemeinschaft".[16] Es ist auch bezeichnend, daß Johannes XXIII. in einem Brief, den er nach der ersten Sitzungsperiode an die in ihre Heimat zurückgekehrten Konzilsväter am 6.1.1963 schrieb, als Frucht des Konzils, die es erbeten gälte, erwartete, "daß das Konzil in der Kirche eine so große Menge geistlicher Männer erwecken und so weite Felder des katholischen Apostolats eröffnen möge, daß die Menschen, geführt von der Braut Christi, jene hohen und sehnlich zu wünschenden Ziele erreichen, die sie noch nicht zu erlangen vermochten",[17] nämlich, was er vorher erwähnt, die Einheit im einen Glauben und in der einen Herde.[18]

Wenn wir uns jetzt Paul VI. zuwenden, so sollen insbesondere jene Aussagen gewürdigt werden, die sich von denen Johannes XXIII. unterscheiden. Paul VI. hat am Beginn der zweiten Session, dem 29.9.1963, seine Homilie stellvertretend für seine erste Enzyklika deklariert[19] und dementsprechend neue Akzente für das Konzil gesetzt. So wollte er betreffs der Ekklesiologie ausdrücklich das Konzil als Weiterführung des Ersten Vatikanischen Konzils verstanden wissen, wenn er auch einschränkend bemerkte, die Wahrheit über die Kirche müsse vertieft werden, "vielleicht nicht mit jenen feierlichen Formeln, die man dogmatische Definitionen nennt, sondern eher unter Verwendung von Deklarationen, mit denen die Kirche durch ein klareres und bedeutenderes Lehramt darlegt, was sie über sich selbst denkt".[20]

Inhalt derselben sollten die Lehre über das Bischofsamt, seiner Aufgaben und seiner Verbindung mit dem Petrusamt sein.[21] Dies sei die theologische Aufgabe (theologicum munus) des Konzils.[22] In einer an die Konzilsväter gerichteten Ansprache am Ende der zweiten Sitzungsperiode, am 4.12.1963, wird Paul VI. noch deutlicher: "Die große und vielfältige Frage des Episkopats . hat den ersten Platz in diesem ökumenischen Zweiten Vatikanischen Konzil inne, weil wir es niemanden unbemerkt lassen wollen, daß dieses eine gewisse natürliche Fortsetzung und Ergänzung des ökumenischen Ersten Vatikanischen Konzils ist".[23]

Daß die Konzilsväter diesem Aufruf gefolgt sind, geht aus der Homilie hervor, die Paul VI. bei der Promulgation der dogmatischen Konstitution über die Kirche und der Dekrete über den Ökumenismus und die katholischen Ostkirchen am 21.11.1964 gehalten hat. Darin betonte er bezüglich der Ekklesiologie: "So ist das Werk des ökumenischen Ersten Vatikanischen Konzils vollendet worden, was die Lehre betrifft; erforscht worden ist das Geheimnis der Kirche und der göttliche Ratschluß über seine ersten Einrichtungen".[24] Die Ergänzung des Ersten Vatikanums sah Paul VI. insbesondere in der Lehre über das Bischofsamt. Denn als er später näher darauf eingeht, sagt er: "Es war fürwahr notwendig, daß das ökumenische Erste Vatikanische Konzil vervollständigt werde".[25]

Gleichzeitig hob er hervor: "Der am meisten geeignete Kommentar zu dieser Promulgation scheint der zu sein, daß durch sie die überlieferte Lehre in keiner Weise (nullo modo) verändert worden ist. Was Christus gewollt hat, dasselbe wollen auch wir. Was war, bleibt. Was die Kirche im Lauf der Jahrhunderte gelehrt hat, dasselbe lehren auch wir. Nur das, was vorher allein durch das lebendige Handeln (actione vitae) enthalten war, wird jetzt durch eine offenkundige Lehre ausgedrückt; was bisher überlegt und disputiert wurde, ja zum Teil auch Kontroversen ausgesetzt war, ist jetzt in eine sichere Lehrformel gebracht worden".[26]

Was mit dem Ausdruck "sichere Lehrformel" gemeint ist, kann im Licht folgender Worte des Papstes erschlossen werden, die er während der letzten öffentlichen Sitzung des Konzils am 7.12.1965 zur gesamten Tätigkeit des Konzils gesprochen hat: "Nun ist es hilfreich zu beachten, daß die Kirche durch ihr Lehramt, obwohl es kein Lehrkapitel mit außerordentlichen dogmatischen Sätzen definieren wollte, nichtsdestoweniger bezüglich sehr vieler Fragen mit Autorität ihre Lehre vorgelegt hat, an deren Norm heute ihr Gewissen und ihr Handlungsweise auszurichten die Menschen gehalten sind".[27]

Der Kommentar von Joseph Ratzinger zu dieser Aussage verdient es, zur Gänze wiedergegeben zu werden: "Die mittlere Linie, die in diesem Text beschrieben ist, entspricht ohne Zweifel dem Wol­len der Mehrheit der Konzilsväter; die Ausführungen des Papstes schaffen damit einigermaßen Klarheit über die tatsächliche Lage: Es gibt kein neues Dogma nach dem Konzil, in keinem Punkte. Aber das bedeutet doch nicht, daß das Ganze ins Unverbindlich-Erbau­liche abgedrängt werden dürfte: Die Texte schließen, je nach ihrer literarischen Art, einen ernsten Anspruch an das Gewissen des katholischen Christen ein; ihre Pastoral fundiert in der Lehre, und ihr lehrmäßiges Reden ist von der Sorge für die Menschen und die Realisierbarkeit des Christlichen in der heutigen Welt geprägt. In der Vereinigung von Wahrheit und Liebe, von ,Lehre' und Hirtensorge liegt das Eigentümliche der pastoralen Idee des Konzils, das damit gerade hin­ter die Zertrennung in Pragmatismus und Doktrina­lismus zurückgreifen wollte auf die biblische Einheit beider, die letztlich in Christus gründet, der Logos und Hirte in einem ist: Als Logos ist er Hirte, als Hirte Logos".[28]

Somit hat auch die vom Generalsekretär am 26.11. 1964 verlesene Erklärung, die den Konzilsakten beigefügt wurde, über die theologische Qualifikation der in der Kirchenkonstitution vorgelegten Lehre in einem wichtigen Punkt eine Antwort erfahren. Denn darin wurde die Möglichkeit neuer Definitionen offengelassen: "Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen Ziel­setzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt. Was aber das Konzil sonst vorlegt, müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entspre­chend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aus­sageweise sich ergibt".[29]

Noch ein Wort zur Deutung Joseph Ratzingers über die Verbindung von Lehre und Pastoral auf dem Zweiten Vatikanum. Daß er hierbei tatsächlich ein Grundanliegen des Konzils richtig wiedergegeben hat, geht insbesondere aus dem in den Konzilsakten niedergelegten und daher zur Interpretation verbindlichen Hinweis (nota) zum Titel eines Dokuments hervor, der anscheinend das Hauptaugenmerk allein auf die Pastoral legt, nämlich zum Begriff "Pastoralkonstitution": "Die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute besteht zwar aus zwei Teilen, bildet jedoch ein Ganzes. Sie wird ,pastoral' genannt, weil sie, gestützt auf Prinzipien der Lehre, das Verhältnis der Kirche zur Welt und zu den Menschen von heute darzustellen beabsichtigt. So fehlt weder im ersten Teil die pastorale Zielsetzung noch im zweiten Teil die lehrhafte Zielsetzung. Im ersten Teil entwickelt die Kirche ihre Lehre vom Menschen, von der Welt, in die der Mensch eingefügt ist, und von ihrem Verhältnis zu beiden. Im zweiten Teil betrachtet sie näher die verschiedenen Aspekte des heutigen Lebens und der menschlichen Gesellschaft, vor allem Fragen und Probleme, die dabei für unsere Gegenwart besonders dringlich erscheinen. Daher kommt es, daß in diesem zweiten Teil die Thematik zwar den Prinzipien der Lehre unterstellt bleibt, aber nicht nur unwandelbare, sondern auch geschichtlich bedingte Elemente enthält. Die Konstitution ist also nach den allgemeinen theologischen Interpretationsregeln zu deuten, und zwar, besonders im zweiten Teil, unter Berücksichtigung des Wechsels der Umstände, der mit den Gegenständen dieser Thematik verbunden ist".[30]

Im Hintergrund dieser Nota steht eine längere Auseinandersetzung unter den Konzilsvätern, der letztlich um den Punkt kreiste, ob man Lehre und Pastoral trennen solle und welche Autorität dann dem pastoralen Aussagen überhaupt zukomme. Der schließlich eingeschlagene Weg ebnet nicht den Unterschied zwischen Lehre und Pastoral ein, erteilt aber einer sozusagen "autonomen" Pastoral eine Absage. Auch diese muß den Prinzipien der Lehre unterstellt bleiben. Umgekehrt muß man auch sagen: eine adäquate Darlegung der Lehre ist nicht unpastoral. Selbst wenn sie im Einzelfall nicht direkt eine konkrete Antwort für ein in der Geschichte auftretendes Problem gibt, ist die Lehre der sichere Grund, von dem aus eine solche Antwort ermöglicht und falschen Antworten eine Absage erteilt wird.

Kommen wir zum Schluß: die eingangs gestellte Frage, ob das Zweite Vatikanische Konzil dogmatisch oder pastoral gewesen sei, müßte, dies ist das Ergebnis der vorliegenden Untersuchung, anders formuliert werden. Denn dieses Konzil wollte in seinen dogmatischen Aussagen auch einen pastoralen Aspekt nicht ausgeschlossen wissen, und es wollte nicht einer Pastoral das Wort reden, welche sich der Lehre entzieht. Die außerordentliche Bischofssynode, die vom 24.11. bis 8.12.1985 in Rom stattfand und sich eingehend mit den Zweiten Vatikanum und der Zeit danach auseinandersetzte, stellte zu Recht im Abschlußdokument fest: "Die falsche Gegenüberstellung von Lehr- und Seelsorgsauftrag muß vermieden werden bzw. ist zu überwinden. In der Tat besteht ja das wahre Anliegen der Pastoral in der Aktualisierung und Konkretisierung der Heilswahrheit, welche in sich für alle Zeiten Gültigkeit hat. Als wahre Hirten müssen die Bischöfe ihrer Herde den rechten Weg zeigen, ihr den Glauben stärken, Gefahren von ihr abwehren".[31]

So wertvoll dieser Grundgedanke von der Zusammengehörigkeit von Lehre und Pastoral in sich ist, so hat er in der konkreten Applizierung doch zu mancherlei Verwirrung und Unsicherheit geführt. Denn die Anwendung der "allgemeinen theologischen Interpretationsregeln" kann sich bei Texten schwierig erweisen, deren Sprachgestalt von beiden Interessen, dem lehrhaften und dem pastoralen, geprägt ist und deren Terminologie manchmal auch nicht eindeutig zu sein scheint. Dieser Problematik kann nur durch ein profundes Studium der Geschichte eines jeden Textes begegnet werden, wodurch die Aussageabsicht der Konzilsväter deutlich wird. Auch gilt es, eine "analoge" Leseweise, der Interpretation der Heiligen Schrift vergleichbar, anzuwenden; d. h. der theologische Gehalt eines Textes wirft auch ein Licht auf andere Texte. Da das Konzil sich als ein Konzil verstand, sind seine Äußerungen auf eine Einheit hin zu interpretieren. Der alternative Ansatz Giuseppe Alberigos, anstelle von den Texten und deren Entstehung vielmehr vom Ereignischarakter des Konzils und seiner Tragweite auszugehen,[32] öffnet m.E. der subjektiven Instrumentalisierung Tür und Tor, da die Auswahl und Interpretation der einzelnen Gesichtspunkte vom Vorverständnis und Interesse des jeweiligen Beobachters abhängig ist.

Ein wichtiger hermeneutischer Schlüssel ist aber eine gediegene Kenntnis der Tradition und der lehramtlichen Dokumente vor dem Zweiten Vatikanum. Denn eines ist sicher: sowohl die Konzilspäpste als auch die Konzilsversammlung wollten in Kontinuität mit der Tradition und dem Depositum Fidei stehen. Der Verpflichtungscharakter der Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils wird aber auch dadurch deutlich, inwiefern bestimmte Lehren vom ordentlichen Lehramt allgemein, d.h. betreffs der Bischöfe, in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, mit Autorität verkündet werden. Das bedeutet: das Zweite Vatikanum muß nicht nur im Licht der Tradition und des Lehramtes vor 1965 gedeutet werden, sondern auch im Lichte des Lehramtes nach 1965. Wer sich dem Lehramt nach dem Zweiten Vatikanum widersetzt, wird diesem Konzil genausowenig gerecht werden können, wie derjenige, der die Tradition und das Lehramt davor ablehnt.

Die angeführten Regeln, über die noch viel mehr gesagt werden könnte, sind gleichsam der Schlüssel für ein rechtes Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils in seiner lehrhaften und pastoralen Dimension wie auch des Verpflichtungscharakters seiner Verlautbarungen.

Anschrift des Autors: P. Martin Lugmayr, Priesterseminar St. Petrus, Kirchstraße 16, DE - 88145 Opfenbach.

Anmerkungen:

[1] AAS 54 (1962) 8.
[2] Vgl. dazu: Wilhelm Baum, Dietmar W. Winkler, Die Apostolische Kirche des Ostens, Klagenfurt 2000, 19-22; Peter Bruns, Bemerkungen zur Rezeption des Nicaenums in der ostsyrischen Kirche, AHC 32 (2000) 1-22.
[3] Auf den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel-Ferrara-Florenz-Rom (1431-1443) wurde auch anderen Klerikern das Stimmrecht verliehen, z.B. Doktoren der Theologie oder des Kirchenrechts.
[4] Josef Gehr, Die rechtliche Qualifikation der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils, St. Ottilien 1997, 23.
[5] ". christiani ab Apostolica hac Sede seiuncti, ad eandem unitatem acrius accendantur, iisdemque ad eam assequendam quasi via muniatur", Johannes XXIII., Const. Apost. "Humanae Salutis", AAS 54 (1962) 9.
[6] "Propununtur propterea quaestiones sive ad fidei doctrinam, sive ad actionem vitae spectantes", ebd., 9. Später schreibt er von das Konzil vorbereitenden Entwürfen, "ad doctrinam et ad morum disciplinam attinentes", ebd., 11.
[7] Vgl. AAS 54 (1962) 609 f.
[8] Ebd., 613.
[9] Ac. Syn. Vat. II, vol. II, pars I, 23.
[10] Vgl. dazu: Joseph Ratzinger, Das Konzil auf dem Weg. Rückblick auf die zweite Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils, Köln 1964, 12-18. Weitere Modifikationen der Konzilsordnung, die die Aufgaben des Generalsekretärs und der Moderatoren, die nötige Anzahl von Stimmen für eine Redeerlaubnis nach Ablauf der vorgesehen Zeit sowie das Verbot, ohne Genehmigung des Generalsekretärs in der Konzilsaula und der unmittelbaren Umgebung derselben Schriftstücke jeglicher Art zu verteilen, betrafen, wurden am 2.Juli 1964 rechtskräftig (Ac. Syn. Vat. II, vol. III, pars III, 14 f.).
[11] AAS 54 (1962) 790.
[12] Ebd., 790 f.
[13] AAS 54 (1962) 792. Diese Stelle ist, unter Einbeziehung des größeren Kontexts, wiederum angeführt in der für die Zeit zwischen der ersten und zweiten Sitzungsperiode vorgesehenen Arbeitsordnung, welche von Johannes XXIII. approbiert und am 6.12.1962 vom Generalsekretär verlesen worden ist. Vgl. Ac. Syn. Vat. II, vol. I, pars I, 96 f.
[14] Otto Hermann Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, Würzburg 2001, 76.
[15] AAS 55 (1963) 39.
[16] Ebd., 36.
[17] AAS 55 (1963) 158.
[18] Vgl. ebd., 157.
[19] Vgl. AAS 55 (1963) 843.
[20] AAS 55 (1963) 848 f.
[21] Vgl. ebd., 849.
[22] Vgl. ebd., 850.
[23] AAS 56 (1964) 36.
[24] AAS 56 (1964) 1008.
[25] Ebd., 1009.
[26] Ebd., 1009 f.
[27] AAS 58 (1966) 57.
[28] LThK2, Das Zweite Vatikanische Konzil, I, Freiburg i.Br. u.a. 1966, 350.
[29] Veröffentlicht in: AAS 57 (1965) 72; Ac. Syn. Vat. II, vol. III, pars VIII, 10; mit deutscher Übersetzung: LThK2, Das Zweite Vatikanische Konzil, I, a.a.O., 348-351.
[30] Ac. Syn. Vat. II, vol. IV, pars VII, 734; mit deutscher Übersetzung: LThK2, Das Zweite Vatikanische Konzil, III, Freiburg i.Br. 1968, 280 f.
[31] Zukunft aus der Kraft des Konzils. Die außerordentliche Bischofssynode ´85, Freiburg i.Br. u.a. 1986, 29.
[32] Giuseppe Alberigo (Hrsg.), Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959-1965), Bd. I, Mainz 1997, XXVII.

Dr. Martin Lugmayr FSSP ist Dozent am Internationalen Priesterseminar der Priesterbruderschaft St. Petrus in Wigratzbad / Allgäu.
Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht in der Zeitschrift Theologisches, Dezember 2005


Der Verrat am Konzil

Von P. Engelbert Recktenwald

Im Sommer 1988 führte in Chile die Zeitschrift "Communione et Liberazione" ein Interview mit Kardinal Ratzinger. Darin antwortet er auf die Frage "Was können Sie uns berichten, was Ihnen in Ihrem Leben Schmerz bereitet hat?" auf folgende Weise:

"Es ist schwierig, eine solche Frage zu beantworten...! Geliebte Menschen zu verlieren, ist immer ein großer Schmerz. Es schmerzt mich auch sehr zu sehen, wie man die Erfahrung des Konzils mit einer einseitigen Betrachtungsweise zerstört hat. Ich erinnere mich noch so gut daran, wieviel Begeisterung ich in Bezug auf das Konzil empfand..., als der Kardinal von Köln mich als Experten auswählte, und wir beide dachten, wir würden einen großen Beitrag zur Kirche von heute und morgen leisten. Ich entsinne mich, daß wir voller Hoffnung auf eine Verjüngung der Kirche zurückkehrten. Als ich 1967/68 Professor in Tübingen war, sah ich, wie sie so anders das Konzil interpretiert hatten. Es begann die vor allem von Theologen der Theologischen Fakultäten geführte 68er Revolution. Und ich sah, wie einer von ihnen - von dem ich wußte, daß er vom Glauben abgefallen war, da er es mir selbst gesagt hatte - einer, der an nichts glaubte, zu lehren begann, seine Meinung sei der wahre Katholizismus. Es handelte sich um eine glatte Lüge. Diese Zerstörung eines so vielverprechenden Anfangs dessen, was das Konzil gewesen war, fügte mir einen großen Schmerz zu."

Dieses erschütternde Bekenntnis deckt sich mit dem, was Kardinal Ratzinger im Mai 1992 in einer Rede über Hans Urs von Balthasar vor der Gregoriana ausgeführt hat:

"Von Balthasar hat die Größe der konziliaren Texte uneingeschränkt erkannt und anerkannt. Aber er sah auch, wie rundherum sich viele kleine Geister angesiedelt hatten, die nun aus der konziliaren Atmosphäre Bedeutung zu gewinnen suchten, indem sie einfach am Maßstab des Glaubens verbeiredeten mit Forderungen oder Behauptungen, die dem Geschmack der Zeitgenossen entsprachen und aufregend erschienen, weil man sie bisher für unvereinbar mit dem Glauben der Kirche gehalten hatte... Ohne daß schöpferisch Neues hervorgebracht worden wäre, konnte man sich nämlich zu billigem Preis interessant machen, indem man alte liberale Ladenhüter nun als neue katholische Theologie anbot."

Die Ironie besteht darin, daß die Apostaten und Häretiker sich gewöhnlich auf das II. Vatikanum berufen, während jene, die glaubenstreu sind, sich den Vorwurf anhören müssen, daß sie "vorkonziliar" seien: nicht, weil sie das Konzil ablehnen, sondern weil sie die modernistische Interpretation des Konzils ablehnen. Dieser Vorwurf wurde auch gegen den Papst Johannes Paul II. erhoben. "Wider den Verrat am Konzil" lautet der Untertitel eines Buches, das von Hans Küng und Norbert Greinacher herausgegeben wurde. Der Titel ist auf Rom gemünzt. Die Weigerung Roms, die Irrlehren zu übernehmen, wird als Verrat am Konzil ausgelegt, während der Apostat Hans Küng (niemand Geringerer als Hans Urs von Balthasar hat ihm bescheinigt, kein Christ mehr zu sein, weil er nicht mehr an die Gottheit Christi glaube) sich zum Verteidiger des Konzils aufschwingt. Nun muß ohne Zweifel eingeräumt werden, daß einige Texte des Konzils, wie Bischof Dr. Rudolf Graber geschrieben hat (in seinem Buch Athanasius und die Kirche unserer Zeit), eine "schillernde Ambivalenz" besitzen. Das ist auf das Tauziehen zwischen den verschiedenen Kräften zurückzuführen. Es darf ja nicht vergessen werden, daß z.B. ein Hans Küng mit einer Reihe von Gesinnungsgenossen als Experte ebenfalls Mitwirkender beim Konzil war. Kardinal Oddi äußerte sich zu diesem Thema 1990 in einem Interview mit Trenta Giorni auf folgende Weise:

"Man verlegte sich auf ein Konzil des 'Aggiornamento'. Für Johannes XXIII. hieß Aggiornamento, die Kirche von gewissen überholten Elementen zu befreien, die sie belasteten, um sie zu einer Kirche zu machen, die als Braut Gottes mit ihrer Schönheit, Heiligkeit und ihrem Glanz die Bewunderung aller auf sich zieht. Vielleicht ist das Konzil ungenügend vorbereitet worden. Es ist klar, daß es von einer zu Zeiten Pius' X. entstandenen modernistischen Strömung vereinnahmt wurde, die nie völlig aufgegeben hatte. Es ist zwar gelungen, den Buchstaben des Konzils zu retten, nicht aber seinen Geist, der den Neuerern ausgeliefert blieb. Letztlich wurde die sogenannten 'Modernisierung' der Kirche nicht von den heiligsten Hirten erkämpft und durchgeführt, sondern von denen, die das meiste Geräusch verursachen. Und das waren ohne Zweifel nicht die Vertrauenswürdigsten."

Das, was der modernistischen Strömung auf dem Konzil selber nicht gelungen ist, versucht sie nun nachzuholen. Deshalb besteht heute die Verteidigung des Konzils darin, diese Verfälschung des Konzils aufzudecken, oder, wie Bischof Graber es treffend ausgedrückt: "Unsere Aufgabe wird es auf lange Zeit hinaus sein, mit den Worten des Konzils gegen seine Unterminierung, vor allem gegen den berühmten 'Geist' des Konzils anzukämpfen."


Prosinger: Zur Konzilserklärung über die Religionsfreiheit


Gaudium et Spes
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil begann die starke Zeit der kommunistischen Regime, das Aufkommen der 68er-Generation mit ihrem späteren Marsch durch die Institutionen, die Vorherrschaft links-progressiver Ideologien in Schul-Curricula, Kultur und Medien. Das alles kommt etwa in der Pastoralkonstitution "Gaudium et Spes“ des Konzils nicht vor. Es ist kein prophetisches Dokument. Ein ordentlicher Text, den zu lesen auch heute noch lohnt, dessen Tragik aber darin besteht, vor Pol Pot und Chinas Kulturrevolution geschrieben worden zu sein. Für heutige Ohren klingt er hoffnungslos veraltet. Die "Unglückspropheten“, vor denen Johannes XXIII. gewarnt hatte, sollten in den kommenden Jahren recht behalten: Nicht nur, dass das Gedankengut der kommunistischen Ideologie viele Weltgegenden mit Massengräbern übersäte, auch die Kirche selbst geriet in eine schwere Krise.

Guido Horst in seinem Artikel Ein wahrhaft nachkonziliares Dokument. Warum die Enzyklika “Spe salvi” die Konstitution “Gaudium et spes” des Zweiten Vatikanums nicht einmal erwähnt, erschienen in der Tagespost vom 6. Dezember 2007.


Verurteilen oder sich arrangieren?

Auch Gaudium et spes enthielt sich jeder Verurteilung des Kommunismus, was manche kirchlichen Experten der kommunistischen Weltanschauung, wie Gustav Adolf Wetter, sehr irritierte. In der Absicht, in einen Dialog mit der Welt einzutreten und ein Pastoralkonzil ohne Verurteilungen durchzuführen, geriet der Kommunismus etwas an den Rand des Blickfeldes. Drei ausführliche Ziffern zum Atheismus in Gaudium et spes erweckten den Anschein einer Kompensation. In der Zeit Johannes’ XXIII., auch im Konzil und im Pontifikat Pauls VI. und vor allem bei seinem Kardinalstaatssekretär Casaroli, war die Überzeugung verbreitet, der Kommunismus sei von Dauer und die Kirche müsse sich mit ihm arrangieren. Diese Überzeugung wurde von Johannes Paul II. nie geteilt. Gott sei Dank.

Aus: Manfred Spieker, Der Bote des Friedens (über Johannes XXIII.), in der Tagespost vom 28. Dezember 2013, S. 19.


Das wahre Problem des Nach-Konzils

Das ist meiner Meinung wirklich das Problem des Nach-Konzils: Die große Grundidee, mit einer neuen Freudigkeit und Zuversicht auf die Welt zuzugehen, ist zu dieser kleinen Idee, möglichst niemanden zu ärgern und möglichst so zu sein wie alle anderen, heruntergesunken. Dadurch ist dem Christentum keine ansteckende Kraft mehr geblieben.

Joseph Kardinal Ratzinger im Interview mit Prof. Albert Scharf, ausgestrahlt vom Bayerischen Rundfunk am 26. Mai 2003


Der wahre Auftrag des Konzils

Dass die Kirche nach dem Willen des Konzils in die Welt hineinwirken soll, ist, so sollte man meinen, allgemeiner Konsens. Anders sieht es der SPIEGEL. Dessen Kirchenexperten Peter Wensierski und Felix Bohr klagen, dass Papst Benedikt XVI. zum Konzilsjubiläum “statt der Fortsetzung von Reformen in der katholischen Kirche” “nur eine Bischofssynode zur ‘Neuevangelisierung’” einberufen habe (50 Jahre Vatikanisches Konzil: Ratzingers Abkehr vom Rebellentum, SPON vom 11. Oktober 2012).
Wie kann sich der Papst bloß mit solchen Nebensächlichkeiten wie der Verkündigung Jesu Christi in die Welt beschäftigen, statt die Kirche ständig um sich selbst kreisen zu lassen! Rückzug ins Ghetto ewiger innerkirchlicher Debatten - das ist also nach Auffassung des SPIEGELS der Auftrag des Konzils. Er muss es ja wissen!


Mitreißende Pioniere

"Eine der tragenden Ideen des erneuerten Impulses, den das Zweite Vatikanische Konzil der Evangelisierung gegeben hat, ist die der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit, die als solche alle Christen betrifft (vgl. Lumen gentium, 39-42). Die Heiligen sind die wahren Protagonisten der Evangelisierung in all ihren Ausdrucksformen. Sie sind im besonderen auch die mitreißenden Pioniere der neuen Evangelisierung."

So Papst Benedikt XVI. in seiner Predigt zur Eröffnung der Bischofssynode am 7. Oktober 2012. In Deutschland sind “die mitreißenden Pioniere der neuen Evangelisierung” natürlich die kirchlich bezahlten Dialogprozessler, die für eine unangepaßte kirchliche Morallehre nur Buhrufe übrig haben.


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