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Homeschooling

Ein Erfahrungsbericht von Bernd Lambertz

Homeschooling mit Erlaubnis des Unterrichtsministeriums. Wie geht das? Ganz einfach. Man meldet die Kinder, die per homeschooling unterrichtet werden, beim Unterrichtsministerium zu jedem neuen Schuljahr an, und erhält eine Bestätigung hierzu. Zyklusmäßig wird die Hausschule von einer Pädagogin des Ministeriums besucht, wobei in einem Gespräch auch Ratschläge erteilt werden. Alles in einer offenen, angenehmen Atmosphäre. Mit der Bestätigung erlangt man auch den Zugang zur pädagogischen Mediothek, wo Lehrpersonen Medien und Bücher für den Unterricht ausleihen können. Schulexterne Prüfungen können die Kinder ablegen, müssen es aber nicht. Für unsere Kinder halten wir es aber für besser diese abzulegen.

Wo gibt es diese für Heimschulfamilien traumhaften Verhältnisse? Natürlich nicht in Deutschland, sondern in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens in Ostbelgien.

Heute erhielt unsere Dorothea ihr Abschlusszeugnis der Primarschule, was hier erst mit Ende des 6. Schuljahres erworben werden kann. An drei Tagen wurde sie alleine in einer öffentlichen Schule in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik geprüft. Die Prüfungen zogen sich über mehrere Zeitstunden hin, wobei in Deutsch zwei Aufsätze und zwei Diktate neben Grammatikübungen und Textverständnisübungen geschrieben werden mussten. Die Mathematikprüfung erwies sich als eine umfangreiche Mammutprüfung. Da wir aber vom ungefähren Prüfungsrahmen einige Wochen vorher informiert worden sind, hatten wir noch etwas Zeit, den fehlenden Lernstoff im Schnelldurchgang durchzuarbeiten.

Zu unserem Erstaunen stellten wir fest, dass in den Schulen Ostbelgiens einiges mehr in Mathematik erwartet wird als in Nordrheinwestfalen, wo wir bis vor einigen Monaten noch gewohnt hatten. Laut Pisa hat man hierbei sogar einen deutlichen Vorsprung zu Bayern!

Obwohl Dorothea in Mathematik eine gute Gymnasialschülerin ist, blieb ihr nichts anderes übrig als zu pauken. Wir legten auch einige Sonderschichten ein, um das Pensum aufzuholen. Hier merkten wir erst einmal richtig, dass die Lerninhalte deutscher Bildungministerien hier nicht als Maßstab genommen werden können. Dorothea bestand sogar alle drei Prüfungen laut Auskunft der Prüfungsvorsitzenden mit "großer Bravour". Diese Prüfungen müssen allerdings alle Schüler dieser Schule absolvieren, und sie sind auch für Homeschoolkinder zu schaffen, wo gewissenhaft unterrichtet wird.

Wir sind jedenfalls den Schulbehörden in Ostbelgien für das uns entgegengebrachte faire Verhalten sehr dankbar, während uns deutsche Behörden mit allen Mitteln das Sorgerecht entziehen wollten – natürlich nur "zum Wohle der Kinder". "Zum Wohle der Kinder" unterließ man es von deutscher Seite auch nicht, uns hier beim belgischen Jugendamt zu denunzieren. Aber vergeblich: Gott hält seine Hand immer noch über seine Kinder!


UN-Sonderbeauftragter Munoz über Homeschooling in Deutschland

"Gemäß empfangener Berichte ist es möglich, dass in einigen Ländern Bildung exklusiv als Schulanwesenheit verstanden wird. Obwohl der Sonderberichterstatter ein starker Befürworter eines öffentlichen, freien und verpflichtenden Bildungssystems ist, sollte berücksichtigt werden, dass Bildung nicht auf reine Schulanwesenheit reduziert werden darf und dass Bildungsprozesse ausgebaut werden sollen um sicherzustellen dass sie immer und vorrangig den besten Interessen des Kindes dienen.
Fernlehrmethoden und Homeschooling stellen gültige Optionen dar, die unter bestimmten Umständen weiterentwickelt werden können, wobei nicht vergessen werden darf, dass Eltern das Recht haben die geeignetste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen wie dies auch in Art. 13 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist.
Die Förderung und Entwicklung eines Systems von öffentlicher, staatlich finanzierter Bildung sollte nicht die Unterdrückung von Bildungsformen zur Folge haben, die keine Anwesenheit in einer Schule erfordern. In diesem Zusammenhang erhielt der Sonderberichterstatter Klage über drohende Sorgerechtsentzüge von Eltern, die Homeschooling für ihre Kinder wählen."

UN-Sonderbeauftragter Prof. Vernor Munoz in seinem Bericht "Mission on Germany" vom 9. März 2007. Dieser Bericht geht auf seine Visitation vom 13. bis 21. Februar 2006 zurück. Wie sehr seine Besorgnis über die Bedrohung des Elternrechts, "die geeignetste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen", berechtigt ist, zeigt das rabiate Vorgehen der Behörden gegen manche Homeschooler.

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