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Die Einführung der Reformation in Irland

Von Alphons Bellesheim

Vorbemerkung:
1560 führte auf Betreiben der Königin Elisabeth das irische Parlament in Dublin die anglikanische Staatskirche in Irland ein. Das Parlament tagte in der zweiten Januarhälfte 1560. Ludwig Freiherr von Pastor schreibt dazu: “Im irischen Parlament waren 1560 die englischen Kirchengesetze über die Abschaffung der päpstlichen Gewalt, den Suprematseid, den Besuch des protestantischen Gottesdienstes durch Betrug und Überrumpelung zur Annahme gelangt; der Präsident des Unterhauses, James Stanihurst, legte sie zur Abstimmung vor, als das Haus sehr schwach besucht und die Anwesenden durchweg der Neuerung günstig waren. Der Unwille der übrigen Parlamentsmitglieder wurde durch die Versicherung beschwichtigt, die neuen Gesetze würden nicht zur Ausführung kommen. In der Tat wurde die herkömmliche Form des Treueids beibehalten, die anglikanische Liturgie des Allgemeinen Gebetbuches war für die Masse des Volkes unverständlich, da sie nicht ins Irische übersetzt war. Die öffentliche Ausübung des katholischen Gottesdienstes mußte seit 1560 allerdings unterbleiben, im übrigen aber konnte nicht einmal in der Umgegend von Dublin der Besuch der Messe behindert werden. Die Bischöfe Irlands blieben mit wenigen Ausnahmen der Kirche treu, nur zwei von ihnen wagte die Regierung ihrer Stühle zu berauben ...” (Geschichte der Päpste im Zeitalter der katholischen Reformation und Restauration, Band VI, Freiburg im Breisgau 1920, S. 502).
Da der Vorgang in den Geschichtsbüchern so sehr vernachlässigt wird, dass wir selbst im siebenbändigen Handbuch der Kirchengeschichte nichts davon erfahren, bringen wir eine Auszug aus der dreibändigen Geschichte der katholischen Kirche in Irland von der Einführung des Christentums bis auf die Gegenwart von Alphons Bellesheim, Zweiter Band, Mainz 1890, und zwar die Seiten 113 bis 156 aus dem Sechsten Kapitel Von der Thronbesteigung Königin Elisabeths bis zum Tode Shane O'Neills (1558 - 1567) des Ersten Buches: Die irische Kirche unter Heinrich VIII. und seinen Kindern (1509 - 1603).

Wenige Monate nach der Übernahme der Regierung [18. November 1558] tat die Königin [Elisabeth I.] die ersten Schritte zur Einführung der Reformation in Irland. Im Frühjahr 1559 erteilte sie Befehl, “die Wände in der Christuskirche und im Patricksdom zu Dublin zu übertünchen und statt der Gemälde und päpstlichen Fabeln Texte der Schrift dort anzubringen” (Richard Mant, History of the Church of Ireland from the Reformation to the Union of 1801, vol. 1, 253). Als der zum Lord Deputy bestellte Graf Sussex zum ersten Male in der Christuskirche dem feierlichen Gottesdienst beiwohnte, sang der Chor die Litanei in englischer Sprache.

An die Einführung des neuen Lord Deputy knüpft sich eine altprotestantische Legende, die seit den Tagen Robert Wares in den besten Geschichtswerken der englischen und irischen Protestanten eine stehende Rubrik bildet. Um seiner Abneigung wider die neue Regierung Ausdruck zu verleihen, so wird berichtet, habe der Klerus von Dublin über einer Christusstatue einen triefenden Schwamm anbringen lassen, um den Eindruck hervorzurufen, als schwitze der Heiland Blut. In der Person des Geistlichen Richard Leigh habe der Erzbischof den Täter ermittelt, ihn mit öffentlicher Kirchenbuße belegt und darauf die Beseitigung des Standbildes anbefohlen. Der katholischen Forschung ist es heute gelungen, die unlautere Quelle aufzudecken, welcher diese Verleumdung der hauptstädtischen Geistlichkeit entsprungen ist. Robert Ware hat die Geschichte erfunden und erstmals in seinem Werk “The Hunting of the Romish Fox” (Dublin 1683) mitgeteilt. Strype, Mant und selbst Bagwell haben sie als wahr angenommen. “Es sei gestattet”, bemerkt der scharfsinnige Bridgett, “Mr. Bagwell zu fragen, welcher irische, oder englisch sprechende Schriftsteller vor Robert Ware von diesem blutenden Christus gehört hat. Hat auch nur ein einziger Geschichtschreiber in England oder Irland vor der Veröffentlichung des 'Hunting oft the Romish Fox' diesen groben öffentlichen Betrug auch nur mit einem Worte erwähnt? Welche Stütze hat er gefunden in der Prüfung der Urkunden der englischen und irischen Staatsarchive?” (T. E. Bridgett, Blunders and Forgeries. Historical Essays, London 1890, 232). Auch die in neuester Zeit aufgestellte Behauptung, bereits 1559 habe Elisabeth die heilige Messe in Dublin abgeschafft, ist reine Erfindung. Öffentliche Urkunden, welche das bezeugen könnten, fehlen. "In der Instruction Elisabeths an Lord Sussex, welche Shirley in den Original-Letters mitteilt, ist von Abschaffung der Messe mit keinem Wort die Rede. Vornehme und Beamte empfangen lediglich den Befehl, den reformierten Gottesdienst in ihren Privathäusern zu gebrauchen. Wahrscheinlich wurde die von Heinrich VIII. abgekürzte Litanein von Allerheiligen gebraucht. Aber in keinem Falle hat 1559 eine Abschaffung der Messe stattgefunden" (Bridgett, l. c. 235.236).

Dem wandelbaren Sinn des Erzbischofs Curwin [Hugo Curwin, seit 1555 Erzbischof von Dublin und Lordkanzler von Irland; 1533 öffentlicher Verteidiger der unrechtmäßigen Ehe Heinrichs VIII. mit Anna Boleyn] bot der Umschwung in der Regierung willkommene Veranlassung, sich öffentlich für den Protestantismus zu erklären. Unter Heinrich VIII. Anhänger des Schisma, während der Regierung Marias der alten Kirche Gehorsam heuchelnd, trat er nunmehr entschieden auf Seiten der protestantischen Elisabeth. Das weit verehrte Christusbild ließ Curwin aus seiner Domkirche entfernen und erwies sich fortan als einen der heftigsten Gegner der alten Kirche. Kaum hatte Erzbischof Parker [Matthew Parker, seit 1559 anglikanischer Erzbischof von Canterbury, ernannt von Königin Elisabeth] von diesen Vorgängen erfahren, als er Königin Elisabeth zum Erlass einer Verfügung bewog, welche die Wegnahme aller Bilder aus den Kirchen befahl. Der Wille der Regentin gelangte bald zur Ausführung, Reliquien und Bilder verschwanden aus allen Dubliner Gotteshäusern. Auch die 1560 vom Parlament erlassenen Kirchengesetze über die geistliche Gewalt der Krone und die Einheit in Vollziehung des Gottesdienstes nahm der Erzbischof bereitwillig an, fand aber dabei einen heftigen Gegner an Dr. Leverous, Bischof von Kildare, welcher mit Genehmigung des Papstes zugleich das Amt des Domdechanten zu St. Patrick in Dublin bekleidete.

Leverous, der Schützer und Lehrer des letzten Sprosses der Geraldinen (Gerald Fitzgerald, elfter Graf von Kildare), hatte diesen nach dem Tod seines Bruders und seiner fünf Oheime durch Heinrich VIII. im Jahre 1535 glücklich nach Frankreich geflüchtet und dann zur weiteren Ausbildung nach Deutschland und Italien geleitet. In Rom mit Pole [Reginald Pole, Sohn der seligen Margaret Pole, Cousin von Maria Stuart, widerstand Heinrich VIII., emigrierte 1532 nach Italien, wurde Kardinal und nach der Thronbesteigung Maria Stuarts 1553 päpstlicher Legat, 1555 zum Erzbischof von Canterbury ernannt, starb am 17. November 1558, am selben Tag wie die Königin] bekannt geworden, gab Leverous sich von 1543 bis 1548 höheren Studien hin und kehrte wohl bewandert in der Theologie und im Rechte nach dem Tode Heinrichs VIII. [1547] mit dem jungen Grafen von Kildare in die nordische Heimat zurück. Er stand im Rufe eines milden und gelehrten Geistlichen. Im Jahre 1551 glaubte der Vicekönig Sir James Crofts ihn der Regierung für einen der erledigten Stühle von Cashel und Ossory vorschlagen zu sollen, “da er mit Bezug auf Gelehrsamkeit, Klugheit und ehrbaren Lebenswandel der mildeste Mann im Reiche ist und die höchste Befähigung zum Predigen in englischer und irischer Sprache besitzt”. “Allerdings”, fährt der Bischof fort, “hat er für das Vergehen der Entfernung des jungen Gerald aus dem Reiche Verzeihung erlangt, dennoch wage ich nicht, förmlich für ihn einzutreten. Aber ich wiederhole: Niemanden kenne ich, der ihm an Milde der Gesinnung gleich käme. Eine Predigt hörte ich ihn halten, wie ich, nach meinem einfältigen Verständnis, seit Jahren keine vernommen habe” (Evelyn Philipp Shirley, Original Letters and Papers in illustration of the History of the Church in Ireland during the Reigns of Edward VI, Mary and Elizabeth, London 1851, 61.62). Aber mit einnehmender Milde paarte Leverous unbeugsame Festigkeit des Charakters, so dass er erst 1555 unter Königin Maria nach Vertreibung des protestantischen Bischofs von Kildare den dortigen bischöflichen Stuhl besteigen konnte.

Auch Elisabeth und dem untreuen Curwin gegenüber behauptete er unerschütterlich seine Anhänglichkeit an den alten Glauben. Diese Unterredung des edlen Bischofs mit dem Lord Deputy Sussex wegen der Verweigerung der Ableistung des Supremateides beschreibt Mason wie folgt: Der edle Lord fragte den Bischof, weshalb er sich einem Eidschwur entziehe, den so viele berühmte Männer getan. Alle und jede Kirchengewalt, lautete die Antwort, stamme von Christus, und da der göttliche Stifter nicht einmal die herrlichste unter allen Frauen, seine heiligste Mutter, mit kirchlicher Gewalt ausgerüstet, wie könne man der Annahme zuneigen, dass in späteren Jahrhunderten eine Frau mit solcher Auszeichnung bedacht worden? Dürfe nach dem Apostel ein Weib nicht einmal reden in der Kirche, wie könnte es je in derselben herrschen? Stellen aus Chrysostomus, Tertullian und anderen Vätern der ältesten Zeit wusste der Bischof zum Beweis der Richtigkeit seiner Auffassung anzuführen. Fortgesetzte Weigerung, erwiderte der Lord, ziehe den Verlust aller Einkünfte nach sich. Diese Sprache der Gewalt widerlegte der Bischof mit dem Hinweis auf das Wort des Herrn: was hilft es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, aber an seiner Seele Schaden leidet?

Bei der Drohung selbst sollte es aber nicht verbleiben. Sie gelangte alsbald zur Ausführung. Während über die Kreaturen der Regierung, die an Elisabeth ihr Gewissen verkauften, das Füllhorn der Ehren und des Reichtums sich ergoss, traf Leverous Einziehung der Güter und Entlassung aus dem Amte. In oder bei Limerick lebte er nunmehr ganz verborgen und fristete sein Leben durch Leitung einer Schule, aus welcher unter anderem der nachmalige Erzbischof Richard Creagh von Armagh hervorging. Achtzigjährig verschied der berühmte Bischof 1577 in einer einsamen Hütte bei Naas und fand sein Grab in der dortigen Pfarrkirche zum hl. David.

Verfolgen wir den weiteren Lebenslauf des ungetreuen Curwin, so ist zunächst der durch ihn vollzogenen Konsekration des Erzbischofs Adam Loftus von Armagh zu gedenken. Protestantische Schriftsteller legen ihr großes Gewicht bei, weil sie den stärksten Beweis für die ununterbrochene Fortdauer in der etablierten Kirche Irlands enthalte. Demgegenüber ist der Satz zu betonen, dass die Fortpflanzung des Episkopats von Weihe und Jurisdiktion zugleich bedingt ist. In beiden Richtungen unterliegt die Anerkennung Loftus als eines rechtmäßigen katholischen Bischofs den gewichtigsten Bedenken. Über die Tatsache des Empfangs der Priesterweihe durch Loftus mangelt es durchaus an verbürgten Nachrichten. In Cambridge erlangte er durch die Schönheit seiner äußeren Gestalt und das Einvernehmende seines Wesens die Gunst Königin Elisabeths, die ihn, den kaum achtundzwanzigjährigen Jüngling auf den Stuhl von Armagh berief. Ein gewisses Dunkel umgibt diese Ernennung. Im November 1561 durch die Königin vollzogen, wurde sie zeitweilig aufgeschoben. Den dringenden Vorstellungen des Vizekönigs Lord Sussex gelang es, einen Befehl an das Domkapitel in Armagh zur Vornahme der Wahl zu erwirken. Doch das letztere weigerte sich, angeblich, wie Sussex am 2. November 1562 meldete, weil seine Mitglieder Untergebene des Shane O’Neill seien und "weder Gründe noch Drohungen sie zu anderem Verhalten zu bringen vermöchten”. Aller weiteren Verzögerungen überdrüssig, verfügte Elisabeth kraft eigener Vollmacht die Konsekration des Loftus, die Curwin am 2. März 1563 vollzog. Von Loftus nahm die neue anglikanische Hierarchie ihren Ausgang, ohne aber dadurch irgendwelche Verbindung mit der alten katholischen Hierarchie Irlands zu besitzen. Wahre geistliche Jurisdiktion hat Loftus nie besessen, seine ganze Stellung beruhte zuletzt auf einer willkürlichen Anordnung der Königin Elisabeth. Dem schon erwähnten Zweifel an dem Empfang der Priesterweihe durch Loftus steht keineswegs die Tatsache entgegen, dass er die Würde eines Dechanten im Patrickdom zu Dublin besaß, da nichts gewöhnlicher in jenen ersten Tagen der kirchlichen Revolution war, als die Berufung eines Laien zum Genuss altkirchlicher Pfründen. Loftus Nachfolger in der Dechanei, Robert Weston, war nach Masons Bericht bloßer Laie und Dr. Nehemias O’Donnellan, der am 18. Mai 1595 zum protestantischen Erzbischof von Tuam geweiht worden, “ließ sich Erzbischof von Tuam nennen, obwohl er nie heilige Weihen empfangen.” Am englischen Hofe galt die Priesterweihe zur Erlangung höherer Pfründen nicht mehr als Vorbedingung, die königliche Ernennung gab allein den Ausschlag, da alle kirchliche Jurisdiktion von der Krone ihren Ausgang nahm. Mag man also bei Loftus die Weihe oder geistliche Regierungsgewalt ins Auge fassen, so kann er vom Standpunkt der katholischen Theologie nie als verbindendes Glied zwischen dem alten rechtmäßigen Episkopat und den anglikanischen Bischöfen gelten. Auch hat der päpstliche Stuhl die kirchliche Stellung des Loftus niemals anerkannt, sondern nach wie vor sämtliche irische Bistümer mit römisch-katholischen Priestern zu besetzen fortgefahren.

In einer Angelegenheit trat Erzbischof Curwin der Regierung entgegen. Sie betraf die Verwandlung des berühmten Patrickdomes in eine protestantische Universität. Die Gründe seines Verhaltens, welche auf die Stellung des Prälaten in Dublin, wie auf die überlieferte Politik Englands den Iren gegenüber scharfe Schlaglichter werfen, dürfen hier nicht übergangen werden. Erstens: Dieser Plan ist dem Geist von Männern entsprungen, die von Geldgier getrieben auf unsere Insel gekommen sind. Kirchliche Pfründen hoffen sie zu erhaschen, um sie dann zu Spottpreisen verpachten zu können. Zweitens: Gelehrte Kleriker, die akademische Grade anstreben, fehlen hierzulande. Die neue Hochschule wäre von geringer Bedeutung. Drittens: Noch mehr, die neue Hochschule müsste sich in eine Quelle von Verlegenheiten für den Staat verwandeln, denn der irische Feind (die eingeborenen Iren) würde unter dem Vorwand des Betriebs der Studien seine Anhänger zu uns entbieten, um die Geheimnisse des Staates auszukundschaften. Viertens sind die Präbenden mit der Seelsorge belastet, mithin nicht geeignet, an junge Studenten übertragen zu werden. Endlich müsste die Ausführung des Planes die Stellung eines Erzbischofs dahier erschüttern. Keine einzige Pfründe im Pale ist erzbischöflicher Collation, ihm unterstehen nur die 21 Präbenden des Patrickdomes, entzieht man ihm auch diese, dann ist er außer Stande, treffliche Männer zur Predigt des göttlichen Wortes heranzuziehen.

Dem untreuen Erzbischof wurde die neue Stellung bald verleidet. Bereits am 2. November 1560 übersandte er dem englischen Ministerium die Bitte um Versetzung in ein englisches Bistum, da “kein Mann von seinem Gewand” in Irland und England tiefere Ergebenheit gegen die Krone an den Tag gelegt. Diese Erklärung erzielte in London keinen Erfolg, denn am 15. Oktober 1563 ließ die Königin dem Prälaten das Ansinnen stellen, er möchte auf Erzbistum und Kanzlerwürde gegen ein Ruhegehalt von 200 Pfund jährlich Verzicht leisten. Tief gekränkt durch dieses Misstrauen der Landesherrin spielte er in der Antwort an “auf böse Gerüchte, welche diese Abneigung gegen ihn hervorgerufen", und erneuerte seine Bitte um eine englische Pfründe von gleichem Einkommen, “auf welcher ich meine Gesundheit besser als hier zu Lande herstellen, die alten Diener englischer Nationalität beibehalten, sowie jene Gastfreundschaft pflegen kann, die ich seit meiner ersten kirchlichen Beförderung geübt, und auf die ich nur ungern in meinen alten Tagen verzichten möchte.” Vier Jahre verflossen, ehe für Curwin die Stunde der Befreiung schlug. Am 26. März 1566 kündete der Vizekönig ihm seine Versetzung nach Oxford an, die 1567 zur Ausführung gelangte. Charakteristisch für Curwin ist der Brief, den er bei dieser Gelegenheit an Cecil richtete. Vor Einbrechen der rauhen Jahreszeit wünscht er Dublin verlassen zu dürfen, damit er “ Brandmaterial für den Winter und Heu für seine Pferde einlegen könne.” Die Ernennung seines Nachfolgers sei zu beschleunigen, denn bleibe der Stuhl lange vakant, so würden die Iren die Tafelgüter vernichten und die Häuser plündern.

Man sieht: Mit idealen Gründen weiß der Prälat seine Bitten nicht zu stützen. Vorwiegend bewegen sich seine Anschauungen und Bestrebungen im Gebiete des materiellen und bürgerlichen Lebens. Vergebens sucht man nach Spuren, welche Hingabe an die Religion oder Eifer für das Heil der Seelen bekundeten. Alles dieses läßt Curwins Charakter in einem durchaus unvorteilhaften, um nicht zu sagen zweideutigen Lichte erscheinen. Damit stimmen die Gutachten von Zeitgenossen überein, welche Shirley in seiner berühmten Briefsammlung uns mitgeteilt hat. Kurz, ehe für Curwin die Stunde der Befreiung schlug, schilderte Dr. Brady in einem Schreiben an die Regierung den Erzbischof als “einen alten Arbeiter ohne allen Wert, einen verstellten Heuchler, einen von jenen stummen Hunden, die keinen belehren oder weiden, ausgenommen sich selber” (Shirley, Orig. Letters 202. 23. Juni 1565). Und Erzbischof Loftus von Armagh schrieb am 5. Oktober 1566 an die Regierung: Um Christi willen bitte ich Eure Lordschaft, es möchte meiner Vorstellung bezüglich des Stuhles von Dublin Folge gegeben werden. Viel verlange ich, doch nicht mehr als die Sache selbst erheischt. Denn da er (Curwin) weder als Prediger, noch als Reformator der Diözese Dienste leistet, da er zu Pfründen, die für tüchtige Prediger bestimmt sind, Männer beruft, die er nie gesehen, offene Feinde, aller Bildung ledig, ohne die Fähigkeit und den guten Willen, der Kirche Dienste zu leisten, da er im öffentlichen Gericht (nur mit Ekel und gezwungen spreche ich es aus) entsetzlich schwört, und zwar nicht ein oder das andere Mal, - ist es da nicht an der Zeit, dass man einen solchen Mann aus dem Amte entfernt? Und dabei versichere ich Eure Herrlichkeit, dass ich ihn schone, damit Sie verstehen, wie ferne es mir liegt, ihn zu verleumden”. Curwin, darüber gestatten diese Briefe keinen Zweifel, stand mit einem Fuße im Katholizismus, lediglich irdische Rücksichten ließen ihn äußerlich den neuen Glauben bekennen, aber mit großen Opfern für denselben aufzutreten, dazu fehlte ihm der sittliche Mut. Von den Katholiken als Apostat gebrandmarkt, ist er auch von den Protestanten als Heuchler und “Diener der Zeit” verworfen worden. Curwin beschloss seine ruhmlose Laufbahn als anglikanischer Bischof von Oxford.

Mit der Darstellung der Schicksale des abgefallenen Erzbischofs Curwin sind wir dem Gang der Ereignisse vom Jahre 1560 bereits vorausgeeilt. Nachdem Königin Elisabeth 1559 durch Beschluss des Parlaments zum Haupt der englischen Kirche erklärt worden und mit dem 24. Juni die Feier des heiligen Messopfers in England eingestellt worden, mußte ihr alles daran liegen, auch die irische Kirche unter ihr angemaßtes geistliches Zepter zu beugen. Einer der dringendsten Aufträge der Königin an den Lord Deputy lautete dahin, “den Gottesdienst nach englischem Vorbild einzurichten.” In Ausführung dessen erließ das im Januar 1560 zu Dublin versammelte Parlament der irischen Staatskirche folgende Gesetze: Das erste erneuert zu Gunsten der Krone die alte Gewalt derselben über den kirchlichen und geistlichen Stand. Allen kirchlichen Personen, Beamten, und Dienern wird der Eid der Suprematie auferlegt; auf Weigerung steht Verlust des Amtes. Die Förderung oder Verteidigung ausländischer Jurisdiktion sollte für den schuldigen Geistlichen das erste Mal den Verlust aller Pfründen, das zweite Mal die Strafe des Praemunire, beim dritten Mal aber die Strafen des Hochverrats nach sich ziehen.

Das zweite Gesetz verordnete “Einheit (Uniformität) im gemeinsamen Gebet, Gottesdienst und Verwaltung der Sakramente”. In Irland unter Edward VI. eingeführt, hatte das Book of common Prayer hier seine ursprüngliche Gestalt bewahrt, während es in England vielfache Veränderungen erlitten. Nunmehr verfügte das Parlament zum zweiten Mal den Gebrauch dieses Ritualbuches in allen Domen und Pfarrkirchen der Insel, und zwar nicht in der ersten Redaktion von 1552, sondern in der neuesten englischen “mit einigen weiteren Abänderungen und Zutaten.” Jeder Diener am Wort, der die Anwendung des Buches verweigert, eine andere Redaktion desselben vorzieht, oder in Rede oder Predigt dasselbe herabsetzt, wird das erste Mal mit Verlust der Erträgnisse der Pfründe auf ein Jahr und Gefängnis von sechs Monaten, im Wiederholungsfalle mit Verlust der Pfründe und einem Jahr Gefängnis, das dritte mal aber mit lebenslänglichem Gefängnis bestraft.

In seinem zweiten Teil wendet sich dieses Gesetz wider die Laien. Ihnen wird auferlegt “an Sonn- und Feiertagen die Pfarrkirche zu besuchen und sich eines anständigen Benehmens beim Gottesdienst zu befleißigen, und zwar unter Androhung der Strafen der Kirche und der Zahlung von zwölf Pence, welche die Kirchenmeister für die Armen einziehen. Übrigens gab es sogar im Pale [der unter englischer Herrschaft stehende Teil Irlands, im Osten der Insel] unter tausend Bewohnern kaum einen, der die Sprache des allgemeinen Gebetbuches verstanden hätte. Von der allwärts aufgestellten Forderung der Reformatoren, die Liturgie in der Landessprache zu feiern, mußte man in Irland Abstand nehmen. In Anbetracht der eigentümlichen Lage Irlands erlaubte demnach das Gesetz “in Matutin, Abendgebet, Feier des Abendmahls, Verwaltung der Sakramente und allen gemeinschaftlichen Gebeten die lateinische Sprache anzuwenden”. Eine Zeit lang, aber nur eine Zeit lang, gelang es den Theologen des neuen Glaubens, die katholischen Iren zu hintergehen, indem diese vielerorts wegen Beibehaltung der lateinischen Sprache die tiefgehenden Veränderungen der Liturgie, welche sich darunter verbargen, nicht merkten. Der Wachsamkeit der Hirten gelang es indes bald, diese Täuschungen zu zerstreuen und den wahren Sachverhalt aufzudecken. “Sogar die Ungelehrtesten”, schrieb 1601 der Erzbischof Peter Lombard von Armagh, “zogen sich, mehr bewogen durch die Salbung des heiligen Geistes, als durch einen anderen Grund, sofort aus diesem protestantischen Gottesdienst zurück. Viele dagegen strömten wie in katholischen Zeiten allda zusammen, so jedoch, daß sie nur katholische Mittel zur Hebung verwendeten, also Kruzifix, Rosenkranz, die Bilder des Erlösers und der heiligen Jungfrau und der übrigen Heiligen samt Litaneien. Kaum hatten die Gläubigen aber das Unerlaubte dieses Besuches des anglikanischen Gottesdienstes erkannt, da mieden sie dieselben mit solcher Gewissenhaftigkeit, dass heute (1601) in ganz Irland dem häretischen oder schismatischen Gottesdienst niemand beiwohnt, mit Ausnahme von einigen Engländern und anderen Fremden. Auch die protestantischen Geistlichen stammen zum größten Teil aus England. Solche, die irischer Herkunft sind, machen kein Geheimnis daraus, dass sie ihr Amt nicht aus innerer Überzeugung, sondern um des Brotes willen angenommen haben.”

Es drängt sich die Frage auf, wie die Annahme der genannten Strafgesetze gegen die Bekenner des alten Glaubens durch ein Parlament ermöglicht wurde, dessen Mitglieder überwiegend der katholischen Kirche zugetan waren. Eine Beantwortung derselben auf Grund der Quellen erscheint um so dringender, als protestantische Geschichtsschreiber die Kirchengesetze vom Jahre 1560 im Sinne einer offiziellen großartigen Verleugnung der alten Kirche durch die Vertreter des irischen Volkes deuten. Was zunächst das irische Unterhaus von 1560 betrifft, so bestand dasselbe nach den erst in unserer Zeit herausgegebenen offiziellen Listen aus 76 Mitgliedern, von denen 20 aus den Grafschaften, 56 aus 24 Städten oder Marktflecken entboten waren. Ulster und Connaught, welche früher stets ihre Vertreter im Parlament hatten, waren diesmal ohne Grafschafts-Abgeordnete. Obwohl diese beiden Provinzen die Hälfte von ganz Irland ausmachen, so waren ihre Interessen 1560 im Parlament nur durch vier Vertreter von Flecken, zwei von Carrickfergus, und je einen für Galway und Athenry wahrgenommen. Von den 6 Grafschaften von Munster waren nur zwei, Tipperary und Waterford, vertreten. Von den Grafschaften der Provinzen Leinster besaßen die Grafschaften des Königs und der Königin, sowie Longford und Wicklow keine Vertretung. Daraus ergibt sich, daß die sämtlichen Grafschaften Irlands im Parlament nur zum vierten Teil vertreten waren. Was die Abgeordneten der Boroughs anlangt, so hatte die Provinz Munster durch die Städte Cork, Waterford, Limerick, Dungarvan, Youghal, Fethard, Clonmel, und Kinsale nur 16, Leinster aber aus 17 Flecken oder Städten 34 Abgeordnete gewählt. Aus diesen Zahlen ergibt sich, daß zwei Drittel des Hauses der Gemeinen von einem Teil der Provinz Leinster entboten waren. Von einer Vertretung ganz Irlands im Parlament von 1560 ist also keine Rede, weshalb auch in der Annahme der Kirchengesetze der Wille der Nation in keiner Weise zur Geltung gelangt ist. Denn nur jene Distrikte hatten Vertreter entboten, in welchen die englische Regierung einen Druck auszuüben vermochte (Anmerkung: Matthew Kelly, Dissertations chiefly on Irish Church History. Edited by Daniel Mac Carthy, Dublin 1864. Kelly’s treffende Abhandlung erschien ursprünglich in Rambler, January 1853. Eine weitere Arbeit Kellys befindet sich in Dublin Review XIV, 178-223, und bildet eine ausführliche Widerlegung von: Will. Palmer, A compendious eccl. History. Tracts relating to Ireland II, 135. Ir. Arch. Soc.).

Hatte das irische Parlament wirklich die angezogenen Kirchengesetze erlassen, dann konnte es nur in der Absicht geschehen, um sich den Luxus der Übertretung zu gestatten. Die Kirchengesetze verordneten den Besuch des protestantischen Gottesdienstes, der aber mit Ausnahme eines Teils der Grafschaften Louth, Meath, Dublin und Kildare, wo man englisch verstand, physisch unmöglich war. Sonst im ganzen Lande sprach und verstand man nur Irisch. Ja, unter Elisabeth machte das Gälische derart Fortschritte, dass Craik, erster protestantischer Bischof von Kildare, Klage führt, “dass er weder dem Volke predigen, noch das Volk ihn verstehen könne”. Irische Typen kamen erst 1571 nach Irland, und der Druck des Neuen Testaments in irischer Sprache gelangte erst 1603 zur Vollendung. Von einer irischen Ausgabe des anglikanischen Prayer Book, welches das Parlament 1560 vorgeschrieben haben soll, war damals, und viele Jahre in der Folge, keine Rede. Allerdings gestattete man im schärfsten Gegensatze wider die Grundsätze der Reformation statt eines gälischen Rituals den Gebrauch einer lateinischen Übersetzung des Prayer Book, aber auch dieses verzweifelte Mittel hat, wie schon betont, im katholischen Irland nicht verfangen. Indem die Mitglieder des Parlaments von 1560 der irischen Nation das anglikanische Ritual aufzwangen, haben sie ein Ding der Unmöglichkeit gefordert. Während der länger als vierzigjährigen Regierung Elisabeths hat es ein gälisches Ritual nicht gegeben. “Die englischen Eroberer” bemerkt Macaulay, “vernachlässigten jedes erlaubte Mittel zur Bekehrung. Niemand kümmerte sich darum, Lehrer die fähig gewesen, sich verständlich zu machen, der überwundenen Nation zu senden, nicht einmal eine Übersetzung der Bibel in die gälische Sprache wurde unternommen. die Regierung begnügte sich, eine weitreichende Hierarchie von protestantischen Erzbischöfen, Bischöfen und Pfarrern einzusetzen, die nichts taten und für ihr Nichtstun aus dem geplünderten Gute einer von der Masse des Volkes geliebten und verehrten Kirche bezahlt wurden.”

Auch die Gesetze über die Einstellung der katholischen Liturgie, den Besuch des anglikanischen Gottesdienstes, sowie die Leistung des Suprematseides scheinen nur erlassen zu sein, damit sie dauernd übertreten wurden. Was den Suprematseid betrifft so haben sämtliche Boroughs in Irland während der Regierung Elisabeths die alte katholische Eidesformel beibehalten, die übrigens nicht lediglich ein Gelöbnis bürgerlicher Treue enthielt, sondern ein offenes Bekenntnis des katholischen Glaubens war unter gleichzeitiger Verwerfung der Häresie und des Schisma. Dass einzelne Fälle vorgekommen, in welchen ehrsüchtige Streber zur Erlangung städtischer Ämter der Krone den neuen Eid von 1560 geleistet, läßt sich nicht in Abrede ziehen. Aber ebenso sicher ist, was die vornehmsten katholischen Schriftsteller jener Zeit ohne Widerspruch behaupteten und was die irischen Städte 1560 Jakob I. bei Auflegung des Eides entgegenhielten: dass nämlich der unter Elisabeth beim Antritt bürgerlicher Ämter übliche Eid der Eid aus der Zeit vor Heinrich VIII. gewesen. Mehr als einmal hat Elisabeth den Eifer unkluger Beamten getadelt, die auf Ableistung des protestantischen Eides drangen, wozu allerdings die loyale Haltung der Städte gegenüber den “wilden” Iren sie veranlasst haben mochte.

Der gesetzlichen Bestimmung über den Besuch des protestantischen Gottesdienstes, welche das Parlament 1560 erließ, erging es nicht besser als dem Eid der Suprematie. Die Stimmung der Iren unter Heinrich VIII. und Edward VI., sowie die bitteren Klagen der Vizekönige über die irischen Prälaten als blinde und halsstarrige Bischöfe wegen Nichtannahme des anglikanischen Rituals lassen die Geneigtheit des Parlaments von 1560, die Iren in den protestantischen Gottesdienst zu zwingen, als höchst zweifelhaft erscheinen. Aber auch den Erlass des Gesetzes angenommen, so musste dasselbe ohne energische Durchführung zu einem toten Buchstaben herabsinken. Und das ist in der Tat geschehen. Wiederholt traten königliche Kommissare behufs Ausführung des Gesetzes zusammen, indess ohne den mindesten Erfolg. Die erste Kommission vom 21. Mai 1561 hatte sich bloß mit Westmeath zu befassen, im Dezember 1562 bildete man eine Kommission für Armagh und Meath, die dann im Oktober 1564 auf ganz Irland Ausdehnung erhielt. Von einem Erfolg der Tätigkeit dieser Beamten hat sich keine Spur erhalten. Aus dem Jahre 1565 besitzen wir zwei Instruktionen für den Vizekönig Sir Henry Sidney mit dem Auftrag zum Bericht über die Lage der Religion. Die erste Instruktion bestätigt, daß der katholische Kultus im Pale, sowohl in Privathäusern, wie öffentlich fortdauerte. Nachgiebigkeit der Beamten in dieser Beziehung soll künftig nicht mehr zulässig sein. Die zweite Instruktion, im Entwurf von Cecils Hand verbessert, ist weit nachgiebiger, da sie die Ausführung der Gesetze dem Ermessen der Beamten anheimgibt. Das Unterhaus von 1560 kannte die Stimmung der Bevölkerung und kann unmöglich Gesetze erlassen haben, die von den Gesetzgebern selber, wie von der gesamten Bevölkerung alsbald mit Verachtung behandelt wurden. Wäre das erste irische Parlament unter Elisabeth in der Tat derart gefügig gewesen, wie man gewöhnlich annimmt, die Königin würde nicht so eine tiefe Abneigung gegen die Berufung eines zweiten Parlaments an den Tag gelegt haben. Der Mangel an Ergebenheit, dem die Regierung 1560 im irischen Unterhause begegnete, erklärt hinlänglich die Sorgfalt, mit welcher man 1569 bei der Berufung der Abgeordneten zu Werke ging, eine Sorgfalt, die vollendeter Ungerechtigkeit gleichkam, da man duldete, dass Mayors und Sheriffs sich selber beriefen und solche Flecken, die keine Berechtigung besaßen, Abgeordnete nach Dublin entsenden durften.

Die zweite Frage betrifft die Stellung der geistlichen und weltlichen Lords im Parlament von 1560 zu den Kirchengesetzen. Im Parlament saßen 23 weltliche Lords; sind diese dem alten Glauben wirklich untreu geworden, dann ist die Tatsache unerklärlich, dass kein katholischer Geschichtsschreiber aus der Zeit Königin Elisabeths sie wegen dieses Verbrechens zur Rechenschaft zieht. Dass einige derselben mit dem zweischneidigen Schwert, wie man sich auszudrücken pflegte, zu spielen wagten, geben auch die Katholiken zu. Daneben bleibt aber das übereinstimmende Zeugnis sämtlicher Katholiken und Protestanten, von Ussher und Ware bis Cox und Leland bestehen, welches die Lords von der Verleugnung des alten Glaubens freispricht. Gleich bei Beginn der Verhandlungen im Januar 1560 erlangte die Haltung der Lords einen derart bedrohlichen Charakter, dass die Königin zu dem Mittel der Auflösung ihre Zuflucht nahm. Und das nachmalige Verhalten der Lords beweist, dass sie entweder den Kirchengesetzen nie zugestimmt, oder wenigstens ihrer Ausführung sich mit aller Macht widersetzt haben. Zur Hälfte gehörten diese Lords dem Pale an, oder wohnten doch in unmittelbarer Nähe desselben, unterstanden also dem direkten Einfluß der englischen Regierung. Ihre Namen sind: Gerald Graf von Kildare, der Schüler des berühmten Bischofs Leverous, Preston Lord Gormanston, Roland Eustace Lord Baltinglass, Richard Nugent Lord Delvin, James Fleming Lord Slane, Christopher Lord Killeen, Christopher St. Lawrence Lord Howth, Patrick Barnwell Lord Trimleston, Lord Dunsany, Edmund Butler, Lord Dunboyne und Thomas Plunket Lord Houth. Einige dieser Familien sind noch heute katholisch, andere blieben katholisch bis Mitte des vorigen Jahrhunderts, während alle wenigstens hundert Jahre nach der Reformation den alten Glauben festhielten. Abgesehen von Lord Baltinglass haben sie außerdem unter den größten Gefahren und lockendsten Versuchungen zum Aufruhr treu zur Königin Elisabeth gestanden. Das wird nicht allein von Erzbischof Ussher bezeugt, es geht auch aus einem der Königin am 17. Mai 1565 über die Lage sämtlicher Pfarreien im Pale durch den Erzbischof von Armagh eingesandten Bericht hervor, von welchem gleich die Rede sein wird. Er zeigt, dass bis 1565 die Lords und Gentlemen des Pale nur ganz vereinzelt das protestantische Abendmahl empfangen und dem protestantischen Gottesdienst beiwohnen. Mit anderen Worten: Die Lords des Pale, welche die Hälfte der Lords im Parlament von 1560 bildeten, waren der Durchführung der neuen Kirchengesetze ebenso abgeneigt wie die große Masse des Volkes. Außerhalb des Pale, also in dem weitaus größten Teile Irlands, wo zehn Lords mit fast unumschränkter Gewalt regierten, ist es der Reformation unter Elisabeth nie gelungen, auch nur Wurzel zu schlagen, zum deutlichen Beweis, dass der hohe Adel hier mit der Ausführung der Kirchengesetze sich nicht befassen wollte. Es müsste also ein Widerspruch in der Annahme liegen, dass der nämliche Adel der Genehmigung der Kirchengesetze sich nicht widersetzt hätte.

Gehen wir zu den geistlichen Lords im Parlament von 1560 über, so enthalten die veröffentlichten Listen die Namen von 20 Prälaten. Protestantische Schriftsteller machen von dieser Tatsache in doppelter Weise Gebrauch. Handelt es sich um den Beweis der Identität der etablierten irischen Staatskirche mit der Kirche des Mittelalters, dann fällt die angebliche Genehmigung der Kirchengesetze durch diese Prälaten schwer in die Waagschale. Sofort aber müssen diese nämlichen Männer den Vorwurf des Papismus ertragen, wenn es die Widerlegung der von den Katholiken erhobenen Beschuldigung gilt, dass die irischen Prälaten unter Elisabeth das Kirchengut in unverantwortlicher Weise verschleudert haben. Nur Papisten, heißt es dann, oder Neutrale, die sich den Genuß ihrer Pfründe sichern wollten, konnten ein solches Verfahren einschlagen. Dass die Königin nicht gesetzlich gegen sie eingeschritten, wird ihr zum größten Verbrechen angerechnet. Indem wir den zweiten Vorwurf übergehen, sei hier bemerkt, dass die geistlichen Lords im Parlament die ganze irische Kirche nicht vertraten, dass die Anwesenheit der Bischöfe mitnichten ihren Abfall vom katholischen Glauben beweist, und dass nur einer derselben nachher zum neuen Glauben übergetreten ist.

In erster Linie ist die Tatsache zu betonen, dass sechs Bischöfe aus Ulster, nämlich die von Armagh, Dromore, Kilmore, Clogher, Raphoe und Derry, sowie drei aus Connaught, die von Achonry, Kilmacduagh und Kilfenora im Parlament von 1560 erschienen. Keine Äbte haben beigewohnt, die doch unter Maria sich zahlreich bei den Versammlungen eingefunden. Für Derry und Rophoe hat die Regierung unter Elisabeth nie protestantische Bischöfe ernannt, für Clogher und Kilmore waren zwar solche berufen, ohne dass sie aber bis 1603 wirklich von ihrer Stelle Besitz ergriffen hätten. Nach dem heutigen Stande der Forschung walten unbesiegbare Zweifel darüber, ob auch nur zwanzig Bischöfe im Parlament sich eingefunden haben. Die im Record Office aufbewahrte Liste der Prälaten von 1560 erbringt keinen genügenden Gegenbeweis, denn ein ähnliches Namensverzeichnis der Prälaten des irischen Parlamentes von 1585 zählt als anwesend 26 Bischöfe, obwohl feststeht, dass einer derselben, Fitzmaurice von Kerry, bereits 1583 verschied und erst 1588 einen Nachfolger erhalten hat. Außerdem erzählt dieser Nomenclater einen Bischof sogar dreimal: der berüchtigte Myler Magrath erscheint als Erzbischof von Cashel, Bischof von Waterford und Lismore und als Bischof von Clogher, während zwei Bischöfe für je zwei Stühle genannt werden. Allen von Ferns erscheint ebenfalls als Bischof von Derry, und ein anderer Bischof als Inhaber der Stühle von Cork-Cloyne und Ross. Den verdächtigen Charakter dieser Urkunde von 1585 verstärkt die Tatsache, dass die Liste keine Vor- und Zunamen der Prälaten bietet, sondern nur die bischöflichen Stühle anführt. Wer mit der Geschichte jener Zeit auch nur oberflächlich vertraut ist, empfängt den Eindruck, dass nicht 26 Bischöfe im Parlament von 1560 tagten, sondern in der Tat und Wahrheit nur 12 sich einfanden. Kann die Liste von 1560 größere Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen, und wer bürgt dafür, dass nicht auch Verstorbene als lebend, und einige Prälaten zweimal erscheinen, zumal da auch hier die sechs letzten nicht mit Vor- und Zunamen oder nach englischer Sitte mit dem Vornamen und dem Namen des Sprengels, sondern mit dem letzten allein bezeichnet werden? Die Vertauschung der gang und gäben Bezeichnung wie Hugh Dublin und Roland Cashel mit der Phrase: The Bishop of Ross ist im höchsten Grade geeignet, Missverständnisse zu erzeugen und nicht ohne Grund zur Anwendung gebracht. “Man hat angenommen” schreibt der scharfsinnige Bagwell, “dass sämtliche in der ersten Liste angeführten Prälaten dem Parlament von 1560 angewohnt, während die Wahrscheinlichkeit weit größer ist, dass manche derselben nur berufen wurden, wie das in der zweiten Liste ausdrücklich betont ist. Die bloße Tatsache , dass Prälaten in den beiden Listen erscheinen, enthält keinerlei Beweis für die Annahme, dass sie den kirchlichen Verordnungen Königin Elisabeths sich beugten.

In der Tat: Zwei schmähliche Ausnahmen abgerechnet, haben sich die irischen Bischöfe unter Königin Elisabeth als Verteidiger des alten Glaubens mit unsterblichem Ruhm bedeckt, den die Tatsache ihrer Anwesenheit im Parlament wahrlich nicht zu verdunkeln vermag. Wegen fortgesetzter Weigerung der Annahme des Protestantismus wurden die Bischöfe Walsh von Meath und Leverous von Kildare ihrer Sprengel beraubt. Werden sie im Parlament von 1560, dem sie anwohnten, für die Einführung der neuen Religion gestimmt haben? Bischof Lacy von Limerick durfte gewiss viele Jahre nach dem verhängnisvollen Parlament, dem auch er anwohnte, auf seinem Stuhl bleiben. Aber nicht minder gewiss ist, dass er nie die neue Lehre annahm, im Gegenteil die innigsten Beziehungen zu dem päpstlichen Nuntius David Wolf unterhielt und vom berühmten Bischof Rothe von Ossory zu den Bekennern des Glaubens gerechnet wird. Bischof Fitzmaurice von Kerry, ebenfalls Prälat im Parlament von 1560, und 1583 in die Ewigkeit berufen, ist den katholischen Annalisten “ein Gefäß der Weisheit”, das gerade Gegenteil von einem Apostaten. De Burgh von Elphin, Oheim des katholischen Grafen von Clanrickard, wird ebenfalls bei Gelegenheit seines 1580 erfolgten Absterbens von den Annalisten ein ehrenvoller Nachruf gewidmet. Dasselbe gilt von den übrigen geistlichen Mitgliedern des irischen Oberhauses, die 1560 in Dublin tagten. Hätten die dem Franziskanerorden angehörenden Bischöfe Wall von Clonmacnoise und De Burgh von Emly Verrat am katholischen Glauben begangen, ihr Biograph und Ordensbruder Donatus Mooney hätte ihnen keinen Teufel erspart. Bischof Thonory von Ossory unter Königin Maria durch Kardinal Pole berufen, behielt zwar sein Bistum, wurde aber nie von Elisabeth anerkannt. Zum Protestantismus übergetreten ist er nie.

Die bloße Teilnahme dieser Prälaten am Parlament enthält also keinen Beweis für ihren Abfall von der alten Kirche; bei einigen derselben strahlt die Glaubenstreue in hellem Lichte. Die protestantische Geschichtsschreibung muss sich nach festeren Gründen für den Vorwurf der Apostasie umsehen, den sie den Prälaten der alten Kirche entgegenschleudert. Ihre päpstlichen Ernennungsbullen haben sie allerdings in einzelnen Fällen an Elisabeth ausgeantwortet, um dafür königliche Patentbriefe entgegenzunehmen. Wie wir später sehen werden, geschah das nur zur Sicherung der Temporalien. Berufungen als Mitglieder der Kirchenkommisionen zur Einführung der neuen Religion haben sie ebensowenig empfangen. Und was die offiziellen Berichte der Kirchenkommissäre an die Regierung betrifft, so sucht man vergebens in denselben noch Belobigung der Bischöfe der alten Kirche. In welchem Lichte sie hier erscheinen, wird sich bald zeigen. Eines ist über allen Zweifel erhaben: Mitglieder der Staatskirche geworden sind sie nicht. Nur vier Männer kann man mit Schmerz aufzählen. Des traurigen Ausgangs, den Erzbischof Hugo Curwin von Dublin nahm, wurde schon gedacht. Bischof Skiddy von Cork, von der Drohung, seines Stuhles verlustig zu gehen, eingeschüchtert, händigte am 29. Oktober 1562 seine Bullen der Regierung aus. Dasselbe tat O’Fihil von Leighlin. Dazu kommt Devereux, letzter Abt von Dunbrody und Bischof von Ferns, ein Mann, welcher der Reformation, wenn er sie wirklich angenommen, so wenig zur Ehre gereicht, dass der Vizekönig Sidney 1560 an Cecil schreiben konnte: “derart groß ist die Unvollkommenheit unserer irischen Bischöfe in dieser Zeit, von denen einer (der Bischof von Ferns), der jüngst verschieden, seinen Stuhl so nackt zurückgelassen, dass seine Bastarde, die Zeichen seiner Unenthaltsamkeit, heute seine sämtlichen Pfründe innehaben.

Auf den ersten Blick möchte es auffallend erscheinen, dass die Königin die Bischöfe der alten Kirche, wenn sie den Kirchengesetzen von 1560 ihre Zustimmung versagt und deren Ausführung verweigerten, nicht die ganze Strenge des Gesetzes ohne alles Weitere fühlen ließ und von ihren Stühlen vertrieb. Wie kam es, dass nur zwei derselben von dieser Maßregel betroffen wurden, Walsh von Meath und Leverous von Kildare? Gründe physischer und politischer Art bestimmten zu diesem Verfahren. Meath und Kildare zum Teil in den Pale hineinragend, unterstanden dem Einfluß der englischen Regierung in weit höherem Grade, als jene Teile der Insel, “in welchem des Königs Befehl nicht zog”, wohin englische Beamte nur mit Lebensgefahr sich wagten und Adel, Gentry und Volk in unentwegter Treue den alten Glauben hüteten. Elisabeth hat die Bischöfe der alten Kirche aus dem Grunde nicht vertrieben, weil sie das nicht tun konnte, ebensowenig wie ihr es möglich war, Lords und Gentry katholischer Religion aus ihrem zweiten Parlament 1569 fernzuhalten, oder den Katholiken des Pale im Angesicht der Burg von Dublin nach den Gesetzen von 1560 den Besuch der Messe zu untersagen. Die offizielle Sprache bewegte sich in den mildesten Wendungen. Aber obgleich die Regentin verfügte, “dass diejenigen Bischöfe, welche die Regierung nicht zwangsweise zur Unterwerfung anzuhalten für gut finden sollte, wenigstens die Bistümer von ihr anzunehmen” zu veranlassen (be induced) seien, so liegt doch nur das Beispiel eines einzigen Bischofs vor, der unter Anerkennung des Supremates seine Bullen aushändigte. Um so höhere Achtung verdient die Glaubensfestigkeit der Prälaten, als die ihnen angesonnene Erklärung sich lediglich auf den Empfang der Temporalien aus der Hand der Königin bezog. Anstatt durch sofortige gewaltsame Vertreibung der alten Bischöfe die ganze Insel in Aufruhr zu versetzen, ging man langsamen Schrittes dem Ziele entgegen. Erst im vierten Jahre nach ihrer Thronbesteigung wagte Elisabeth auf den 1558 erledigten Stuhl von Armagh einen neuen Prälaten zu berufen. Unter Aufhebung der Kirchengesetze von 1560, welche den Domkapiteln das Wahlrecht für immer absprachen und die Ernennung der Bischöfe für Irland der Krone ausschließlich anheimgaben, forderte die Königin 1562, wie schon hervorgehoben, die Domherrn von Armagh dazu auf, zur Wahl des Dr. Loftus zu schreiten. Aber die Domherren lehnten ab. Erst 1567 kam es zur Bestellung eines anglikanischen Bischofs von Cashel. Nach dem Aufstand des James Fitzmaurice warf die Regierung 1569 ihre Maske ab. Die Bischöfe Lacy von Limerick und O’Herlihy von Ross traf Absetzung, und diese Politik setzte man getreulich fort in der Weise, dass der jeweiligen Niederlage und Beraubung eines mächtigen Lord die Vertreibung des Grafschafts-Bischofs auf dem Fuße nachfolgte.

Der Ursprung der irischen Kirchengesetze, die 1560 die Keime zum nachmaligen Establishment legten, lässt sich also keineswegs auf die katholischen Lords und Gemeinen in ihrer Gesamtheit zurückführen. Nach den ältesten und unverfälschtesten Zeugnissen ist er lediglich einer Gewalttat des Vizekönigs aufzubürden. Der letztere hatte strengen Befehl erhalten, die Gesetzesvorlagen um jeden Preis durchzubringen. “Die Schuld an dieser Beschimpfung”, bemerkt einer der genauesten Kenner irischer Verhältnisse im 17. Jahrhundert, “trifft bei weitem nicht die Mitglieder jenes Parlamentes. Wie gemeldet wird, hat der Vizekönig Gewalt in Anwendung gebracht, der Präsident (Speaker) der Versammlung aber wurde zum Verräter. An einem gewissen Tage, als der Besuch schwach und die Bänke fast unbesetzt waren, außer von solchen, deren Streben auf Unterdrückung des alten Glaubens sich richtete, hielt er eine wohldurchdachte gleisnerische Rede zur Abschaffung der katholischen Kirche, und sein Antrag ging durch. Ich habe in Erfahrung gebracht, Tags zuvor sei mitgeteilt worden, eine Sitzung werde nicht stattfinden, während die Anhänger des neuen Glaubens insgeheim Aufforderung zum Erscheinen empfingen” (Lynch, Cambr. evers. III, 19-21). Bischof Rothe von Ossory bestätigt in den Analecta, denen die Aussagen von Zeitgenossen und Rothe’s eigene Erfahrungen zu Grunde liegen, diese Mitteilung durchaus (Rothe, Analecta 234: Astuta subintroductio poenalium contra catholicos statutorum sub Elizabetha. Brady, Irish Reformation 32). Einzelne Züge dieses verräterischen Verfahrens hat uns der Geistliche George Dillon aufbewahrt, der 1660 als Apostel der Nächstenliebe sein Leben im Dienste der Pestkranken in Waterford dahingab. “Im Jahre 1560" schreibt er, “hat James Stanihurst, Lord von Corduff, Präsident des Unterhauses, mit Übergehung der angesehenen Iren, einige Mitglieder durch geheime Aufforderung zum Parlament berufen und die Strafgesetze durch Überrumpelung durchgesetzt. Kaum war die Sache bekannt geworden, als man bei der nächsten allgemeinen Versammlung des Parlamentes wider den Betrug, Ungerechtigkeit und Verräterei dieses Vorgangs Verwahrung einlegte. Weil aber der Lord Deputy (Vizekönig) und die Anderen schwuren, die Gesetze würden nicht zur Anwendung gelangen, ließen die Remonstranten sich in der listig gelegten Schlinge fangen und genehmigten das Verbleiben der Strafgesetze im Gesetzbuch (Moran, Archbish. of Dublin 68). Indem Bischof Rothe die nämlichen Tatsachen als wahr bezeugt, fügt er hinzu, die irischen Abgesandten hätten Jakob I. 1613 ausdrücklich erklärt, die Strafgesetze von 1560 seien aus betrügerischen Umtrieben hervorgegangen (Rothe, Analecta 239).

Bei oberflächlicher Bekanntschaft mit den religiösen, sozialen und politischen Verhältnissen Irlands scheint es unverständlich, weshalb die Nation, deren leitende Klassen den alten Glauben noch fortwährend bekannten, und die sich der Leitung der Bischöfe noch erfreute, zur Abschaffung der Kirchengesetze keine Anstrengungen machte. Die eigentümliche Lage der öffentlichen Verhältnisse in Verbindung mit der teilweisen Nichtausführung der Gesetze machten eine Anstrengung des gesamten Volkes zur Erreichung des genannten Zweckes sittlich unmöglich. In drei Nationen gespalten, die sich beständig wie feindliche Völker bekämpften, war Irland zu gemeinsamem Vorgehen durchaus unfähig. Eingeborene Iren, degenerierte Iren und die Anglo-Iren des Pale, von denen Irland bewohnt war, setzten ihre Abneigung und ihren Streit sogar fort bis zur Schwelle des Heiligtums. Noch Leo X. trug diesen Verhältnissen durch Bulle vom Jahre 1516 Rechnung, welche Ausschließung aller eingeborenen Iren aus den beiden Domkirchen von Dublin verfügte. Der berühmte Dr. Creagh aus Limerick spricht von seiner Berufung auf den Stuhl von Armagh wie ein Engländer, der während eines Krieges zwischen England und Frankreich auf einen französischen Bischofsstuhl berufen wird. “Die alten Iren”, bemerkt Kelly, “konnten den ersten Opfern der Verfolgung im Pale keine tiefe Sympathie entgegenbringen, während diese hinwiederum, wie man ihnen damals vorwarf, lieber die Messe in Dachstuben und Hinterhäusern hörten, als dass sie ein Bündnis gegen die Krone von England mit denen eingegangen wären, die sie 'ihre natürlichen Feinde' nannten. Übrigens haben die nämlichen Ursachen, welche gemeinsames Vorgehen der Iren gegen die Kirchengesetze verhinderten, auch den Fortgang der etablierten Kirche gehemmt. Massnahmen, welche die neue Kirche einem Teile empfahlen, machten sie in den Augen des anderen zu einem Gegenstand des Hasses. Allerdings verloren die Kämpfe der irischen Stämme allmählich an Ausdehnung und Bitterkeit, in dem nämlichen Maße, als diese die Zuchtrute der englischen Regierung erfuhren. Aber gerade zur Zeit Jakobs I., nachdem Elisabeth die Unterwerfung der Insel gelungen war, lastete das Joch der Staatskirche der Nation so scharf auf dem Nacken, dass kein Heilmittel mehr verfing. Iren, Anglo-Iren, begnadigte Rebellen, treue Anhänger der Krone, Lanzenknechte des O’Neill und katholische Veterane Elisabeths wussten es in gleicher Weise. Nunmehr lernten die Weisesten aller Parteien die Torheit der Väter beklagen, die in selbstsüchtiger Gleichgültigkeit das Übel behandelt, so lange es nicht in ihr eigenes Haus eindrang, jetzt trauerte man über den schleichenden Fortgang eines Übels, das die Kirche zu zerstören drohte und vor Ablauf eines anderen Jahrhunderts die Iren als vaterlandslose Bettler an die Grenzen des Erdballs verjagte” (Kelly, l. c. 369).

Mit der Eifersucht der Stämme, ständigen Kriegen und Erhebungen der Clans gegeneinander und die englische Krone, verband sich Unwissenheit und der Niedergang im geistigen Leben der Katholiken, um der etablierten Kirche zum Siege zu verhelfen. Seit zwanzig Jahren hatten die wenigen Schulen, in welchen nur die anglo-irische Jugend eine höhere Bildung sich verschaffen konnte, ihren Dienst einstellen müssen, das lebende Geschlecht wuchs ohne Kultur heran. „Katholische Schriftsteller“, bemerkt Kelly, „räumen diese Tatsache wehmütig ein. Nie hatte auf der Insel eine solche Unwissenheit gelagert. Die vornehmste Sorge aller Geistlichen, die als Blutzeugen oder Bekenner sich einen Namen gemacht, ging auf Errichtung von Schulen, die sie selber leiteten. Reicher Lohn ward ihren Mühen zuteil, da die Verbreitung solider Kenntnisse den Charakter der neuen Kirche aufdeckte und das Volk im Glauben festigte. Die einzige Schule des Peter White in Kilkenny hat der Kirche im Verlauf weniger Jahre eine Reihe trefflicher Kontroversisten und furchtloser Missionare geliefert, unter denen Erzbischof Peter Lombard von Armagh, David Rothe, Bischof von Ossory und Lucas Wadding, der berühmte Annalist des Franziskanerordens, hervorragen. Weit furchtbarere Gegner fand die Regierung an diesen Männern als an den Inhabern der Bischofsstühle und Pfarreien von 1560, jenen Prälaten, die ihre Erhebung entweder Familienbeziehungen oder offenbarer Gewalt zu verdanken hatten, die nicht selten vom Empfang der heiligen Weihen Abstand nahmen und, einmal in den Besitz der Pfründen eingewiesen, deren Einkünfte für sich verwandten und die geistlichen Verpflichtungen durch jene armen ungebildeten Vikare vollziehen ließen, welche bei kärglichem Unterhalt 'nur Buch und Stola besaßen'. Auf dem Konzil von Trient hatten irische Prälaten dieses Übel beklagt, die Provinzialsynode von Armagh 1556 dasselbe bekämpft. Aber vor Vollziehung der hier erlassenen Dekrete stand der Feind kampfbereit im Felde gegenüber einer Hierarchie ohne organische Verbindung, ohne wissenschaftliche Kenntnisse und ohne den Geist ihres Standes, mit einem Worte, gegenüber einer Körperschaft, unfähig, den Kampf aufzunehmen mit der geschlossenen Verteidigung der damals doch schwachen Regierung im Schloß von Dublin. Nur mit tiefem Schmerz kann man diese Zugeständnisse machen. Aber kein Erfolg lässt sich erreichen mit Vertuschung einer ebenso traurigen wie belehrenden Wahrheit, welche die damaligen irischen Katholiken anerkannten und beweinten und für die sie selbst weit weniger, als ihre politischen Lenker, die Vizekönige, verantwortlich zu machen sind, die mit berechneter Absicht die Iren zu krasser Unwissenheit herabzudrücken bemüht waren” (Kelly, l. c. 369-371). Das freimütige Geständnis Kellys über die tiefen Schäden des irischen Kirchenwesens zur Zeit der Reformation erscheint um so mehr der Beachtung wert, als der Verfasser zufolge ausgebreiteter theologischer Kenntnisse und warmer patriotischer Gesinnung in Irland das größte Ansehen genoss.

Die Versicherungen des Lord Deputy und des Präsidenten des Unterhauses bezüglich der Nichtausführung der Kirchengesetze von 1560 waren selbstverständlich auf Täuschung der Katholiken berechnet. Der Ernennung kirchlicher Kommissionen zur Anwendung derselben wurde schon gedacht. Aus einem Berichte, den zwei Präsidenten dieser Kommissionen 1564 der Regierung einreichten, entnimmt man, dass die Reformation nur ganz unmerkliche Fortschritte gemacht, dass das Volk dem alten Glauben derart zugetan sei, dass es die neuen Lehren kaum hören wolle, bei alledem dürfe man nicht den Mut verlieren, da die Leute durch ihre natürliche Stimmung zur Beobachtung der Gesetze hinneigten, deren Anwendung Richter und Advokaten sich zum Ziele setzten. “Dennoch” schliesst der Bericht “hielten wir es gegenwärtig nicht für angezeigt, dass sie die Menge angreifen, sondern höchstens einen, oder zwei freche Messmänner (Priester) in jeder Grafschaft”.

Nicht besser stand es um den Fortgang der Reformation im Jahre 1566. Der Vizekönig, der abtrünnige Erzbischof Curwin und die übrigen Mitglieder des irischen Geheimen Rates mussten notgedrungen in einem 1566 Königin Elisabeth eingereichten Berichte das Bekenntnis ablegen, dass die neue Lehre in den drei Sprengeln Armagh, Meath und Dublin Fortschritte gemacht habe, im übrigen Irland aber ganz unbekannt sei. Ungeachtet aller Bemühungen der Bischöfe “geht die Reform nur langsam fort in diesen drei Sprengeln, weil das Papsttum im Herzen des Volkes seit Alters Platz ergriffen hat und es durchsäuert hat, dann aber auch ein Mangel an Pfründen zum standesmäßigen Unterhalt gelehrter Prediger sich geltend macht. Allgemein liegen die Kirchen in Trümmern, einige sind gänzlich eingefallen. Außerhalb der genannten Diözesen, nämlich in den entfernteren Gegenden von Munster und Connaught und anderen haben die Kommissäre für Kirchensachen mit einigen Bischöfen und anderen Dienern am Wort aus den benachbarten zivilisierten Distrikten zwar die Rundreise gemacht, aber in diesen Gegenden lässt sich keine Ordnung herstellen, bevor die anderen nicht unterworfen sind”.

Nicht einmal in den drei Sprengeln von Dublin, Armagh und Meath, in welchen englischer Einfluss ungehemmt sich geltend machen konnte, war von einem irgendwie nennenswerten Fortschritte der Reformation die Rede. Dr. Curwin, der abgefallene Erzbischof von Dublin, so klagt Erzbischof Loftus von Armagh, hat nur selten die neue Lehre gepredigt, die Geistlichkeit in Dublin steht dem neuen Glauben feindlich gegenüber und die Domherrn in St. Patrick sind gleichsam alte Schläuche, ungeeignet den neuen Wein des Protestantismus in sich aufzunehmen. Leicht erklärlich ist daher der von der Kirchenkommission dem englischen Geheimen Rat 1562 unterbreitete Vorschlag, er möchte auf Mittel sinnen, wie man die widerspenstigen Elemente mit Gewalt zur Reformation bekehren könne. Die Bitte um Bestellung einer Kommission zur Untersuchung der beiden Dubliner Domkirchen wurde indes von der Regierung damals abgelehnt, denn noch 1565 musste Cecil Klage darüber führen, dass St. Patrick von lauernden Papisten bedient werde. In Armagh bot Erzbischof Loftus, der geistliche Vater der etablierten Kirche, alles auf, um der Reformation Eingang zu verschaffen. Doch vergebens. Shane O’Neill, der kühne Häuptling des Nordens, der Elisabeths Regierung ein volles Jahrzehnt im Schach hielt und auch nach seinem Erscheinen am englischen Hofe 1562 der Reformation sich feindlich gegenüberstellte, machte hier jedem Staatsbischof das Leben sauer. Für Loftus gestaltete sich das erzbischöfliche Amt in Armagh zu einer unerträglichen Bürde “denn” klagt er, “es ist mir nichts mehr wert, noch vermag ich unter den Iren etwas Gutes zu tun.

Nicht günstiger war die Lage der etablierten Kirche in dem Sprengel von Meath. Hier lebte und wirkte der treffliche katholische Bischof Walsh, welchem die Anhänglichkeit an die Kirche Absetzung und langjährigen Kerker eintrug. Ihm bezeugte 1565 der protestantische Primas, dass er gegen den Eid der Suprematie einen tiefen Hass hege, „aber bei seinen Glaubensgenossen”, fährt er fort, „besitzt er großes Ansehen und in Sachen der Religion sind sie vollkommen von ihm abhängig”. Unter dem 14. März 1564 musste selbst der protestantische Bischof von Meath den gänzlichen Misserfolg all seines Wirkens eingestehen: „In welchen Ozean von Mühen bin ich gelangt”, schreibt er, “Stürme erheben sich allerwärts. Die unheilvollen Juristen sind nicht bloß Feinde der Wahrheit, sondern auch beim Mangel in der Ausführung der Gesetze die Zerstörer des Landes. Eigensinnig und unwissend bis zur Blindheit ist die zerlumpte Geistlichkeit, für Besserung der Zustände ist wenig Hoffnung vorhanden, zufolge tiefer Unwissenheit lässt sich die einfältige Menge nur schwer gewinnen, ich muss gestehen: Angustiae undique”. Von seinen fortgesetzten Bemühungen verspricht er sich schließlich doch noch Erfolge für das Evangelium. Aber nach Ablauf eines Jahres sieht er sich zu dem Geständnis gezwungen, nur dadurch sei es ihm möglich, sich in seinem Sprengel zu behaupten, dass er offenes Haus für alle Besucher und freie Tafel für alle Gäste halte. “Gegenwärtig bin ich sehr arm, mit einem sehr großen Hause belastet, zu erheblichen Auslagen gezwungen, oder aber der Schande und Verleumdung ausgesetzt. Denn das Volk trifft keine andere Wahl, es will entweder meine Speise und meinen Trank, oder mich selber zu haben. Ohne mich selber zu rühmen, darf ich behaupten, dass ich ebenso viel Menschen speise, als irgend ein Bischof in England, ohne doch hinlängliche Mittel dafür zu besitzen. Würde ich anders handeln, so müsste ich mich selbst und meine Lehre mit Schmach bedecken. Das macht mir das Herz schwer, und den Beutel leicht. Mein Kummer vertieft sich, da ich jetzt das Gebiet des Grafen Desmond besuchen und meine Amtspflichten vernachlässigen muss. Nur noch ein Wort: Alles wird hier schlimmer als man erwartete. Ich fürchte, der ganze Organismus wird unheilbarem Siechtum verfallen, so übel gesinnt sind die Menschen hier.”

So scheiterten also sämtliche Versuche der Regierung, das irische Volk der neuen Lehre dienstbar zu machen. Nur in einer Beziehung gelangten die Kirchengesetze 1560 zur Ausführung. Die öffentliche Abhaltung des katholischen Gottesdienstes wurde eingestellt. Zerstören ist eben leichter denn Aufbauen. Die Pfarrkirchen im Pale ließ die Regierung mit Beschlag belegen, aber alle Berichte an die Regierung nach London bezeugen, dass bald alle in Ruinen lagen. Vielfach wurden den Bekennern des Glaubens Steuern zur Instandhaltung dieser dem protestantischen Gottesdienst gewidmeten Kirchen auferlegt, in den weitaus meisten Fällen dagegen gingen sie unenthaltsam dem Verfall entgegen und wurden zu Zeugen der Gewalt, deren es zur Einführung der Reformation in der Insel der Heiligen bedurfte.

Der Erlass der Kirchengesetze von 1560 musste die Bekenner des alten Glaubens zur Aufwendung aller Bemühungen antreiben, sollte der Katholizismus nicht mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Zu den bedeutendsten Männern, welche bei diesem Werke tätig waren, gehörte der irische Jesuit P. David Wolf. Geboren in Limerick hatte er sich schon früh dem hl. Ignatius angeschlossen. Jener Ire, von welchem Ignatius schrieb, “er berechtige zu großen Hoffnungen”, war ohne Zweifel P. Wolf, welcher sieben Jahre in Rom verbrachte, dort feierliche Profess tat und dann die Leitung des Jesuitenkollegs in Modena übernahm. Im Jahre 1559 finden wir ihn in Angelegenheiten des Ordens im Veltlin [Tal in der Lombardei] tätig. Der Abfall Elisabeths von der Kirche bewog Kardinal Morone, Bischof von Modena und Protektor Irlands, mit Papst Pius IV. wegen Abordnung eines Theologen nach Irland in Verbindung zu treten, welcher die Katholiken im alten Glauben befestigen solle. Der Ordensgeneral Lainez, an welchen der Papst sich gewendet, bestimmte P. Wolf für die schwierige Aufgabe und erreichte dabei unter kluger Abwägung der irischen Verhältnisse, dass Wolf nicht als Bischof und mit äußerem Gepränge auftreten, sondern bloß die geistlichen Vollmachten eines Nuntius empfangen solle. Die bischöfliche Konsekration Wolfs die der Papst anfangs dringend gewünscht hatte, unterblieb demnach. Dagegen empfing er eingehende Instruktionen, die seine Tätigkeit genau regelten. Namentlich trug ihm der Papst auf, über passende Kandidaten für die erledigten Bischofsstühle sich genau zu erkundigen und darüber an die Kurie zu berichten, dasselbe Verfahren sei einzuschlagen bei wichtigen Priesterpfründen, deren Verleihung dem Heiligen Stuhl zustehe. Die in den “Ricordi circa le cose d’Ibernia” niedergelegten Anweisungen, welche Wolf von seinen Ordensobern empfing, lauteten:
1. Er wird die vornehmsten katholischen Edelleute weltlichen Standes in Irland besuchen, im Namen des Papstes ihre Anhänglichkeit an die Kirche beloben und sie zu standhafter Ausdauer ermuntern.
2. In gleicher Weise wird er mit den Bischöfen verfahren. Sollte einer unter ihnen die Erfüllung seiner Pflichten versäumen, indem er den Gläubigen böses Beispiel gibt, keine Residenz beobachtet, die Visitation unterlässt, den Schmuck der Kirche nicht unterhält oder unwürdige Personen befördert, so ist er zu ermahnen, bessere Wege einzuschlagen, damit er beim Papst in guten Geruch komme.
3. Auch die Priester, namentlich die in der Seelsorge, sind durch Ermahnungen zur Erneuerung des geistlichen Lebens zu führen. Öffentliche Sünden und Nachlässigkeit in der Erfüllung der Amtspflichten in Spendung der Sakramente und Seelsorge sind durch die Bischöfe zu ahnden.
4. Es ist genau zu beobachten, wie die Priester die Sakramente spenden, und die Bischöfe die Firmung erteilen, und hier namentlich beim Beichthören auszuhelfen.
5. Es ist zu untersuchen, ob das Wort Gottes im katholischen Sinne vorgetragen wird; den Geistlichen sollen sie in der Erteilung des christlichen Unterrichts zur Hand gehen, und auch selber durch Predigt das Volk zu einem christlichen Leben anhalten.
6. Pfarrern, die Irrlehren predigen, werden sie die Möglichkeit benehmen, andere zu schädigen, aber auch sich selber in spiritu lenitatis bemühen, sie für die Wahrheit wieder zu gewinnen. Begegnen sie hartnäckigem Sinn, so sind die kirchlichen Oberen anzurufen, damit der Schuldige Strafe empfange.
7. Die Schwachen im Glauben soll er befestigen und zum offenen Bekenntnis desselben ermuntern.
8. Priester, die zur Unterweisung anderer befähigt sind, wird er den Bischöfen zur Beförderung empfehlen.
9. Könnte man Lateinschulen an einigen Orten gründen und mit guten katholischen Lehrern besetzen, so besäße man ein Mittel gegen die große Unwissenheit der Bewohner (ignoranza grande del paese). Die Eltern sind anzuhalten, ihre Kinder diesen Schulen anzuvertrauen.
10. Die Wiederaufrichtung von Männer- und Frauenklöstern und die Gründung von Leihhäusern zum Schutz der Armen, sowie von Spitälern ist in Erwägung zu ziehen.
11. Bei allen Verrichtungen darf nach der Vorschrift des Ordens keine Belohnung, auch nicht in Almosen (ne anco eleemosyna) angenommen werden.
12. Sollten sie zur Ehre Gottes, ohne Verwegenheit und ohne Gott zu versuchen, sich der Gefahr des Lebens aussetzen müssen, so werden sie dieselbe nicht umgehen, sonst aber Gewandtheit und Klugheit anwenden, um den Beamten der Königin zu entgehen.
Des weiteren bezeichnet die Instruktion die Punkte, über welche nach Rom zu berichten ist.
1. In erster Linie tun sie Meldung über die Lage der Kirche und den Gehorsam der Geistlichen und Laien gegen den Heiligen Stuhl.
2. Sollte das ärgerliche Leben dortiger Prälaten nur durch Anrufung des Heiligen Stuhles zu bessern sein, so werden sie über das einzuschlagende Verfahren berichten.
3. Einen Katalog tauglicher Bischofskandidaten unter Begründung seiner Vorschläge wird er einreichen.

Am 11. August 1560 trat David Wolf, mit Reisegeld und kirchlichen Utensilien vom Papst reichlich versehen, in Begleitung eines Ordensbruders irischer Herkunft von Rom die Reise nach dem Norden an. Nicht ohne Unfälle wurde sie zurückgelegt. In der Stadt Nantes für einen Lutheraner gehalten, mußte er vier Tage im Gefängnis schmachten, das Schiff, dem er zu St. Malo sein Reisegepäck übergab, ging unter, über Bordeaux konnte Wolf endlich am 20. Januar 1561 Cork in Irland erreichen. Dem Ordensgeneral Jakob Lainez meldete er, dass kaum, nachdem das Gerücht von seiner Ankunft sich verbreitet, Männer und Frauen barfuß, nur mit einem Gewand bekleidet, scharenweise zu ihm geströmt, um Lossprechung von ihren Sünden und Revalidation ungültig geschlossener Ehen zu erlangen. Mehrere Tausende von solchen Verbindungen habe er durch apostolische Vollgewalt saniert. Von Häresie frei, sei das Volk vom Übel ungültig geschlossener Ehen belastet. Dass er keine Sporteln und Geschenke annehme, errege beim Volke Verwunderung. Aller Habe durch den Schiffbruch beraubt, ringe er mit Not; Einladungen zu Gastmählern nehme er nicht an, um den Schein der Begünstigung zu vermeiden. Betteln sei um so weniger angebracht, weil man kaum Brot bei jemand finde, indem die Leute ihr frisch gebackenes Brot täglich bei der Mahlzeit, aber kaum vor Sonnenuntergang verzehrten. Das Gespötte einiger Geistlichen, denen seine Lebensweise zu hart erscheine, ertrage er gerne aus Liebe zur heiligen Armut.

Als ständiger Begleiter des Nuntius P. David Wolf erscheint der irische Geistliche Donald Mac Congail, Priester der Diözese Raphoe und nachmaliger Erzbischof von Dublin. Gegen Ende 1561 überbrachte er dem Kardinalprotektor Morone einen Brief, in welchem der Nuntius über seine Visitation in Connaught berichtet. Das am 21. Oktober 1561 zu Limerick in italienischer Sprache abgefasste Schreiben Wolfs gedenkt vorab der Treue und Zuverlässigkeit des Überbringers. Er begleitete Wolf nach Connaught, wo sie sahen, aber nicht besuchten, den Erzbischof vom Tuam und den Bischof von Clonfert, ehrliche Männer nach der Ansicht der Welt. Beide hatten der Königin den Eid der Hulde (Oath of allegiance) geleistet. Erzbischof Christopher Botteghin (Bodkin) hat seine Stelle durch Waffengewalt und königliche Genehmigung erlangt. Auskunft über seine Ernennung verweigerte er, nur so viel teilte er mit, Kardinal Pole habe zwischen ihm und einem Arthur O’Frehir einen Ausgleich getroffen. Der letztere, von Bodkin vertrieben, sei der rechtmäßige Erzbischof. Neben dem Erzbistum Tuam besitzt Botteghin die drei Diözesen Kilmacdough, Enaghduagh, und Mayo. Dem Nuntius erklärte er, der genannte Arthur habe ihm das Erzbistum in seine Hände resigniert. Wolfs Ansicht geht dahin, dass Botteghin durch Tüchtigkeit in der Verwaltung und Einfluss bei der Bevölkerung O’Frehir weit überrage. Drei Jahrhunderte lang habe der Adel den Dom in Tuam als Festung benützt, aber Botteghin war es, der mit Lebensgefahr denselben wieder eroberte. Wo vorher Pferde und andere Tiere hausten, wird jetzt das Messopfer dargebracht, und der Erzbischof selbst erscheint täglich beim Chordienst. Tadellos in seinem Lebenswandel, erfreut er sich sogar der Hochachtung seiner Gegner. Über den Domherrn Malachias O’Molony von Kilmacduagh meldet Wolf, er habe päpstliche Dispensmandate gefälscht. Der Bischof von Elphin, Bernard O’Huyghin, hat sein Bistum zu Gunsten des Dominikaner-Priors von Sligo, Andreas Crean, resigniert. Den letzteren, der sich auf dem Wege nach Rom befindet, um an der Kurie die Beförderung zum Bistum zu erlangen, empfiehlt Wolf dem Kardinalprotektor ebenso warm, wie dessen Begleiter Owen oder Eugen O’Harte, welcher ebenfalls für die Bekleidung des bischöflichen Amtes geeignet erscheint. Zum Schluss teilt Wolf die für Irland charakteristische Nachricht mit, etwa vierzehn Personen hätten ohne jedwedes empfehlende Schreiben von ihm sich nach Rom begeben, um den Stuhl von Elphin zu erlangen, unter ihnen befinde sich auch der Domdechant von Raphoe, ein Mann, der das Schwert weit besser als das Kreuz tragen könne.

Die Empfehlungen des P. Nuntius Wolf übten in Rom mit Recht ihre Wirkung aus. Im Konsistorium vom 28. Januar 1562 ernannte Papst Pius IV. Donald Mac Congail zum Bischof von Raphoe, den als Prediger hervorragenden Dominkaner Eugen O’Harte zum Bischof von Achonry, und den Dominikaner Andreas O’Crean zum Bischof von Elphin, und ließ ihnen bald darauf sämtlich in Rom die Konsekration erteilen. Den Bischöfen von Raphoe und Achonry begegnen wir in Verbindung mit Thomas O’Herlihy, Bischof von Ross, auf dem Konzil von Trient, wo sie namentlich den Glauben der irischen Kirche über die päpstliche Vollgewalt bezeugten. Am 25. Mai 1562 in Trient angelangt, nahmen dieselben sofort an den Beratungen teil, welche die Dekrete der 21. Sitzung vorbereiteten. In der 20. Sitzung vom 4. Juni 1562 hatte die Synode keinerlei Bestimmungen erlassen, sondern eingehende Prüfung der Glaubens- und Reformationsdekrete zu dem Zwecke angeordnet, damit beide gemeinsam in der auf den 16. Juli 1562 anberaumten 21. Sitzung veröffentlicht werden könnten. In der General-Kongregation am Samstag 11. Juli nahm der Bischof von Raphoe an der Debatte über die unentgeltliche Erteilung der Weihen seitens der Bischöfe und die kostenlose Ausstellung der Dimissorialen durch die bischöflichen Notare teil. Die letzteren, behauptete er, begingen durch Annahme ortsüblicher Sporteln keine Simonie. In der Tat entsprach dieser Antrag den Forderungen der Billigkeit und fand die Genehmigung der Väter. In den Verhandlungen über die Frage, ob Christus beim letzten Abendmahl ein Opfer dargebracht, betonte der Bischof von Achonry am 26. August 1562 den sühnenden Charakter dieses Opfers, namentlich durch Hinweis auf die alttestamentlichen Vorbilder, denen man doch eine gewisse Sühnkraft nicht abspreche. Die vielbesprochene Angelegenheit des Laienkelches wünschten die Bischöfe von Achonry und Raphoe in der General-Kongregation vom 5. September durch den Papst erledigt zu sehen. In der öffentlichen feierlichen 22. Sitzung am 17. September 1562 dagegen stimmte der Bischof von Achonry für Gewährung eines Laienkelches, wenn es dem Papst genehm sei, während die Prälaten von Ross und Raphoe ablehnten. Bedeutend erscheint das Votum des Bischofs O’Harte von Achonry bei den Verhandlungen über die Stellung der Bischöfe zum Papste, welche der 23. Sitzung vorausgingen. Er vertritt die alte gesunde Theologie, die an Jakob Lainez in Trient ihren beredtesten Anwalt fand. In der General-Kongregation am 4. Dezember 1562 führte der gelehrte Ire aus: Die Jurisdiktion der Bischöfe ist durch den Papst vermittelt. Käme sie unmittelbar von Gott, so müsste die dem hl. Petrus verliehene höchste Jurisdiktion ihren Wert verlieren und die Einheit der Hierarchie in eine Vielheit von Köpfen auseinandergehen. Da ein Bischof der Jurisdiktion auch ermangeln kann, so wird die letztere nicht in der Konsekration erteilt. Die Gewalt der Bischöfe besitzt im Papst ihre zweite Ursache. Aus diesem Grunde beantragt er, es möchte der Zusatz “iure divino” im siebenten Kanon getilgt werden, was auch geschehen ist. Diesem Votum trat der Bischof von Raphoe bei.

An den aufgeregten Debatten über die Residenzpflicht der Bischöfe, welche der spanische Episkopat auf das göttliche Recht zurückführen wollte, haben sich die Prälaten von Ross und Achonry beteiligt. O'Herlihy von Ross bekämpfte in der General-Kongregation am 12. Januar 1563 die Aufstellung, welche abwesenden Bischöfen die Verleihung der Pfründen verweigerte. Die Residenzpflicht dagegen wollte er auf das göttliche Recht zurückführen. Ihm widersprach in derselben Sitzung sein Amtsbruder, Bischof O'Harte von Achonry. Der Versuch, die Residenzpflicht auf das göttliche Recht zu gründen, bemerkte er, müsste der Kirche zu schwerem Nachteil gereichen, weil man alle Prälaten, die Staatsämter bekleiden, aus diesen entlassen müsse. Mit Beispielen aus den Zeiten der Regierung Maria's und Elisabeths suchte er seine Meinung zu stützen. Da Irland weder apostolische Legaten, noch Inquisitoren besitze, bat er vom Konzil, es möchte jemand die Erlaubnis zur Aufnahme der Irrgläubigen in die Kirche und Lossprechung von reservierten Fällen in Irland erhalten.

Des Weiteren gelangte die Abstellung von Missbräuchen bei der Erteilung von Weihen zur Verhandlung. In der General-Kongregation vom 9. Juni 1563 erklärte sich der Bischof von Ross für die durch den Bischof von Fünfkirchen am 28. Mai am ersten Kanon geübte scharfe Kritik und beanstandete namentlich die Beteiligung des Volkes bei der Bestellung der Bischöfe. Seiner Ansicht pflichtete der Bischof von Achonry bei, außerdem trat er den Bemühungen der Franzosen um Wiederherstellung des Wahlrechts der Domkapitel entgegen. Namentlich wegen der Königin von England sei es ein dringendes Gebot, alles (die Bestellung der Bischöfe) in die Hand des Papstes zu legen. Außerdem beanstandete er, dass man im siebenten Kanon von der römischen Kurie rede, „denn von der römischen Kurie können und sollen wir nicht reden“. Zum achten Kanon beantragte er die Fassung, ohne vorherige Bestätigung des Apostolischen Stuhles dürfe kein Bischof in seiner Kirche etwas tun, und Prälaten, die der Bestätigung des Papstes ermangelten, sei die Spendung der Sakramente entzogen. In der vom Konzil beliebten endgültigen Redaktion erhielt der letzte Kanon eine positive und allgemeine Fassung. Auch an den wichtigen Beratungen über die Einrichtung der Seminarien und die Reformation des Eherechts haben sich die Bischöfe von Ross und Achonry wiederholt beteiligt. Dass das Hindernis der geistlichen Verwandtschaft vom Konzil nicht gänzlich aufgehoben wurde, ist auf die Bemühungen der irischen Bischöfe zurückzuführen, welche sich auf die altirische Sitte der Pflegkindschaft beriefen, deren Beseitigung schweres Ärgernis hervorrufen würde. Am Schluss der 25. Sitzung haben die drei irischen Bischöfe die Dekrete des Konzils unterzeichnet. Ein Gedicht auf die einzelnen Väter des Tridentinums bezeichnet die Prälaten von Ross und Achonry als „gute“ Männer, während der Bischof von Ross den Beinamen des „Gerechten“ empfängt. Gemäß einer Mitteilung des Staatsekretärs Kardinal Carlo Borromeo (Karl Borromäus) vom 12. Dezember 1562 aus Rom befahl Pius IV., den drei irischen Bischöfen Unterstützungen zu geben.

Nach Beendigung des Konzils traten die drei irischen Bischöfe alsbald die Reise nach Irland an, wo sie in Lebensgefahr ihren Amtspflichten fortan oblagen. Von Bischof Donalds späteren Schicksalen ist nur Weniges bekannt. Einer Provinzialsynode von Armagh, die Anfangs 1569 zum Zweck der Ausführung der tridentinischen Dekrete zusammentrat, konnten die Bischöfe von Raphoe und Derry infolge von Kriegen nicht beiwohnen. Nach dem Tode des Bischofs von Derry empfahl Bischof Donald entgegen den Vorschlägen des Nuntius P. Wolf als dessen Nachfolger den Abt Magonius (Magennis). Im Jahre 1587 wohnte er mit dem Bischof von Achonry dem Provinzialkonzil von Clogher bei, und wurde bald nachher für den Erzstuhl von Dublin ernnant, starb aber am 29. Dezember 1589, ohne das erzbischöfliche Amt angetreten zu haben. Lediglich aus diesem Grunde wurde er in den Listen der Erzbischöfe von Dublin nicht angeführt.

Schwere Leiden waren dem Bischof von Ross, Thomas O'Herlihy vorbehalten. Unermüdlich in der Verwaltung des Predigtamtes und der Spendung der Sakramente, wurde er von den Beamten der Königin Elisabeth von einem Schlupfwinkel zum andern wie aufgescheuchtes Wild vertrieben. Im Jahre 1571 auf eine kleine Insel an der irischen Südküste geflüchtet, fiel er hier den Häschern in die Hände, wurde dem Vizekönig Sir John Perrot ausgeliefert und dann in den Tower nach London gebracht. Vor den Gerichtshof geführt, verteidigte er mit Nachdruck die geistliche Vollmacht des Papstes und löste mit Geschick die wider sie vorgebrachten Einreden. Eine Milderung seiner Haft erreichte er damit durchaus nicht und setzte einem zweiten Verhör beharrliches Stillschweigen entgegen, welches er endlich, wiederholtem Drängen nachgebend, mit den denkwürdigen Worten unterbrach: „Bildete Gerechtigkeit den Maßstab für die Beurteilung meiner Sache, ich würde nicht länger in Ketten schmachten, da ich meine Unschuld bewiesen und mich von jedem Verdacht eines Verbrechens gereinigt habe. Da Sie aber nicht von den Grundsätzen der Billigkeit und Gerechtigkeit, sondern von vorgefassten Anschauungen sich bewegen lassen, so hielt ich weitere Verteidigung für gänzlich überflüssig.“ In Ketten geschmiedet erduldete Bischof O'Herlihy drei Jahre und sieben Monate weiteres Gefängnis, welchem die Dazwischenkunft südirischer Großen, an deren Gunst der Regierung gelegen war, ein Ende bereitete. Kaum aus dem Gefängnis entlassen, durchzog er nach dem Berichte des 1599 zu Lissabon im Dienst der Pestkranken verstorbenen irischen Jesuiten John Holing einen großen Teil Irlands und gewann zahllose Seelen für Christus wieder. Seine letzten Heldentaten vollzog er in dem Krieg der Iren gegen die Engländer 1579 durch Spendung der Sakramente an Soldaten und Verrichtung der Werke leiblicher Barmherzigkeit an Verwundete und Sterbende. „Ein Mann von Gelehrsamkeit, tadellosem Wandel und ein Vorbild reinen Glaubens gab er 1579 siebenzigjährig in einem Walde den Geist auf" (Moran, Spicil. I, 84. "O'Horleus ... vir sane doctus, probatae vitae et fidei professor zelosus ... in quadam silva (70 an. agens) anim. Deo reddidit." Rothe, Analecta 438-440).

Wie der P. Nuntius Wolf da, wo die Verhältnisse es erlaubten, für die Bestellung von Bischöfen Sorge trug, so übergab er an Orten, über welche das Auge des Gesetzes wachte, apostolische Fakultäten an einfache Priester. Für Dublin und Umgegend wählte er den Priester Thaddäus Newman, dem er alle ihm selbst erteilten Fakultäten zur Lossprechung von Zensuren und namentlich Wiederaussöhnung verirrter Gläubigen mit der Kirche anvertraute. In der letzteren Hinsicht entwickelte Wolf selbst eine großartige Tätigkeit. Der Priester William Cahessy, den Eduard VI. zum protestantischen Bischof von Limerick gemacht, widerrief öffentlich seine Irrtümer, beklagte, dass er die gottgeweihten Altäre zerstört, die Kommunion der Irrgläubigen an Geistlichkeit und Volk ausgeteilt, die katholischen Priester gegen ihr Gewissen zu derselben gezwungen und das Messopfer sogar dem Namen nach abgeschafft habe. Indem er zur Kirche zurückkehrt nimmt er alle Glaubens- und Sittenlehren an, bekennt, dass die römische Kirche das Haupt aller Kirchen ist, unterwirft sich dem apostolischen Nuntius „Lord David Wolfe“ und leistet Verzicht auf das Bistum Limerick sowie andere von Eduard VI. erhaltene Pfründen.

Daneben wandte P. Wolf im Geiste seines Ordens der Errichtung von Schulen sein Augenmerk zu. Die alten Klosterschulen hatte bereits die Verfolgung unter Heinrich VIII. unterdrückt, unter Elisabeth aber durfte kein eingeborener Ire oder Katholik an Orten, die englischen Waffen zugänglich waren, es wagen, Landsleuten in Religion oder klassischen Sprachen Unterricht erteilen. Um diesem Mangel abzuhelfen, erließ Papst Pius IV. am 31. Mai 1564 die Bulle „Dum exquisita“, in welcher er dem neuernannten Erzbischof Richard Crenoch (Creagh) von Armagh und dem Jesuitenpater David Wolf die Befugnis beilegt, zur Errichtung von Universitäten und Kollegien zu schreiten. Der Mangel an höheren Schulen in Irland, so klagt der Papst, hat es dahin gebracht, dass auf der ganzen Insel in der Theologie kaum der Eine oder Andere, in der Jurispudenz aber vielleicht Keiner den Doktorgrad besitzt. Zum Baccalaureat seien höchstens acht Personen befördert. Außer dem Unterricht, welchen Knaben empfangen, wird in Irland nichts gelehrt, was mit der Theologie in Verbindung steht. Seit Jahrhunderten hätten die irischen Prälaten bemerkenswerte Anstrengungen auf diesem Gebiete nicht gemacht. Auf Besserung sei wenig Hoffnung vorhanden, im Gegenteil die Furcht begründet, die Prälaten würden kirchliche Pfründen nicht bloß den Nicht-Graduierten in der Theologie und dem Rechte, sondern in hergebrachter Weise an ungebildete und verkommene Individuen verleihen, und zwar entgegen den vom Papste bestätigten Dekreten der tridentinischen Synode, welche Errichtung von Seminarien und Verleihung der Dignitäten an Doktoren anordnete. Erzbischof Creagh und P. David Wolf empfangen somit die Vollmacht, solche Klöster, Pfründen und kirchliche Güter, die für diesen Zweck geeignet erscheinen, zu unterdrücken und damit Universitäten und Kollegien zu gründen, nur die bischöflichen Stühle sollen dabei nicht in Betracht kommen. Befinden sich diese Anstalten in den Händen öffentlicher Konkubinarier oder anderer Räuber, so sind sie für ewige Zeiten als unterdrückt anzusehen. Handelt es sich dagegen um die Verwendung anderer Klöster und Pfründen, so sollen die Kollegien und Hochschulen, deren Zwecken sie nunmehr dienen, alle Lasten zu bestreiten gehalten sein, welche den letzten Inhabern oblagen. Die Bischöfe von Mayo (Eugen Machbreu) und Kildare (Thomas Leverous) empfangen Anweisung, die Bulle zu veröffentlichen und die Ausführung derselben zu fördern.

Weder dem Erzbischof Creagh, noch P. Wolf war die Erfüllung des päpstlichen Auftrags von der Vorsehung vergönnt. Beide fielen der englischen Regierung in die Hände, wurden in Ketten geschlagen und in das Gefängnis von Dublin gebracht. Am 13. März 1568 ließ Pius V. durch seinen Staatssekretär den Nuntius in Madrid, Msgr. Castagna, Erzbischof von Rossano, ersuchen, die Vermittlung Philipps II. zur Befreiung Creaghs und Wolfs anzurufen. Bei den gespannten Beziehungen zwischen Spanien und England blieben des Königs Bemühungen ohne Erfolg. Endlich gelang es Wolf unter Hilfe des Jakob Fitzmaurice 1572 nach Spanien zu entkommen, um 1575 bei den irischen Katholiken seine Arbeiten wieder aufzunehmen. Zum letzten Male erscheint der Name Wolf in der am 3. Juni 1578 in Lissabon von irischen Bischöfen und Priestern ausgestellten Urkunde, in welcher dem Betrüger Thomas Stukeley bescheinigt wird, er habe allen Teilnehmern an der päpstlichen Expedition nachträglich aus eigenen Mitteln Sold angeboten. Der vormalige Nuntius unterschreibt als „David Wolf sacerdos Hibernus“. Da Wolf in der auf den zweiten Desmond-Krieg bezüglichen Korrespondenz der spanischen Nuntiatur nicht mehr erscheint, so erfolgte sein Hinscheiden ohne Zweifel im Jahre 1578 zu Lissabon, wo er in der letzten Zeit eine päpstliche Pension genoss. Mit ihm schied ein Mann aus dem Leben, dem man nachrühmt, „er habe vielleicht mehr als irgend ein Anderer zur Stütze der päpstlichen Gewalt in Irland gewirkt" (Bagwell II, 371).

Wie P. Wolf, so hatten auch der Bischof William Walsh von Meath und der Erzbischof Creagh von Armagh furchtbare Leiden zu erdulden. Bischof Walsh, welcher das Zeugnis empfängt, „dass er beliebt bei Gott und den Menschen war, dass sein ganzes Leben nur Heiligkeit atmete und all seine Handlungen die Förderung der Interessen des himmlischen Königs bezweckten“ (Moran, Archb. of Dublin 129), setzte den Neuerungen der Königin Elisabeth heldenmütigen Widerstand entgegen, von einem Ende der Insel zum andern als tröstender Engel der schwer geprüften Katholiken eilend. Ware bezeichnet den Bischof als „sehr eifrig für die römische Kirche“, sowie als Gegner der Kirchenpolitik Elisabeths, weshalb der Vizekönig ihn einkerkerte. Seine Bitte um Übersendung genauer Instruktionen beantwortete der Hof mit dem Befehl, ihn mit strengem Arrest zu belegen, einige Monate nachher erfolgte Entlassung aus dem Amt und Entziehung der Einkünfte. Am 13. Juli 1565 erschien Bischof Walsh vor dem anglikanschen Gerichtshof, in welchem der Erzbischof Loftus von Armagh den Vorsitz führte, und empfing als Strafe weitere Kerkerhaft im Schloss von Dublin. „Er verweigerte“, schrieb Loftus an Sir William Cecil am 15. Juli 1565 zur Begründung des Urteils, „den Eid der Suprematie, sowie Beantwortung der ihm vorgelegten Artikel. Dazu kommt, dass er seit Berufung des Parlaments sämtliche Maßregeln der Königin offen verachtet und verworfen hat. An dem nämlichen Tage, wo er vor uns erschien, hat er öffentlich vor allem Volke feierlich sich verwahrt, dass er nie mit freiem Willen im protestantischen Gottesdienst sich einfinden werde, denn dieser streite wider sein Gewissen und Gottes Wort“. Da es an gesetzlichen Mitteln zur Verurteilung des Bischofs fehlte, ließ man ihn wieder in Ketten schlagen und „in einen schmutzigen Kerker“ werfen, den kein Sonnenstrahl erhellte, den Feuchtigkeit verpestete und den der Bischof sieben Jahre lang bewohnen musste. Verschärft wurde diese entsetzliche Strafe durch rohe Beköstigung und Entziehung jeder Art von Beschäftigung. Nur dann und wann erwirkten die Bemühungen einflussreicher Freunde eine teilweise Erleichterung. Wie der Prälat nachher bemerkte, fand er süßen Trost in der Pflege des Gebetes und einigen Zeitvertreib in der Auflösung und Wiedervereinigung des Flechtwerkes seiner Lagerstätte. Erst zu Weihnachten 1572 schlug für ihn die Stunde der Befreiung. Von der Standhaftigkeit des edlen Dulders überwältigt, gestatteten die Beamten ihm die Flucht. Teilnehmende Freunde brachten ihn auf ein nach der Bretagne fahrendes Schiff, die er nach sechzehntägiger höchst gefahrvoller Überfahrt erreichte. „Denn“, schrieb er am 5. Juli 1573, „lieber wollte ich mich den Abgründen des Ozeans anvertrauen, als noch einmal die Rohheit der Feinde der katholischen Kirche erfahren“. Außerordentliche Körperschwäche, die Folge der entsetzlichen Kerkerhaft, zwang den sechzigjährigen Prälaten zu einem halbjährigen Aufenthalt in Nantes, wo er unter den kümmerlichsten Verhältnissen lebte, um dann, durch den Nuntius in Paris mit Reisegeld versehen, sich nach Spanien zu begeben, wo er zu Alcalà im Hause einer vornehmen Dame Aufnahme und eine zu Tränen rührende Pflege fand. Seine letzten Tage verbrachte der Bischof bei seinen Ordensbrüdern, den Zisterziensern in Alcalà zu, unter deren Gebeten er am 4. Januar 1577 zu einem besseren Leben einging und die ihm in der Collegiatkirche zum hl. Secundinus ein ehrenvolles Grab bereiteten. Eine kurze Biographie des Bischofs gibt P. Holing, S.J., der ihn in Alcalà „häufig besuchte und in treuer Freundschaft mit ihm verbunden war“ (Moran, Spicil. I, 83).

Außer dem Bischof Walsh von Meath hatte der Erzbischof Richard Creagh von Armagh den eisernen Arm der Kirchenpolitik Königin Elisabeths zu fühlen. Die Berichte der katholischen Schriftsteller des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts über die schweren Leiden dieses Prälaten haben seitens protestantischer Gelehrten lange Zeit heftige Anfeindung erfahren. Man bekämpfte sie als Übertreibungen. So verweist Froude die zwanzigjährige Kerkerhaft des Erzbischofs in das Reich der Fabel. Die Mitteilung von der Gefangennahme des Erzbischofs 1567, und den von Cecil an den irischen Vizekönig gesandten Befehl zur Hinrichtung des Prälaten begleitet er mit der ironischen Bemerkung: „Der arme Schelm entging dem Schicksal, das man ihm bestimmt hatte. Ehe man ihn nach London transportieren konnte, entwischte er nochmals aus dem Gefängnis, gelangte nach Schottland und dem Festland, um dann aus der Geschichte zu verschwinden“ (Froude, History of England X, 483). Dieser willkürlichen Auffassung stehen die in unseren Tagen dem britischen Staatsarchiv entnommenen State Papers in der nämlichen Weise entgegen, wie sie die Berichte der Katholiken über Creaghs Leiden allseitig bestätigen.

Aus angesehener Kaufmannsfamilie stammend, erblickte Richard Creagh 1515 zu Limerick das Licht der Welt. Seine Eltern waren Nikolaus Creagh (O'Moelchrebe) und Johanna White, deren Patrizierhaus erst vor einigen Jahren niedergerissen wurde. Als Jüngling sich der Kaufmannschaft widmend, knüpfte er weitgehende Verbindungen mit dem Festland an und brachte es zu ansehnlichem Vermögen. Aus einem Briefe, den er im Kerker schrieb, erhellt, dass er Teilhaber eines zu neuntausend Dukaten abgeschätzten Schiffes war, welches die französischen Galeeren im Kriege mit England als gute Prise kaperten. Wie so oft im menschlichen Leben gab ein erschütternder Vorfall seinen Bestrebungen eine andere höhere Richtung. In einem nordspanischen Hafen lag das Schiff vor Anker, welches Creagh nach der irischen Heimat bringen sollte. Eine günstige Brise hatte sich bereits erhoben und die Reisenden strömten an Bord des Fahrzeuges, während Creagh die letzte Stunde benützte, um in einer am Strande gelegenen Kirche der heiligen Messe beizuwohnen. Beim Verlassen der Kirche sah er zu seiner Bestürzung, dass das Schiff mit vollen Segeln den Hafen verließ. Rufen und Tücherschwenken Creaghs vermochten den Kapitän zur Rückkehr nicht zu bestimmen – zum Glück für den irischen Kaufmann. Denn kaum beim Ausgang des Hafens angelangt, sank durch einen heftigen Windstoß das Schiff in den Abgrund, in welchem die gesamte Mannschaft ihr Grab fand. Rückkehr zur Kirche, inniger Dank für die gnädige Errettung und Gelöbnis rückhaltloser Hingabe an die Sache Gottes war Creagh das Werk eines Augenblicks.

Nach Vollendung der Studien empfing Creagh die Priesterweihe, und bald nach der Thronbesteigung Marias einen Ruf als Erzbischof von Cashel, ein Anerbieten, das er ebenso beharrlich ablehnte wie die Ernennung zum Bischof von Limerick. Gründliche Ausbildung in der Theologie lag ihm zunächst am Herzen und diese suchte er an der berühmten Hochschule Löwen. „Richard Crevve“, so meldet die Matrikel der Universität, „aus Limerick in Irland gebürtig, erhielt durch den Almosenier Carl V. eine freie Burse, studierte Theologie als Convictor in domo Standonica, dann im Papst-Kolleg und erlangte 1555 das Baccalaureat. In der Folgezeit zum Erzbischof von Armagh und Primas von Irland befördert, entkam er glücklich aus dem Gefängnis 1565 nach Löwen, wo Michael Bajus, der Vorsteher des Papst-Kollegs, ihn freundlich aufnahm“. Vor Ende der Regierung Marias nach Limerick zurückgekehrt, erfreute er sich des vollsten Vertrauens des trefflichen Bischofs Dr. Hugo Lacy und hielt beim feierlichen Empfang des Lord Deputy Grafen Sussex im Dom zu Limerick 1558 die Festpredigt. Nach der Thronbesteigung Elisabeths eröffnete Creagh in dem ehemaligen Dominikanerkloster zu Limerick eine höhere Schule und entfaltete außerdem unermüdlichen Eifer in der Seelsorge. Im Monat August 1562 begab Creagh sich nach Rom, von der Absicht geleitet, sich in Italien dem von Paul IV. und dem hl. Cajetan gegründeten Orden der Theatiner, der sich durch große Strenge der Regel auszeichnete, anzuschließen.

Für den durch den Tod des Erzbischofs Donatus O'Taige erledigten Bischofsstuhl von Armagh wurden dem Kardinal Morone als treffliche Kandidaten Thomas Leverous von Kildare, William Walsh von Meath und Hugo Lacy von Limerick namhaft gemacht mit dem Bemerken, „nie seien sie von der Einheit der Kirche abgewichen“. Als vierter, überzähliger Kandidat erscheint Creagh. Auf ihn sollte die Wahl Pius' IV. fallen. Nachdem Morone im Konsistorium am 1. März 1564 die demnächstige Besetzung des Stuhles von Armagh angekündigt, erfolgte dieselbe im Konsistorium vom 23. desselben Monates, wobei die Akten betonen, „alle Vorschriften des Tridentinums seien genau beobachtet worden“. Richard Creagh, der neue Primas von Irland, empfing am weißen Sonntag 4. Mai 1564 in der päpstlichen Kapelle durch Pius IV. die Konsekration, sowie am 12. Mai das Pallium, wurde auf Kosten des Papstes unterhalten, mit Kleidern und einem Reisegeld von 300 Dukaten versehen und konnte sich im Juli auf den Heimweg begeben.

Eine Strecke des Wegs begleitete ihn ein irischer Priester, während er einen ständigen Gefährten an einem Studenten aus Ulster besaß. Die Reise legten beide zu Pferde zurück, aber die glühende Sonne Italiens setzte der schwachen Gesundheit des Erzbischofs in dem Maße zu, dass ihn ein Wechselfieber befiel und zu dreitägigem Aufenthalt beim Kardinal und Bischof von Augsburg, Otto von Truchsess, nötigte. Von Antwerpen, wo er mit John Clement, dem verbannten Lehrer der Kinder des seligen Thomas More, zusammentraf, wandte er sich, dem innersten Drange seines Herzens folgend, der alten Musenstadt Löwen zu. Mit Begeisterung von den irischen Studenten empfangen, hatte er sich auch inniger Verehrung seitens der Professoren zu erfreuen, die er nebst den Obern der Kollegien zu einem Banquet einlud, bei welchem er zuerst außerhalb Roms sich der Insignien seines Standes bediente. Nachdem er sich bei den Jesuiten in Löwen den geistlichen Übungen unterzogen, trat er in Begleitung des englischen Jesuiten William Good über Antwerpen und Dover die Heimreise an. In Dover verließ er unglücklicherweise Good und kam heimlich nach London, wo er drei Tage verweilte und St. Paul sowie die Westminsterabtei besuchte, sonst aber mit niemanden eine Unterredung anknüpfte. Ohne weiteren Unfall setzte der Erzbischof die Reise nach Irland fort.

Am Tage vor Weihnachten aber 1564 war die englische Regierung ihm auf die Spur gekommen. Während er in einem Kloster seiner Provinz nahe beim Ort seiner Landung (wahrscheinlich Drogheda) dem heiligen Opfer beiwohnte, wurde er festgenommen, in strengen Gewahrsam gebracht und dann in Ketten nach London geliefert, wo er am 18. Januar 1565 im Tower anlangte. Der im Vatikanischen Archiv beruhende, wahrscheinlich vom Erzbischof selbst über seinen Aufenthalt im Tower abgefasste Bericht meldet, dass er in ein sehr tiefes dunkles Loch gesteckt und am 22. Februar 1565 dem ersten Verhör unterworfen wurde, dessen Verhandlungen uns Shirley jüngst mitgeteilt.

Weil die dem Erzbischof vorgelegten Fragen auf die Ansicht der leitenden Staatsmänner über Englands Verhältnis zum heiligen Stuhl scharfes Licht werfen, sind dieselben kurz mitzuteilen.

Auf die Frage, wie viele irische Lords, und wie viele Engländer um Creaghs Reise nach Rom gewusst, erwiderte der Erzbischof, aus seiner Reise habe er keinen Hehl machen brauchen, aber ebensowenig habe er mündlich oder schriftlich einem Lord unter der Sonne, oder auch nur einem Engländer von seiner Romfahrt Mitteilung gemacht. Nur in der Absicht, in Rom sich einem seiner sehr schwachen Gesundheit zuträglichen Orden anzuschließen, habe er die Reise unternommen. Dort angekommen, befahl mir der Kardinal (Morone) im Namen des Papstes unter Strafe des Bannes vorläufig in meinen Lebensverhältnissen keine Änderung vorzunehmen. Dieselbe Autorität hat mich nach Irland gesandt.

2. Die zweite Frage, betreff der Iren und Engländer, welche er in Rom kennen gelernt. Unter Anderen bezeichnete der Erzbischof in seiner Antwort als solche Mr. Sackville, den Sohn des Grafen von Derby, den Thomas Goldwell, Bischof von St. Asaph und Rektor des englischen Hospitals, sowie den armen Iren Edmond, der, „zwei Monate meinen ärmlichen Tisch mit mir teilte“. „Speise, Trank und Hausmiete wurden mir während des Aufenthaltes in Rom vom Papst zugeteilt, weil ich die Reise im Gehorsam gegen den Befehl seines Nuntius unternommen. Denn dem Papst zu gehorchen hatte ich mich bei der Aufnahme in die Hochschule von Löwen verpflichtet“.

3. Wieviele Engländer oder Iren haben Sie auf der Rückreise über Löwen mit dem Zweck Ihrer Heimkehr bekannt gemacht? Mir ist, antwortete Creagh, niemand bekannt, der darin eingeweiht gewesen, ausgenommen ein englischer Jesuit an der Hochschule zu Dillingen bei Augsburg, zwei Franziskaner englischer Herkunft in Antwerpen, ein anderer englischer Jesuit, den ich dort traf, der Arzt Dr. Clement und irische Studenten, die von meiner Ernennung zum Erzbischof von Armagh hörten. Eingehender waren darüber berichtet der Kardinal von Augsburg, Professoren von Löwen und einige Jesuiten.

Von größerer Bedeutung ist Creaghs Antwort auf die Frage über die Pläne, mit denen er sich hinsichtlich Irlands getragen. Der Erzbischof übernahm das Amt lediglich im Gehorsam gegen den Papst unter Verzichtleistung auf jene Vorteile, welche der Umgang mit gebildeten Freunden und Verwandten (in Limerick) ihm boten, um „bei barbarischen, wilden und ungebildeten Stämmen zu dienen“. (Diese Bemerkung zeigt, dass Erzbischof Creagh vollständig Anglo-Ire, also Freund und Bewunderer der politischen Herrschaft Englands in Irland war und die Anschauung der Ulster-Iren nicht teilte). Aus diesem Grunde gab der Papst ihm ein Empfehlungsschreiben an Shane O'Neill mit, außerdem Anweisung auf eine Pension für O'Neills Bruder zu Lasten jenes Bistums, welches ein irischer Priester in Rom für den letzteren erbeten hatte. Ob O'Neill ihm freundlich oder feindlich gesinnt, habe er gar nicht in Betracht gezogen, obgleich das letztere eher anzunehmen sei, da der Erzbischof in Rom sich geweigert, dem Bruder O'Neills, einem ungebildeten Manne von 23 Jahren, das Bistum Down und Connor zu verschaffen, ja Shane O'Neill sei für seinen Milchbruder, den Dechanten von Armagh zum Zweck der Erhebung auf den dortigen Stuhl eingetreten. Diese Antwort musste die Kommissäre peinlich berühren, weil der Erzbischof jedwede Verbindung politischer Natur mit dem mächtigsten Häuptling Nordirlands und kräftigsten Gegner der englischen Regierung in Abrede stellt.

Am Patrickstage, dem 17. März 1565, hatte der Erzbischof vor dem Recorder von London und dem Master des St. Katharina-Hospitals ein neues Verhör zu bestehen. Seine Antworten betrafen die ihm zugewendeten Unterstützungen. Vom Nuntius P. Wolf empfing er 40 Kronen, von Hugo Lacy, Bischof von Limerick, 12 Mark, während er 20 Kronen von sich besaß. Lomellino und ein anderer Bischof hätten ihm in der päpstlichen Kapelle die Konsekration erteilt. In Rom sei er vollständig vom Papst unterhalten worden und hätte außerdem 700 Kronen von ihm empfangen. Um seinem Gewissen zu genügen, legte er in einem anderen Aktenstück weitere Mitteilungen nieder, die aber wegen ihres Detailcharakters hier keine Aufnahme finden können. Wichtiger ist, was der Erzbischof meldet, man habe ihm nunmehr ein anständiges Zimmer im Tower angewiesen, in welchem der Kommandant der Festung sich bald einstellte, um ihn für die neue Kirchenpolitik zu gewinnen. Wolle er sich hierzu bereit finden, so biete ihm die Königin ihm für den durch die Reise nach Rom verübten Hochverrat Verzeihung an und werde ihn mit kirchlichen Pfründen ausstatten. Wiederholten derartigen Zumutungen setzte er eine Antwort entgegen, wie sie dem „unnützen Knecht Christi“ geziemte. Gott belohnte diese Standhaftigkeit seines Dieners. Am Jahrestag seiner Konsekration, am Weißen Sonntag 1565, gelang es dem Erzbischof in wunderbarer Weise, als Diener verkleidet aus dem Tower zu entkommen. Auf seine Ergreifung setzte die Königin dreihundert Dukaten.

Im Monat Mai befand Creagh sich wieder in Löwen. „Stets besaß seine Haltung etwas Majestätisches und Gewinnendes. Jetzt aber war sie mit der Aureole des Leidens umgeben. Ein Zug des Übernatürlichen umfloss sie, der aller Herzen bezauberte“. Von Löwen wandte der Erzbischof sich nach Spanien zu und richtete an Lord Robert Leicester einen Brief mit der Bitte um Gestattung zur Reise nach Armagh und Erklärung voller Loyalität gegen die Königin Elisabeth, erhielt aber keine Antwort. Dennoch wollte der treue Hirt seine Herde nicht verlassen. Im Monat August 1566 begegnen wir dem Erzbischof in Irland, wo er ungeachtet der Abneigung, die auch ihm als Anglo-Iren gegen die eingeborenen Iren tief im Herzen saß, einen solchen Einfluss ausübte, dass die drei Häuptlinge Shane O'Neill, Turlough Leinough und Hugo O'Donnell vereint dem Messopfer des Erzbischofs im Dom von Armagh beiwohnten. Eine weitere Loyalitätserklärung Creaghs in einem zu Weihnachten 1566 an den Lord Deputy Sir Henry Sidney gesandten Schreiben beantwortete die Regierung damit, dass sie auf den Kopf des Primas einen Preis aussetzte. Aber auch in dieser aüßerst gefahrvollen Lage harrte der Primas auf seinem Posten aus, und wie in Armagh, so wendete er den Katholiken anderer Diözesen unermüdlich seine Sorgfalt zu. Am 30. April 1567 zum zweiten Mal der englischen Regierung ausgeliefert, wurde er im Schloss zu Dublin eingekerkert. Ein gewisser O'Shaughnessy, der ihn verraten hatte, wurde bald darauf vom Schlage getroffen, während seine Kinder, mit Ausnahme eines Knaben, für welchen der Primas betete, frühzeitigem Siechtum anheimfielen.

Die englischen State Papers lassen keinen Zweifel über den außerordentlichen Wert, welchen die englische Regierung auf die Ergreifung des Erzbischofs legte. „Euer Gnaden“ meldete der eben neuernannte anglikanische Erzbischof Lancaster von Armagh am 31. Mai von Cecil, „sollen erfahren, dass O'Shaughnessy am letzten des Monats April den fälschlich sogenannten Primas von Armagh, der sich aus dem Tower entfernte, ergriffen. Der Vizekönig ist erbötig ihn abzuliefern, im Vertrauen, dass man ihn sicherer aufhebe“. Schon am 6. Juli 1567 ließ die Königin das Anerbieten dankend annehmen, und zwar um so bereitwilliger, als man sich von einem irischen Gerichtshof für den Ausgang des Prozesses ein der Krone günstiges Resultat nicht versprechen durfte.

Doch vor Ankunft dieses Schreibens hatte man dem Erzbischof in Dublin den Prozess gemacht unter folgender Anklage: „Er habe sich heimlich aus dem Gefängnis entfernt, die Gewalt der Königin in deren Landen sich angemaßt, den kirchlichen Primat der Souveränin geleugnet, sowie andere Untaten gegen die Landesgesetze verübt“. Offenbar hat der öffentliche Ankläger übertrieben. Gerade deshalb weigerten sich nicht wenige Geschworene, das Schuldig auszusprechen. Auf Befehl des Kronanwaltes wurden sie einige Tage bei Wasser und Brot eingesperrt. Aber auch dieses Mittel verfing nicht, denn feierlich verkündete der Obmann das Urteil „Nichtschuldig“. Trotzdem erhielt der Erzbischof die Freiheit nicht zurück, er wandelte zum Schlossgefängnis, die Geschworenen aber belegte der Richter mit Kerker und empfindlichen Geldstrafen.

Indem wir die Darlegung der weiteren Schicksale des berühmten Erzbischofs Creagh dem nächsten Kapitel vorenthalten, sei hier einer Tatsache gedacht, welche das erste Jahrzehnt in der Regierung Elisabeths zum Abschluss brachte. Im Jahre 1567 wurde der angesehenste Häuptling von Ulster, Shane O'Neill, elend ermordet und die Königin damit von einem ihrer mächtigsten Feinde befreit. Oben wurde der Instruktion gedacht, welche den Nuntius Wolf anwies, mit vier irischen Fürsten sich in Verbindung zu setzen. Dass er diesem Befehl nachkam , bezeugte Erzbischof Creagh im Verhör vom Monat März 1565, in welchem er einräumte, dass Wolf im verflossenen Jahre bei Shane O'Neill in Ulster gewesen. Ob die drohende Haltung des letzteren gegen die Regierung auf die Bemühungen Wolfs zurückzuführen, ist nicht erwiesen. Die übermütige, ja barbarische Behandlung der Iren durch England und die geplante Unterdrückung der alten Religion bieten den Schlüssel zum Verhältnis der Stellung O'Neills zu den Engländern. Zwei Jahre später erklärte das irische Parlament ihn und seine Genossen als Hochverräter und überwies mehr als die Hälfte von Ulster der Krone als Eigentum zu.


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