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Die Geisterdebatte

Von Ulrich Filler

Zur bischöflichen Handreichung zur Frage der konfessionsverbindenden Ehen und einer möglichen gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie

Die deutschen Bischöfe haben mit ihrer pastoralen Handreichung „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ vom 20. Februar 2018 eine Geisterdebatte, eine Gespensterdiskussion losgetreten. Gespenstisch mutet zunächst einmal die Auswahl der Zielgruppe an. Während in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten beispielsweise die Frage nach der Möglichkeit des Kommunionempfangs für wiederverheiratet Geschiedene immer wieder diskutiert wurde oder auch die Forderung, alle evangelische Christen zum Tisch des Herrn einzuladen, im Raum steht, war die Frage nach den evangelischen Partnern in einer konfessionsverschiedenen Ehe bislang überhaupt kein Thema. Die deutschen Bischöfe befürchten, dass sogar die Ehe gefährdet sein kann, weil der evangelische Partner nicht zur Kommunion gehen darf. Der Eindruck drängt sich auf, dass unsere Bischöfe sich hier ein künstliches Problem ausgedacht und zugleich eine Lösung gefunden haben, die keiner wirklich möchte.

Gespenstisch ist weiterhin der Umgang der Hirten der Kirche miteinander: Die Bischofskonferenz vermag es nicht, ein theologisch und dogmatisch so sauberes Papier zu erstellen, dass es alle mittragen können? Und als sieben Bischöfe die Kurie und den Papst um Hilfe und Klärung baten – was war das Ergebnis? Ein Brief der nichts abschließend klärte und die verschiedene Äußerungen des Heiligen Vaters widersprüchlich stehen ließ, der einmal darum bittet, von einer Veröffentlichung abzusehen und ein anderes mal andeutet, die restriktive Handreichung würde die Möglichkeiten, die das Kirchenrecht bietet, gar nicht voll ausschöpfen? Was denn nun? Und was war mit dem verständlichen Wunsch des Papstes, die Bischöfe mögen doch bitte eine einmütige Regelung finden? Offensichtlich hat man sich darum nicht bemüht – das Ergebnis: Chaos. Gespenstisch.

Geisterhaft auch die durch die pastorale Handreichung oder Orientierungshilfe angebotene Lösung. Denn eines steht fest: Ganz egal, ob ich dafür bin, dass evangelische Christen in der katholischen Messe die Kommunion empfangen dürfen oder nicht – die pastorale Handreichung kommt ungefähr zwanzig Jahre zu spät. Ein aus der Zeit gefallenes Dokument, das die Zielgruppe ungefähr so interessiert wie die Beschlüsse der Kölner Diözesan-Synode von 1954. Denn die Realität in unseren Pfarrgemeinden ist längst eine andere. Die heutige Praxis des Kommunionempfangs folgt dem Kriterium: Jeder macht, was er will. Die Kommunion empfängt jeder, der möchte: Katholische Christen, die seit der Erstkommunion nicht mehr gebeichtet haben; wiederverheiratet Geschiedene, die manchmal auch als Kommunionhelfer eingesetzt werden; evangelische Christen, die manchmal auch als Katecheten bei der Erstkommunionvorbereitung engagiert sind. Nicht wenige katholische Pfarrer begrüßen diese Entwicklung und laden evangelische Christen zum Empfang der Eucharistie ein oder konzelebrieren gleich mit evangelischen Pfarrern. Bereits im Jahr 2003 forderten 108 Pfarrer der „Arbeitsgemeinschaft Rottenburg (AGR)“ aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart in einem offenen Brief, dass Einladungen an ökumenisch engagierte evangelische Christen zur katholischen Kommunion erlaubt sein müßten. Seit Jahrzehnten hat sich diese Praxis des Kommunionempfangs nach dem Motto „Jeder macht, was er will“ in unseren Pfarreien etabliert – obwohl sie dem geltenden Kirchenrecht schlicht und einfach widerspricht. Can 844 § 4 legt ganz eindeutig fest: Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, Krankensalbung und Eucharistie nur dann an evangelische Christen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig (!) eintreten: 1. wenn Todesgefahr besteht oder eine andere schwere Notlage dazu drängt (ob eine solche schwere Notlage eintritt, entscheidet der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz), 2. wenn sie einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können, 3. wenn sie von sich aus darum bitten, 4. wenn sie bezüglich des Sakraments den katholischen Glauben bekunden und 5. wenn sie in rechter Weise disponiert sind. Selbst wenn die Sehnsucht des evangelischen Partners nach der Kommunion in einer konfessionsverschiedenen Ehe eine „schwere Notlage“ darstellen sollte, reicht das alleine noch nicht aus. Es müßte zudem die Situation eintreten, dass kein evangelischer Pfarrer erreichbar ist und dass der evangelische Christ den katholischen Glauben bekennt und beichtet. Und diese Situation ist hier und heute höchstens in einem theoretischen Szenario denkbar. Übrigens weist die pastorale Handreichung in Nr. 14 und 15 auf genau diesen Sachverhalt hin und zitiert das ökumenische Direktorium, das darauf besteht, dass genau diese Normen bezüglich der Zulassung eines nichtkatholischen Christen zur eucharistischen Gemeinschaft zu beachten sind. Die Handreichung widerspricht sich selbst! Der heilige Papst Johannes Paul II. hat in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ aus dem Jahr 2003 die theologische Grundlage aufgezeigt und erklärt, dass der Empfang der Eucharistie die innere und äußere Einheit voraussetzt. Übrigens hat auch ein Mann wie Joachim Kardinal Meisner diese katholische Überzeugung selbstverständlich öffentlich vertreten, als in seinem Bistum im Jahr 2004 entsprechende Unterschriftenlisten kursierten. Er zeigte sich damals „bestürzt über den Rückgang katholischen Glaubenswissens“ – man fragt sich, wie er heute über seine Mitbrüder im Bischofsamt urteilen würde. Doch auch er hat es – von solchen Ausnahmen abgesehen – wie alle anderen deutschen Bischöfe seit Jahrzehnten versäumt, der verheerenden pastoralen Praxis, die sich in allen Pfarreien immer mehr ausbreitet, etwas entgegenzusetzen. Angefangen bei den katholischen Fakultäten, in denen zukünftige Religionslehrer und Priester ausgebildet werden bis hin zur öffentlichen Praxis vor Ort. Wo sind die Hirtenbriefe zum Thema? Wo finden katholische Pfarrer eine theologische Weiterbildung, wo eine Handreichung mit Argumenten für das Gespräch mit Betroffenen, wo fand eine diözesanweite Katechese-Aktion zum Thema statt? Welche Medien oder sozialen Netzwerke hat die finanzstarke deutsche Kirche eingesetzt, um dieses Thema in die katholische Öffentlichkeit zu bringen? Katholische Pfarrer waren auf sich alleine gestellt, ihre Bischöfe: ein Totalausfall. Doch bislang hatte man im jetzigen Pfarrsystem noch einige Spielräume. Natürlich ist es immer ein Drahtseilakt, aber es gab die Möglichkeit, klug, angemessen und menschlich in den Dialog zu treten und die katholische Position zu erklären, ohne Skandale zu verursachen. Zu versuchen, den Normen Rechnung zu tragen und den Menschen die Größe und Schönheit des katholischen Glaubens aufzuzeigen. Denn es geht doch nicht darum, kleinliche Gesetze um ihrer selbst willen durchzusetzen, sondern um die Wahrheit und Schönheit und Würde und Größe der Eucharistie, dem lebendigen Herzen der Kirche. Es geht darum, die Menschen einzuladen zu erkennen, das alles zusammenhängt: Die Sakramente, die Kirche, das Priestertum, das Meßopfer – in der Eucharistie bündelt sich der ganze katholische Glaube.

Die jetzt veröffentlichte pastorale Handreichung ist in verschiedener Hinsicht kontraproduktiv. Einmal ist sie realitätsfern. Welche evangelische Christen, die bereits jetzt unsere „eucharistische Gastfreundschaft“ genießen, wollen sich in einem wie auch immer gearteten Gespräch mit einem katholischen Seelsorger rechtfertigen? Und warum eigentlich gilt das nur für evangelische Ehepartner? Seien wir doch mal ehrlich – warum hat kein Bischof die Courage und sagt: „Der Heilige Vater ermutigt uns, voranzugehen. In diesem Geist lade ich alle Getauften ein, ihr Gewissen zu prüfen und sich in unseren Gottesdiensten am Tisch des Herrn stärken zu lassen. Denn Jesus ist für alle Menschen gekommen und er will jedem sein Heil schenken, jeden aufrichten, er liebt jeden. Haben Sie keine Angst! Kommen Sie zum eucharistischen Herrn – er fragt nicht nach der Konfession!“ Das wäre mal ein zwar falscher, aber immerhin mutiger Schritt. Und der große Beifall der Öffentlichkeit wäre garantiert. Dieses ganze Pastoralgeschwurbel und sich Hin- und Herwinden: Wenn ich ein Ehejubiläum feiere, darf ich im Würzburger Dom als evangelischer Ehepartner in der Kilianswoche die Kommunion aus der Hand des Bischofs empfangen, sonst aber nicht? Das ist doch absurd!

Und wenn der Bamberger Erzbischof die Handreichung für sein Bistum noch einmal verschärft und ganz ernsthaft evangelischen Christen zumutet, sich zu allen sieben Sakramenten zu bekennen, das Glaubensbekenntnis zu bejahen und um die Einzigartigkeit der Eucharistie zu wissen – warum um Himmels willen ist er dann nicht konsequent und sagt: Tja, dann kannst du eigentlich auch gleich katholisch werden? Übrigens muss an dieser Stelle die Frage erlaubt sein: Warum bitte spricht die ganze Handreichung nicht ein einziges Mal von dieser Möglichkeit? Das wäre doch die erste richtige und logische Maßnahme! Aber hier zeigt sich die Verlogenheit des ganzen Systems: Offiziell verlangt die Handreichung, dass evangelische Christen irgendwie schon den katholischen Glauben an die Eucharistie bekennen sollen – de facto aber ist es genau umgekehrt: Katholiken wie Protestanten glauben inzwischen mehrheitlich, dass zwischen Abendmahl und Eucharistie kein großer Unterschied mehr besteht. Noch niemals hat mir ein evangelischer Christ ernsthaft erklären können, an Realpräsenz und Messopfer zu glauben ohne auch das Verlangen zu haben, katholisch zu werden. Nebenbei gesagt ist die Handreichung auch ein Schlag in das Gesicht derer, die oft unter großen Schwierigkeiten und Opfern um der Eucharistie willen katholisch geworden sind. Nicht, dass der falsche Eindruck entsteht: der Autor dieser Zeilen ist von der Ökumene begeistert und überzeugt und arbeitet in seiner Pfarrei gut und gerne in vielen Projekten mit seinen evangelischen Schwestern und Brüdern zusammen. Doch wahre Ökumene kann nur gedeihen, wo man nicht nur das Gemeinsame feiert, sondern auch wahrhaftig und ehrlich respektiert, was uns noch trennt, mag es auch schmerzhaft sein.

Zum anderen ist die „pastorale Handreichung“ fragwürdig, weil sie dem Pfarrer vor Ort, der bislang versuchte, im derzeitigen System katholische Seelsorge zu betreiben, die Argumente aus der Hand schlägt. Er wird sabotiert. Bislang konnte er immer noch auf die eigentlich geltenden Normen hinweisen, jetzt werden ebendiese Normen von denen, „die Sorge tragen für den rechten, katholischen und apostolischen Glauben“ (1. Hochgebet) ausgehöhlt und letztlich abgeschafft.

Und schließlich treffen die Konsequenzen auch die Bischöfe und den Papst selbst. Denn nun ist der Damm gebrochen – immer mehr Bistümer setzen die Handreichung um. Doch was soll ein Bischof (oder ein Papst) tun, der nicht von dieser Entwicklung überzeugt ist? Er hat keinen Handlungsspielraum mehr. Jetzt fällt diesen Bischöfen ihr jahrzehntelanges Versäumnis auf die eigenen Füße. Seit Jahren wissen sie um die Praxis in ihren Gemeinden, seit Jahren kümmern sie sich nicht darum (bischöflicher O-Ton: „Sie haben doch eine gute Praxis vor Ort gefunden!“), seit Jahren lassen sie ihre katholischen Pfarrer, die sich an Glaube und Recht halten, im Regen stehen – und jetzt erwischt es sie auch. Wenn in Hamburg, Bamberg, Paderborn, Würzburg, Magdeburg und Erfurt evangelische Ehepartner offiziell zur Kommunion eingeladen werden, wird es einem anderen Bischof sehr schwer fallen zu begründen, warum das in seinem Bistum nicht möglich sein soll. Lange Zeit hat die alte Taktik funktioniert: Offiziell ist es verboten, vor Ort machen die Leute was sie wollen, naja, wir rühren nicht dran und solange es keine Skandale gibt und die Kirchensteuern sprudeln, ist doch alles recht. Wenn jetzt aber ein katholischer Bischof anfangen möchte, die bislang geltenden katholischen Normen einzufordern, steht er vor ziemlichen Schwierigkeiten. Bereits vor der Veröffentlichung hätte es eines behutsamen, langen Prozesses bedurft, in Klerus und Volk eines Bistums das katholische Glaubenswissen über den Empfang der Eucharistie wieder lebendig werden zu lassen. Es hätte Jahre gebraucht, die missbräuchliche Praxis abzustellen und durch Verkündigung, Katechese, Predigt, Weiterbildung und ähnliche Maßnahmen den katholischen Normen wieder zur Geltung zu verhelfen. Doch nun haben sich die Bischöfe selbst eine Tür zugeschlagen, indem sie ohne Not das erlauben und fördern, was katholischem Glauben, katholischer Theologie und katholischem Kirchenrecht widerspricht. Gespenstisch. Zum ersten Mal seit langer Zeit sprechen die deutschen Bischöfe nicht mit einer Sprache, zum ersten Mal scheint die Einheit des Episkopats gefährdet, und das, wo es um einen zentralen Punkt unseres Glaubens geht. Nie hatten die Hirten der Kirche das Gebet ihrer Schafe so nötig wie heute.

Dieser Artikel erschien in der empfehlenswerten Monatszeitschrift PUR-Magazin, Ausgabe August/September 2018, S. 12-16. Abdruck mit freundlicher Genehmigung.


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