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Die Verantwortung des Episkopats für das Glaubensgut Am 21. Dezember 1984 hat Papst Johannes Paul II. in seiner Weihnachtsansprache an die Kardinäle und die Römische Kurie mit leidenschaftlichen Worten den Episkopat an seine Verantwortung zum Schutz des Glaubensgutes erinnert. Es scheint, dass diese Worte bei einem Teil der Bischöfe in den Wind gesprochen wurden, wenn man etwa an die Analysen des Kanonisten Prof. Dr. Georg May denkt, der immer wieder nachgewiesen hat, wie aufgrund der Nachlässigkeit der zuständigen Hirten Falschlehrer das Glaubensgut verfälschen. Die Medien ihrerseits haben dazu beigetragen, die Aufgabe der Glaubenskongregation zu diskreditieren, den Glaubenspräfekten als Panzerkardinal darzustellen und so zu erreichen, dass die vom Papst erwähnte Änderung der Verfahrensweise in Richtung Persönlichkeitsschutz der zu maßregelnden Theologen in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurde, so dass sich bis heute der diffamierende Vorwurf inquisitorischer Härte halten konnte, obwohl in Wirklichkeit das Gegenteil der Fall ist: Noch nie ist das Recht der Gläubigen auf eine unverfälschte Glaubensverkündigung so mit Füßen getreten worden, während Häretiker mit Samthandschuhen angefasst oder gar hofiert werden. In diesem Zusammenhang muss auch die besondere Verantwortung unterstrichen werden, die der ganze Episkopat - “zusammen mit Petrus und unter Petrus” - hinsichtlich des “depositum fidei” hat, des Glaubensschatzes, den Christus seiner Kirche anvertraut hat, damit er unverkürzt bewahrt und die Unterweisung an alle Generationen der Menschen zu allen Zeiten weitergegeben wird. Wie sollten uns dabei nicht die ungewöhnlich eindrucksvollen Worte Jesu in den Sinn kommen, mit denen er im Augenblick seiner Rückkehr zum Vater von den Aposteln Abschied nahm? Sie enthalten eine genaue Weisung: “Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf der Erde. Darum geht zu allen Völkern und machte alle Menschen zu meinen Jüngern ... und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe” (Mt 28,18 ff.). Alles! Kein Teil des überkommenen Glaubensgutes darf beiseitegelegt, entstellt oder vernachlässigt werden. Dessen eingedenk, richtet der Apostel Paulus an seinen Schüler Timotheus den kategorischen Imperativ: “Verwahre, was die anvertraut ist!” (1 Tim 6,20) und schärft ihm ein: “Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht, weise zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und geduldiger Belehrung” (2 Tim 4,2). Jeder Zeitabschnitt der Geschichte ist in der Tag der Versuchung ausgesetzt, “die gesunde Lehre nicht mehr zu ertragen” und “sich nach eigenen Wünschen immer neue Lehrer zu suchen, der Wahrheit nicht mehr Gehör zu schenken, sondern sich Fabeleien zuzuwenden” (vg. 2 Tim 4,3 f.). Auch unsere Zeit ist dieser Versuchung ausgesetzt. Darum obliegt den Hirten und Führern des Volkes Gottes heute ein ganz bestimmte Pflicht, nämlich: die wahre Lehre des Evangeliums gegen alles zu verteidigen, was sie trübt und entstellt. Sicher, wir müssen imstande sein, das, was unsere Generation an Gutem zum Ausdruck bringt, anzuerkennen und anzunehmen, um es “zu reinigen, zu kräftigen und zu heben”. Das Konzil hat uns daran erinngert (vgl. Lumen gentium, Nr. 13). Wir müssen aber auch mit Mut das zurückweisen, was das Zeichen des Irrtums und der Sünde an sich trägt, was wesentliche Bedrohung für das Leben und die Moral des Menschen in sich schließt und was ingeheim gelenkt oder mit unverblümtem Zwang in der Gesellschaft sich ausbreitet und ein Anschlag auf die Würde der Person und auf die unverzichtbaren Rechte der einzelnen und der Völker ist. Die Kirche hat die Pflicht zu wachen, um die Unversehrtheit des Glaubens und der katholischen Lehre zu verteidigen und vor hinterhältigen Verfälschungen zu warnen. Genau das ist ihr aufgetragen, und sie kann nicht darauf verzichten. Der Hl. Stuhl kommt seinerseits dem Auftrag, das Glaubensgut zu fördern und zu schützen, vor allem mit Hilfe der Kongregation für die Glaubenslehre nach. Bekanntlich wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Verfahrensweise, an die das Dikasterium sich bei der Überprüfung von Personen und Schriften hält, die seinem Urteil unterbreitet werden, etwas abgeändert in der Absicht, den betreffenden Personen Bürgschaft zu bieten: Der Schutz der Wahrheit, zu dem die Kirche die heilige und unverzichtbare Verpflichtung hat, wird ja nicht erreicht, wenn die Würde und die Rechte der Personen irgendwie übergangen werden. Wer die Dinge mit vorurteilsloser Objektivität betrachten will, wird, auch im Licht jüngster Ereignisse, anerkennen müssen, dass das genannte Dikasterium sich bei seinen Interventionen stets von strengen Kriterien der Achtung vor den Personen leiten läßt, mit denen es in Beziehung tritt. Es wäre zu wünschen, dass die letzteren eine ebenso achtungsvolle Haltung gegenüber dem Dikasterium einnähmen, wenn sie sich gelegentlich über dessen Handlungsweise privat oder öffentlich äußern. Und ein gleiches Prinzip sollte auch für jedes Glied des Gottesvolkes gelten, da dieses Dikasterium sich keine andere Aufgabe stellt, als das höchste Gut, das der Christ besitzt, nämlich seinen echten und unversehrten Glauben, vor drohendem Schaden zu bewahren. Die schweren Verpflichtungen der Bischöfe Die Bischöfe sind in Gemeinschaft mit dem Stuhl Petri “Zeugen der katholischen Wahrheit” und “authentische, d. h. mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer” (Lumen gentium, Nr. 25). Diese Beziehung zu dem Glaubensgut, das der Kirche von Chrstus anvertraut wurde, damit sie es hüte und verkündige, ist die Quelle der schweren Verpflichtungen, die das bischöfliche Amt kennzeichnen. Papst Johannes Paul II. am 26. Januar 1985 in seiner Ansprache an die Bischöfe Venezuelas in Caracas während seiner Pastoralreise nach Lateinamerika (26. Januar bis 6. Februar 1985; aus: Der Apostolische Stuhl 1985, S. 290 f. |
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