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Vergebliche Warnung vor der Zerstörung des Moralbegriffs

Vor 25 Jahren, am 10. April 1986, warnte Papst Johannes Paul II. in einer Ansprache auf dem Internationalen Kongress für Moraltheologie vor der weitverbreiteten Meinung, dass es keine in sich schlechten Handlungen gäbe. “Den moralischen Charakter unserer die Geschöpfe betreffenden Handlungen auf die Absicht zu verkürzen, die Wirklichkeit in ihren nicht ethischen Inhalten zu verbessern, kommt letzten Endes der Zerstörung des Moralbegriffes selbst gleich. Denn die erste Konsequenz aus dieser Verkürzung ist die Leugnung der Tatsache, dass es im Bereich jener Tätigkeiten Handlungen gibt, die immer auf jeden Fall in sich unerlaubt sind. Bereits in dem apostolischen Schreiben Reconciliation et paenitentia (vgl. Nr. 17) habe ich die Aufmerksamkeit auf diesen Punkt gelenkt. Die ganze Überlieferung der Kirche hat davon gelebt und lebt davon, dass sie sich auf die dieser Leugnung entgegengesetzte Überzeugung stützt. Aber die menschliche Vernunft selbst ist, auch ohne das Licht der Offenbarung, imstande, den schwerwiegenden Irrtum dieser These zu erkennen. Diese These ist das Ergebnis von tiefgreifenden und schwerwiegenden Behauptungen, die nicht nur die eigentliche Mitte des Christentums, sondern auch der Religion als solcher betreffen.”

Die unter modernen Moraltheologen weit verbreitete Leugnung in sich schlechter Handlungen läuft auf die These hinaus, dass jede Handlung, selbst die schwerste Menschenrechtsverletzung, unter Umständen erlaubt sein kann. Meistens werden die erlaubenden Umstände in den enormen positiven Folgen gesehen, die die schlechte Handlung rechtfertigen. Wenn z.B. unschuldige Menschen um des wissenschaftlichen oder medizinischen Fortschritts getötet werden, dann kann man diese Handlung nur dann in jedem Fall als verwerflich beurteilen, wenn man davon ausgeht, dass sie in sich schlecht ist, also nicht durch noch so viele positive Folgen gerechtfertigt werden kann. Spaemann hat sich ausführlich mit dem Konsequenzialismus, der jede Handlung zum Gegenstand einer Güterabwägung macht, auseinandergesetzt. Die Leugnung der Existenz in sich schlechter Handlungen öffnete innerkirchlich auch das Tor zur Rechtfertigung von sexuellem Kindesmissbrauch (vgl. meinen einschlägigen Beitrag).

Nicht umsonst warnte Papst Johannes Paul II. immer wieder vor dieser moraltheologischen Irrlehre. Doch weder die Moraltheologen hörten darauf noch die Bischöfe, deren Pflicht es ist, für eine theologische Ausbildung auf dem Boden der kirchlichen Lehre zu sorgen. Als Johannes Paul II. seine Warnung am 12. November 1988 mit eindringlichen Worten wiederholte, war dies neben den Kölner und Salzburger Bischofsernennungen der Auslöser für die Kölner Erklärung, in der über 200 Theologen dem Papst ihren Widerstand erklärten. Die Reaktion der Bischofskonferenz unter dem damaligen Vorsitzenden Bischof Karl Lehmann beschränkte sich auf die Aufnahme eines Dialogs mit den Theologen. Wirksame Maßnahmen, um die moraltheologische Ausbildung zu verbessern, blieben aus - bis heute.

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