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Das Lexikon für Theologie und Kirche

Die dritte Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche, die von 1993 bis 2001 in elf Bänden erschien, stellt in mancher Hinsicht nicht nur eine Verschlechterung dar, sondern enthält auch eine Reihe von Beiträgen, die als skandalös zu betrachten sind. Hier folgen einige Beispiele.

1. Arbeiterpriester

Im Sommer 1959 verbot der selige Papst Johannes XXIII. das Institut der Arbeiterpriester.
Schon einige Jahre zuvor hatte sich, wie uns Norbert Trippen im Handbuch der Kirchengeschichte mitteilt (Band VII, Freiburg i. Br. 1979/1985, S. 342), der Heilige Stuhl um das geistliche Leben der Arbeiterpriester gesorgt, da dieselben ganz in der Arbeit aufgingen und trotz ihres Idealismus immer mehr in Gefahr kamen und ihr teilweise auch erlagen, das spirituelle Leben zu vernachlässigen oder ganz aufzugeben. René Ludmann nennt in der Zweiten Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche (Bd 1, Freiburg i. Br. 1957, Sp.812) als Gefahrenpunkte die “alle Kräfte verbrauchende Industriearbeit”, die “proletarischen Wohnverhältnisse” und die Vereinsamung. Die ganze priesterliche Lebensführung war in Gefahr. Es war klar, dass Rom um dieser Priester selber willen einschreiten musste. Es reagierte am 19. Januar 1954 mit einem Maßnahmenkatalog, der u.a. die Beschränkung der industriellen Arbeitszeit auf drei Stunden und die Auflösung der weltlichen Verpflichtungen, z.B. in den Gewerkschaften, Streiks und Demonstrationen, vorsah.

“Nicht alle Arbeiterpriester kamen diesen bischöflichen Befehlen nach. Rom zögerte aber noch, Strafen gegen diese tatsächlich zu verhängen”, schreibt Ludmann. Dass Johannes XXIII. dann die ganze Sache beendete, war nur die logische Schlussfolgerung. Er tat dies durch Billigung eines Beschlusses des Heiligen Offiziums, den Guiseppe Kardinal Pizzardo durch einen Brief vom 3. Juli 1959 an Maurice Kardinal Feltin, Erzbischof von Paris, mitteilte. In diesem Brief wird das Verbot theologisch und pastoral begründet: “Außerdem erachtet der Heilige Stuhl die Arbeit in der Fabrik oder auf dem Bau als mit dem priesterlichen Leben und dessen Verpflichtungen als unvereinbar. Tatsächlich würde es an den Arbeitstagen dem Priester fast unmöglich sein, alle Gebetspflichten zu erfüllen, die die Kirche ihm für jeden Tag auferlegt: Feier der heiligen Messe, vollständiges Breviergebet, inneres Gebet, Besuch des Allerheiligsten und Rosenkranz.” (“En outre, le Saint-Siège estime que le travail en usine ou en chantier est incompatible avec la vie et les obligations sacerdotales. En effet, les jours de travail, il serait presque impossible au prêtre de remplir tous les devoirs de prière que l’Église exige de lui chaque jour : célébration de la Sainte messe, récitation intégrale du bréviaire, oraison mentale, visite au Saint-Sacrement et chapelet.”) Die überlieferte Auffassung vom Priestertum dürfe nicht dem Apostolat im Arbeitermilieu geopfert werden. “Im wesentlichen zur Ausübung sakraler Funktionen ist der Priester geweiht: um Gott das Opfer der Messe und das öffentliche Gebet der Kirche darzubringen, an die Gläubigen die Sakramente und das Wort Gottes auszuteilen.” Die anderen Tätigkeiten des Priesters müssten damit in Verbindung stehen, und was damit unvereinbar sei, dürfe keinen Platz im Leben des Priesters haben (“En effet, c’est essentiellement pour exercer des fonctions sacrées que le prêtre est ordonné : offrir à Dieu le Saint sacrifice de la messe et la prière publique de l’Église, distribuer aux fidèles les Sacrements et la parole de Dieu. Toutes les autres activités du prêtre doivent être ordonnées en quelque manière à ces fonctions ou en découler comme des conséquences pratiques, et tout ce qui est incompatible avec elles doit être exclu de la vie du prêtre.”).

Von all diesen Gründen des Verbots erfährt der Leser der dritten Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche nichts. Im Gegenteil, der Autor des Eintrags über die Arbeiterpriester, Gregor Siefer, nutzt die Gelegenheit, um die Kirche und den seligen Konzilspapst in ein schlechtes Licht zu rücken. Er nennt als Motive, die er bei den “obersten Kirchenbehörden” vermutet, neben der Bildung von “Parallelgemeinden” vor allem die dem “kirchl. Zugriff verschlossene ökonomische Unabhängigkeit des einzelnen Arbeiterpriesters” und dessen “Engagement auf der ‘falschen’ (d.h. linken) Seite, was in der Hochphase des Antikommunismus allein schon genügte.” Diese linke Seite war z.B. die kommunistische Gewerkschaft CGT. Offensichtlich hält Siefer ein prokommunistisches Engagement für glaubenskompatibel, und das Einschreiten der kirchlichen Autorität für zeitgeistbedingt. Die Gefahren für das priesterliche Leben und die Sorge Roms um die Priester unterschlägt er, um in seinem Schlußsatz das “System Kirche” an den Pranger zu stellen und den Charakter der römischen Maßnahmen in ihr Gegenteil zu verkehren. Er nennt den angeblich unmenschlichen Umgang mit den Arbeiterpriestern ein “Skandalon”. Mir scheint eher das Lexikon für Theologie und Kirche in seiner dritten Auflage ein Skandalon zu sein.


2. Pombal

Am 3. September 1759 erließ Portugal unter dem Marquis de Pombal das Edikt zur Ausweisung der Jesuiten. Dieser Orden, die Gesellschaft Jesu, war dem freigeistigen Pombal nicht staatshörig genug und mit seiner Papsttreue ein sperriges Hindernis in der Etablierung eines “modernen” Staatsabsolutismus, der den Klerus mehr als Befehlsempfänger des Staates denn als Geistlichkeit ansah, die sich in erster Linie dem Glauben und ihrer kirchlichen Sendung verantwortlich sieht. Etwa 2600 Jesuiten waren von der Ausweisung betroffen. Die Deportaton verlief so brutal, dass viele starben. Um gegen besonders unliebsame Jesuiten vorzugehen, führte Pombal die Folter wieder ein, gründete Sondertribunale, die sich über die Regeln eines fairen Gerichtsverfahrens hinwegsetzten, und setzte die Inquisition als Instrument eigener Machtausübung ein (cf. die ausführlichere Beschreibung in dem Beitrag über Malagrida). Später erreichte er in Verein mit Spanien und Frankreich die Auflösung der Gesellschaft Jesu durch den Papst.

Da Pombal als Vertreter der Aufklärung gilt, werden von manchen antikirchlichen Kreisen die Verbrechen Pombals entweder gerne verschwiegen oder als kosmetische Schönheitsfehler in einem ansonsten verdienstvollen Kampf bagatellisiert. Von dieser Seite ist man das gewohnt. Da erwartet man Aussagen wie jene, dass “Pombals Verdienste” in der Förderung “eines regalistisch-staatskirchlichen Klerus” liegen, “fähig den traditionellen Absolutismus bzw. römischen Dirigismus zu überwinden.” Dass diese Wertung Pombals aber in Wirklichkeit in der dritten Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche zu finden ist (Band 8, Freiburg im Breisgau 1999, Sp. 408), ist ein Skandal. Der Eintrag über Pombal stammt von Prof. Dr. Carlos A. Moreiro Azevedo, Porto, Portugal.


3. Maximilian Joseph Graf Montgelas

Am 12. September 1759 wurde in München Freiherr Maximilian Joseph Montgelas (seit 1809 Graf) geboren. Zeitweise Mitglied der Illuminaten und ein Kind der Aufklärung, wurde er unter König Maximilian I. Joseph “der Schöpfer des modernen bayerischen Staates” (Eberhard Weis), spielte aber für die Kirche eine verhängnisvolle Rolle: “Durch Erweiterung und schärfere Handhabung der staatlichen Kirchenhoheit vollendete er die Unterordnung der Kirche unter die Staatsgewalt im Sinn der Französische Revolution und der Aufklärung, zerstörte dabei vielfach lebendige Kräfte.” So lesen wir in der zweiten Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche (Band 7, Freiburg im Breisgau 1962, Sp. 590) aus der Feder von Dieter Albrecht. In der ersten Auflage schreibt Anton Doeberl über ihn: “Seinen Groll als ehemaliger Illuminat zeigte er in der brutal durchgeführten Säkularisation. Als Schüler absolutistisch eingestellter Staatsrechtslehrer ordnete er die Kirche dem Staate unter ...” (Band 7, Freiburg i. Br. 1935, Sp. 306).

In der dritten Auflage des Lexikons (Band 7, Freiburg i. Br. 1998, Sp. 445) lesen wir nichts davon, da heißt es vielmehr: “Montgelas bewirkte immerhin, dass die Ausbildung der Geistlichen verbessert, der Pfarrkonkurs eingeführt und das Netz der Pfarreien dichter gestaltet wurde” (Eberhard Weis). Zu seiner weiteren Kirchenpolitik wird dann auf den Eintrag zu Maximilian I. Joseph verwiesen, der sich im selben Band auf den Spalten 2 und 3 befindet und ebenfalls von Eberhard Weiss stammt. Dort wird von den Konkordatsverhandlungen mit dem Heiligen Stuhl berichtet und von der Säkularisation der Klöster. Die einzige Andeutung von Kritik finden wir in der Wendung, dass Bayern von der Säkularisationserlaubnis durch den Reichsdeputationshauptschluß (1803) “vollständig und radikal Gebrauch” gemacht habe.

Wie verharmlosend und verherrlichend diese Darstellung ist, wird deutlich, wenn wir sie mit der Bihlmeyers und Tüchles in ihrer renommierten Kirchengeschichte vergleichen, wo es heißt: “Die Einziehung der Klöster wurde nicht selten, so namentlich in Bayern unter dem Illuminaten Minister Maximilian Joseph Graf von Montgelas (1799 bis 1817), mit empörender Rücksichtslosigkeit durchgeführt, die Mönche wurden vertrieben oder mit einer kärglichen Pension abgefunden, kostbare Paramente und Kirchengefäße, Handschriften und Bücher verschleudert, altehrwürdige Kirchen profaniert, dem Verfall überlassen oder niedergerissen, herrliche Klostergebäude in Kasernen, Zuchthäuser und Irrenanstalten verwandelt” (Kirchengeschichte, Band 3, Paderborn 151956, S. 310).

Montgelas wurde 1817 gestürzt und starb am 14. Juni 1838. 1807 kaufte er das Schloss Zaitzkofen (im Markt Schierling, Landkreis Regensburg), das seit 1978 der Priesterbruderschaft St. Pius X. als Priesterseminar dient.


4. Kirchlicher Boykott des Lebensschutzes?

Über die ernüchternden Erfahrungen des Lebensrechtlers Claus Jäger im kirchlichen Bereich berichtet das PUR-Magazin in seiner Dezemberausgabe 2010. Jäger, von 1972 bis 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages, gründete in den neunziger Jahren den Katholischen Aktionskreis für das Leben (KAL), der sich die Enzyklika Evangelium Vitae Johannes Pauls II. zum Programm machte. “Die Katholische Akademie [der Diözese Rottenburg-Stuttgart] lehnte Tagungen zum Thema Lebensschutz durch den KAL rundweg ab.”
Das ist nicht verwunderlich, wenn man sich in der dritten Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche (Band 3, 1995) den Eintrag zu Evangelium vitae anschaut. Dort nutzte der von 1981 bis 2004 in Tübingen lehrende Moraltheologe Prof. Dr. Gerfried W. Hunold die Gelegenheit, die Enzyklika zu kritisieren. Er wirft ihr vor, in der Bewertung der Rolle des Gesetzgebers im Bereich des Lebensschutzes “zu wenig zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen von Recht und Sittlichkeit” zu differenzieren und den ethisch andersgelagerten Ordnungsrahmen des politischen Handlungsbereiches nicht hinlänglich zu bedenken.


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