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Das Prinzip der neueren Philosophie

Von Martin Deutinger

Vor 150 Jahren, im Jahr 1857, erschien in Regensburg das Werk "Das Princip der neuern Philosophie und die christliche Wissenschaft" des Philosophen Martin Deutinger (1815 - 1864). Martin Deutinger hörte in München Friedrich Wilhelm Joseph Schelling und Joseph Görres, doch im Laufe der Zeit beeinflußten ihn mehr als Schelling Franz von Baader, Johann Adam Möhler und Johann Michael Sailer. Deutingers Anliegen war u.a. eine Rehabilitierung des Offenbarungsglaubens gegenüber einer absolutistisch gesetzten Vernunft. Dieses Anliegen ist in neuerer Zeit u.a. gewürdigt worden durch die Dissertation des jetzigen Bischofs von Augsburg Walter Mixa, die 1981 in Essen unter dem Titel "Das Werden der Person durch Glauben, Hoffnung und Liebe nach Martin Deutinger" erschienen ist. Vergleichbare Versuche der Gegenwart, Denken und Glauben miteinander zu "versöhnen", sieht Mixa in den Werken von Josef Pieper und Reinhard Lauth.
In dem Werk "Das Prinzip der neuern Philosophie und die christliche Wissenschaft" zeigt Deutinger einerseits in einem philosophischen Längsschnitt die Fehlentwicklung der Abkoppelung der Vernunft von aller Offenbarung, andererseits in einem eigenen originellen Ansatz seine Idee ihrer Verbindung. Wir dokumentieren einige Passagen aus diesem Werk, das auf 527 Seiten in 28 Kapitel eingeteilt ist.

XIX. Die antikatholische Richtung der neueren Philosphie

1. Wenn wir im Rückblick auf die gesamte Entwicklung der Philosophie von Baco und Cartesius bis Günther und Baader das gemeinschaftliche Prinzip aller einschlägigen Systeme in einen bestimmten Ausdruck zusammenfassen wollen, so müssen wir sagen: Das Prinzip der neueren Philosophie ist die subjektive Emanzipation der Vernunft und mit dieser die Protestation gegen die Autorität der Offenbarung und der Kirche. Erst Baader hat sich entschieden gegen diese protestierende Richtung erklärt und die Notwendigkeit der Erhebung der Vernunft zur vollen Fähigkeit des Erkennens durch die Autorität und Offenbarung behauptet. Selbst Günther hatte die Bedeutung der Offenbarung für die Wissenschaft noch nicht in ihrer ganzen Wichtigkeit erkannt, indem er von der Vernunft die Bestätigung der Offenbarung, nicht aber die Erlösung der Vernunft von ihrer natürliche Blindheit durch die Offenbarung erwartete. Dagegen hat Baader zwar das Prinzip der Befreiung der Vernunft von ihrem natürlichen Unvermögen, etwas aus sich selbst zu erkennen, erkannt, aber aus dem Gegensatze des Autoritätsprinzips mit der durch sinnliche Wahrnehmung bedingten Erfahrung und mit dem abstrakten Denken doch keine wissenschaftliche Methode abzuleiten versucht. Das einseitige Streben nach Emanzipation der Vernunft von aller Autorität, welches gar nicht begriff, daß gerade die Anerkennung der Autorität durch die Vernunft die höchste Bestätigung der Freitätigkeit des denkenden Geistes ist, führte notwendig zur Verleugnung der Freiheit und Selbständigkeit des menschlichen Erkennens und brachte die Vernunft, statt sie wirklich freizumachen, unter den Zwang einer blinden Notwendigkeit. Ein einfacher Überblick der Hauptmomente der Entwicklung der neueren Philosophie reicht hin, um sich von der Notwendigkeit eines solchen Erfolges zu überzeugen. Baco forderte als Ausgangspunkt der Beobachtung eine völlig unabhängige Voraussetzung, das reine, von allen traditionellen Beigaben freie Faktum. Die Vernunft sollte nur die reine Naturerscheinung beobachten. Das Wort der Vor- und Mitwelt sollte schweigen, bloß die Natur sollte reden. Allein die Natur ist sprachlos. Ihre Töne sind nicht artikuliert. Der Mensch hängt zunächst nur durch die Sinne mit ihr zusammen, und seine Beobachtung ist vom sinnlichen Eindruck abhängig. In dieser Abhängigkeit vom sinnlichen Eindruck ist die Vernunfttätigkeit zwar frei von aller Autorität, aber nicht frei an sich, sondern abhängiger als zuvor. Wenn die befreiende geistige Macht des Wortes der Wahrnehmung nicht entgegenkommt, ist sie ganz an den unmittelbaren Eindruck hingegeben. Ohne das Medium der Sprache ist der Mensch gar nicht imstande, die sinnliche Wahrnehmung zum Begriffe zu erheben. Die Sprache aber empfängt der Mensch nicht von der Natur. Die Sprache erhält er durch Mitteilung und Unterricht. Er lauscht sie nicht der Natur ab, sondern empfängt sie durch Offenbarung und nimmt sie an und auf durch den Glauben. Ohne das Mittel der Sprache könnte er gar nicht beobachten und denken. Ist aber die Sprache Voraussetzung des Denkens, so ist es auch der Glaube. Mit prinzipieller Verleugnung des Unterrichtes, der Autorität und des Glaubens muß der Mensch auch das Denken und die wissenschaftliche Erkenntnis verleugnen. Die Baconsche Induktion führt in dem Widerspruche gegen alle Autorität zur reinen Abhängigkeit der Erkenntnis von der äußern Naturerscheinung, zum Sensualismus und Materialismus, zur gänzlichen Vernunftlosigkeit.

Cartesius wollte die Vernunfttätigkeit nicht nur von der Autorität, sondern auch von der sinnlichen Wahrnehmung emanzipieren und verlegte darum die Gewißheit alles Wissens in das Denken.

Damit war natürlich mehr gefordert als bloße Freiheit der Vernunfttätigkeit vom Glauben und Wahrnehmen, es war die Herrschaft der Vernunft über beides postuliert. Eine solche Forderung konnte nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, daß die Vernunft das alles in sich beschließende, also auch alle Erkenntnis und alles Sein aus sich erzeugende Prinzip sei. Zu dieser Behauptung bildeten der Rationalismus Wolfs und der Kritizismus Kants die stufenweise fortleitenden Mittelglieder.

Der Rationalismus machte sich selbst zur höchsten Autorität aller Erkenntnis. Indem er für alles einen notwendigen Grund der Erkenntnis verlangte, außer der Vernunft aber keine Quelle der Erkenntnis anerkannte, mußte er notwendig den letzten Grund alles Wissens und das einzige Kriterium der Wahrheit in der Vernunft selber suchen. Religion und Natur mußten sich unter die Oberherrschaft der Vernunft beugen. Es gab nur mehr eine Vernunftreligion und konsequenterweise eine Vernunftnatur. Nicht darauf kam es an, was die Objekte an sich waren, sondern darauf, was die Vernunft von ihnen gelten ließ. Die Wissenschaft nahm ihre Begriffe nicht mehr aus der Erfahrung, sondern lediglich aus der Vernunft, die sich in allem vollständig selbst genügen mußte. Ob dem Denken irgendein Inhalt entsprechen müsse oder auch nur entsprechen könne, blieb ununtersucht.

Dieser Willkür schien Kants Kritik ein Ende zu machen. Kants Kritizismus drang auf Untersuchung dieser usurpierten Autorität der Vernunft, er wollte auch der Erfahrung der Vernunft gegenüber zu ihrem Rechte verhelfen. Er reduzierte die Vernunfttätigkeit auf die Position der allgemeinen Form für alle Erfahrung und statuierte der sinnlichen Erfahrung gegenüber ein formales Wissen, welches das Ding an sich gar nicht zu erkennen vermöge. Allein so wie es sich um die sittliche Erfahrung und das übersinnliche Leben handelte, wich er wieder von dieser Beschränkung ab, schrieb der Vernunft die Vollgewalt der sittlichen Erkenntnis zu und verlegte auch den Inhalt des sittlichen Bewußtseins in die Vernunft und nicht mehr bloß die Form der Erkenntnis des sittlichen Lebens. Vielmehr wurde in dieser Hinsicht die Vernunft für die absolut gesetzgebende Macht erklärt. Es fand sich nur noch der hindernde Umstand, daß die Natur diesem Vernunftgesetze in sittlicher Beziehung nicht überall zu entsprechen schien und zwischen beiden Gesetzen, dem Natur- und Sittengesetz, noch eine Kluft sich fand, die Kant durch ein übersinnliches Prinzip, durch einen göttlichen Belohner des Guten, auszugleichen sucht, ohne doch erklären zu können, warum der Gesetzgeber der sittlichen Welt als Schöpfer der physischen Welt nicht beide Welten von Anfang an in vollständiger Harmonie gebildet hatte. Die Philosophie nach Kant leitete sofort die Vorstellung und die sittliche Tätigkeit, die theoretische und praktische Erkenntnis aus dem gleichen Prinzip, aus der absoluten Vernunft, ab und erklärte alles Sein als der Vernunft immanent. So hatte Kants Kritik völlig zum Gegenteil ausgeschlagen. Statt die Vernunft auf die ihr zukommenden Grenzen zurückzuführen, hatte Kants Kritik nur dazu gedient, sie zur absoluten Form alles Wissens zu erheben. Um diese Form für absolut halten zu können, mußte man sich den Inhalt in die Vernunft hineinverlegen und in der absoluten Form auch den absoluten Inhalt als wesentliche und notwendige Inhärenz sich denken. Aus diesem Zusammenhang schien sich von selbst die Notwendigkeit des Vernunftwissens zu ergeben. Ist aber alle Vernunfttätigkeit ein notwendiger Ausfluß der absolut vernünftigen Bewegung des Absoluten und die notwendige Realisierung desselben, so ist die Tätigkeit des Subjektes zur notwendigen Folge der Tätigkeit der absoluten Vernunft geworden. Sie ist in diesem Sinne untrüglich, weil sie der Inhalt selbst ist, aber auch wesentlich unfrei und unselbständig. Das Individuum ist dann nur ein vorübergehender Durchgangsmoment der absolut sich selbst entfaltenden Vernunft, ist nur ein vergängliches Blatt am Baume des Lebens, erzeugt und abgestoßen von der inneren Kraft des Werdens, ohne bleibende Stätte, ohne eigene unsterbliche Persönlichkeit. Damit ist alle freie, von außen dem Menschen verkündete, durch das Wort und den Glauben vermittelte Offenbarung aus der Vernunft ausgeschlossen. Die Vernunft entwickelt sich selbst zum Bewußtsein. Ihr innerstes Leben ist Gottesbewußtsein. Die Offenbarung ist bloß das Äußerlich- und Sichtbarwerden ihres eigenen oder vielmehr nicht ihres, sondern des in ihr sich regenden göttlichen Lebens. Die Erlösung ist eine Erhebung des Menschen über das Naturbewußtsein zum Bewußtsein der Göttlichkeit seiner Natur. Die Menschwerdung Gottes ist eine Gottwerdung des Menschen, d.h. ein moralischer oder vielmehr intellektueller Akt, durch den ein vorzüglichst begabter Mensch, ein Vernunft-Genie, den Gedanken faßt, das Vernunftgesetz, das Göttliche im Menschen, als das Herrschende und Höchste zu proklamieren und für diese innere Gewißheit der Gott-Sohnschaft des Menschen alles und selbst den Tod zu erdulden. Die Religion besteht daher in diesem dem Menschen innewohnenden Gottesbewußtsein; sie hat ihre Vollendung in der vollen und letzten Erhebung der Vernunft durch die absolute Wissenschaft. So mußte natürlich das Glaubensbekenntnis dieses Vernunftabsolutismus lauten. Das Christentum mußte als geoffenbarte Religion abgelehnt, und nur eine in der Philosophie sich offenbarende Religion konnte noch zugelassen werden.

2. Die Resultate dieser Wissenschaft waren wesentlich un- und antichristlich, da sie die Religion nur als notwendige innere Offenbarung des Selbstbewußtseins und nicht als freie historische Offenbarung Gottes durch die Menschwerdung des Logos auffaßte, und ebenso wesentlich un- und antikatholisch, da sie mit der Leugnung der äußerlich durch das Wort Gottes in der Geschichte gegebenen Offenbarung und jeder von außen mitgeteilten Lehre die Bedeutung der Tradition und kirchlichen Autorität leugnen mußte. Die Vernunft erhält gemäß dieser Philosophie ihre Erkenntnis nicht von außen, sondern nimmt sie aus sich heraus. Die höchste Autorität bleibt die Vernunft. An sie allein muß bei allen Fragen appelliert werden. Weil die Vernunft alles aus sich schöpft, hat sie nicht nötig, zu irgendeinem Unterricht, einer Lehre ihre Zuflucht zu nehmen; sie fragt sich selbst, steigt in die Tiefe ihrer eigenen Brust hinab und holt von da herauf alle Erkenntnis und Wissenschaft. Unterricht, Lehre und Autorität waren somit gänzlich aus dem Prinzip der Erkenntnis ausgeschlossen. Wie aber die Wissenschaft auf diesem Boden notwendig und wesentlich antikatholisch war, so wurde sie zugleich auch unvernünftig, indem sie dem Inhalt und der Form nach das Unmögliche zum Ausgangspunkt und Prinzip des wirklichen Seins und Erkennens zu machen suchte. Indem die Wissenschaft die Freiheit und Selbständigkeit der Vernunfttätigkeit nicht in ihrer Beschränktheit und Abhängigkeit von der sinnlichen Erfahrung einerseits und der Offenbarung und Autorität der Lehre anderseits erkannte, sondern sie absolut machen wollte, war sie genötigt, diese Selbständigkeit gänzlich zu leugnen, die menschliche Vernunft von dem absoluten Drange des Werdens der absoluten Vernunft unbedingt abhängig zu machen. Damit erschien alles als blinder Trieb, dessen Übergang zum Bewußtsein durch nichts bewiesen, vielmehr als rein unmöglich betrachtet werden mußte, wenn man konsequent verfahren wollte. Nur durch Inkonsequenz konnte man Bewußtsein in diesen Drang des Werdens eintragen und an die Stille des absoluten Nichts ein Seiendes setzen.

3. Die auf dem Gebiete der Philosophie selbst sich erhebende Reaktion gegen den prinzipiellen Widerspruch, der in der Voraussetzung liegt, daß eine wirkliche Wissenschaft bei absoluter Abhängigkeit der Vernunft des einzelnen von einer absoluten Vernunft möglich sei, war natürlich und notwendig. Diese Reaktion hat aber weder bei Herbart noch bei Günther die rechte Bahn eingeschlagen.

Herbarts Widerspruch gegen den Absolutismus führt zum Baconschen Sensualismus und muß in Materialismus und Mechanismus endigen und somit statt der einen Unfreiheit eine andere, und zwar die allerunvernünftigste, nämlich die blinde Abhängigkeit der Vernunft von materiellen Zusammensetzungen und Abstoßungen, herbeiführen.

Günthers Theorie sucht die Autorität der Kirchenlehren in ihrer objectiven Gültigkeit aufrecht zu erhalten und doch zugleich die Wissenschaft von einer alle Erkenntnis aus dem unmittelbaren Selbstbewußtsein schöpfenden Vernunftanschauung abhängig zu machen. Um das Letztere zu erreichen, mußte sie aber das Erstere im Prinzip wieder aufgeben und die Autorität von der Vernunft abhängig machen. Statt somit eine Lösung des herrschenden Zwiespalts zu bringen, führt Günthers Lehre wieder zur alten Unfreiheit der Vernunft zurück.

Baader hat wenigstens das Prinzip der Autorität in der Abhängigkeit des Einzelnen von dem Unterricht und dem Ansehen der Lehre und Offenbarung festzuhalten gesucht, aber er hat den Weg nicht angegeben, auf dem hier eine Vermittlung möglich ist, hat nicht nachgewiesen, wie die Vernunfttätigkeit bei ihrer Abhängigkeit von der Autorität einer- und von der Sinnlichkeit anderseits doch auch wieder selbständig und frei sein, und der Autorität gegenüber ein unveräußerliches Recht auf irgend eine Entscheidung in der Erkenntnis besitzen kann. Vielmehr läßt er die göttliche Einsprechung als den allein alles Wissen hervorbringenden Faktor erscheinen, und kommt dadurch in Gefahr, von dieser Seite her der Erkenntnis jede Freiheit und Selbständigkeit absprechen zu müssen. Das Recht der freitätigen Bewegung darf aber der Vernunft eben so wenig verkümmert werden, wenn von einer wirklichen, durch menschliche Tätigkeit zu erringenden, mit der Freiheit wesentlich zusammenhängenden und nicht von fremder Gewalt oktroyierten Erkenntnis die Rede sein soll, als der Vernunft die Berechtigung einer positiven Entscheidung über die erkennbaren Objekte und deren Existenz zugesprochen werden kann. Die Erkenntnis ist einerseits notwendig von der Objektivität abhängig. Sie ist nur richtig, wenn sie sich nach dem Gegenstande richtet. Allein hinsichtlich der Aufnahme dieser Gegenstände und der Vermittlung muß der Vernunft ein unveräußerliches Kriterium der subjektiven Gewißheit und Allgemeingültigkeit der Erkenntnis zukommen, sonst ist die Tätigkeit des Menschen gleichfalls nicht frei und selbständig. Die Vernunfttätigkeit darf weder hinsichtlich des Glaubens und der Autorität, noch hinsichtlich der Sinneserscheinung und der sinnlichen Erfahrung ganz von dem objektiven Eindruck abhängen, sonst ist sie gar nicht mehr unabhängig.

4. Der Vernunft kommt nicht das alleinige, aber doch ein Entscheidungsrecht im Gebiet des Wissens zu. Ihr Recht ist ein negatives. Sie kann und muß von sich abweisen und als unwahr und unmöglich bezeichnen, was nicht denkbar ist. Was mit der Vernunft im direkten Widerspruch steht, muß abgewiesen werden. Angenommen aber muß alles werden, was nicht im Widerspruch steht und auf einer objektiv begründeten Erfahrung beruht. Diese Annahme ist freilich noch kein wissenschaftlicher Beweis, keine wirkliche Erkenntnis, sondern einstweilen nur Erfahrung. Diese Erfahrung wird erst dann wissenschaftliche Erkenntnis, wenn sie in dem notwendigen Zusammenhang mit der Vernunfttätigkeit erkannt ist, d. h. wenn gezeigt worden ist, daß die Vernunfttätigkeit in sich selbst geleugnet oder die Richtigkeit der bestimmten Wahrnehmung im wesentlichen Zusammenhang mit dem Erkenntnisvermögen zugestanden werden muß.

Dieser Zusammenhang ist durch die Selbständigkeit der Vernunfttätigkeit und die Abhängigkeit derselben gleichmäßig bedingt. Die doppelte Natur der Vernunfttätigkeit, hervorgehend aus der lebendigen Verbindung eines physischen und eines freien Lebensprinzips im Menschen, fordert eine mittlere Einheit der subjektiven Kräfte des Menschen, welche für beide Gebiete des Lebens gleich berechtigt und befähigt ist, beide beziehungsweise zu erfassen, inwiefern nämlich beide nicht in ihrer Verschiedenheit von der menschlichen Natur, sondern in ihrer Ähnlichkeit mit den beiden entgegengesetzten Seiten derselben genommen werden. In diesem mittleren oder relativen Verhältnisse beruht die eigentümliche Berechtigung der menschlichen Denktätigkeit und ihre Selbständigkeit. Diese mittlere Stellung postuliert ein Reich der Freiheit, mit dem der Mensch nur durch Freiheit, ebenso ein Reich der Unfreiheit, mit welchem der Mensch durch die sinnliche Wahrnehmung in notwendiger Verbindung steht.

Wie die Vernunft über diese ihre vermittelnde Stellung hinausgreift, verfällt sie in reine Abhängigkeit und verliert ihre eigenste Lebenskraft. Ob sie dann dem Materialismus oder dem absolutistischen Spiritualismus anheimfällt, das ist für die Wissenschaft gleichmäßig verderblich. In beiden Fällen geht die Selbständigkeit des Willens und Denkens in der unbedingten Abhängigkeit unter. Die Erhebung über diese richtige Mitte führt notwendig zum endlichen Verfall, zur Verzweiflung an aller Wissenschaft. Die unbeschränkte Emanzipation der Vernunft führt zur einfachen Sklaverei, zur absoluten Abhängigkeit und Unfreiheit derselben.


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