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Heinrich der Seefahrer

Heinrich der Seefahrer (Henrique el Navegadór) wurde am 4. März 1394 als vierter Sohn König Johanns I. von Portugal (1385-1433) geboren. Obwohl er selber nie an einer Entdeckungsfahrt teilnahm, hat Portugal es ihm zu verdanken, dass es für Jahrzehnte “die Führung bei der Erforschung der außereuropäischen Welt” (Rudolf Kroboth, Heinrich der Seefahrer und das Zeitalter der portugiesischen Entdeckung, in: Heinrich der Seefahrer oder Die Suche nach Indien, Berlin 1989, S. 10) einnahm.

Des Ritterschlags würdig machte sich Heinrich im Sommer 1415, als ein portugiesisches Heer unter seiner Führung die auf der afrikanischen Seite der Straße von Gibraltar gelegene Stadt Ceuta eroberte. 1419 wurde er zum Gouverneur der Algarve, der südlichsten Region Portugals, ernannt und organisierte von nun an die Erkundungs- und Expansionsfahrten an die westafrikanische Küste. So kam es zur Entdeckung und Kolonisierung von Madeira und den umliegenden Inseln, ab 1427 der Azoren, danach zur Besetzung der Kanarischen Inseln gegen kastilische Ansprüche, 1434 zur erstmaligen (nach zuvor 15 vergeblichen Versuchen) Umrundung von Kap Bojador, dem “Kap ohne Wiederkehr”, das ca. 1300 km Luftlinie südwestlich von Sagres liegt; zur Entdeckung des Rio d’Ouro, 1441 zum Vordringen bis zum Kap Blanco, 650 km südwestlich von Kap Bojador.
1443 erhielt Heinrich von seinem regierenden Bruder Pedro das Monopol in der Westafrika-Erkundung und im Westafrika-Handel. Dieses Vorrecht wurde vom Papst bestätigt.
1444 drang man bis Arguin vor, 1445 bis Cabo dos Mastos, 1446 bis zur Mündung des Gambia-Flusses und schließlich zum Fluss Geba (1000 km südlich vom Kap Blanco).

Die kirchlichen Folgen ließen nicht lange auf sich warten: Papst Martin V. (1417-1431) errichtete am 4. April 1418 das Bistum von Ceuta als Suffraganbistum von Braga. Residenzort wurde Olivença. “Auch ein Kloster für Franziskanerobservanten hatte Joao I. 1420 unter päpstlicher Gutheißung in Ceuta aus eigenen Mitteln erbaut, dem auf Bitten der dortigen Brüder Martin V. 1421 die gleichen Privilegien zugestand, welche ihr Kloster Sion zu Jerusalem besaß. Es sollte das Zentrum für die Missionierung des neuen Sprengels bilden, wie denn auch der erste Bischof von Ceuta, Ademarus de Aureliano (21. März 1421), dem gleichen Orden angehörte” (Adelham Jann O.Min.Cap., Die katholischen Missionen in Indien, China und Japan. Ihre Organisation und das portugiesische Patronat vom 15. bis ins 18. Jahrhundert, Paderborn 1915, S. 28 f).

Entscheidend aber für die Kirchen- und Missionsgeschichte wurde ein anderer Umstand: Heinrich dem Seefahrer wurde vom Heiligen Stuhl zu Beginn des 15. Jahrhunderts auf Bitten König Johanns I. die Verwaltung des Großmeisteramtes der Christusmiliz übertragen. Die von Diniz I. (1279-1325) gegründete Militia Jesu Christi war am 15. März 1319 von Papst Johannes XXII. (1316-1334) mit der Bulle Ad ea, ex quibus cultus als Auffangbecken und Nachfolgeorganisation des portugiesischen Teils des aufgelösten Templerordens bestätigt worden. Hierin liegt der Grund für das portugiesische Patronatsrecht, das bis ins 20. Jahrhundert fortbestehen sollte. Bau und Ausrüstung der Schiffe für Afrikaexpeditionen bestritt Heinrich der Seefahrer aus den Einkünften der Christusmiliz (Jann, S. 30).

Vor 550 Jahren, am 13. November 1460, starb in Sagres (am südwestlichsten Punkt des europäischen Festlandes) kurz nach der Eroberung von Alkassar Heinrich der Seefahrer (Henrique el Navegadór).

Papst Eugen IV. (1431-1447) sprach der Christusmiliz in der Bulle Etsi suscepti vom 9. Januar 1443 alle Inseln zu, “welche sie oder ihr Großmeister mit den Mitteln des Ordens bereits erobert hatten oder noch erobern würden” (Jann, S. 34). Dem Großmeister übertrug er außerdem die Vollmacht, “in die überseeischen Ordensbesitzungen, von denen es feststehe, dass sie bisher keiner bestimmten Diözese angehörten, jeden beliebigen Bischof zur Vornahme von bischöflichen Funktionen zu entsenden. Gleichzeitig übergab der Papst dem Christusorden die in Ceuta gelegene Kirche ‘Unsere Liebe Frau von Afrika’, einen beliebten Wallfahrtsort der Seefahrer, zu deren Pfarrei überdies die noch im Besitz der Mauren gelegenen Städte Valdangere, Tetuan und Alkassar zu schlagen seien, sofern ihre Einnahme dem Christusorden gelingen werde. Ein Jahr nach dem Regierungsantritt [1446] gab Alfonso V. diesen während der Reichsregentschaft zugunsten des Christusordens getroffenen päpstlichen Bestimmungen seine Zustimmung, indem er sich mit der Hoffnung schmeichelte, die Verwaltung der Ordensmagistratur, mit der so große Vorrechte verbunden waren, werde auch nach dem Tode des Infanten Heinrich einem Mitglied der königlichen Familie reserviert bleiben” (Jann, S. 34 f).

Am 18. Juni 1452 bestätigte Papst Nikolaus V. (1447-1455) das Eigentumsrecht Portugals an den gemachten und noch zu machenden Eroberungen. In seiner Bulle Romanus Pontifex vom 8. Januar 1455 erklärte er “sämtliche bis jetzt gemachten und in der Zukunft noch hinzutretenden Eroberungen als unantastbares Krongut der portugiesischen Könige. Sämtliche vom Kap Bojador und Kap Nao bis Guinea und zum Kongo, der dem bloßen Namen nach bekannt war und für einen Nilarm gehalten wurde, aber noch nicht aufgefunden werden konnte, und die von dort weiter nach Osten sich hinziehenden Länderstriche bezeichnet er als ausschließliche Eroberungssphäre der portugiesischen Krone, als welche sie bisanhin bereits gegolten hätten” (Jann, S. 38 f). Jann fährt, nachdem er den lateinischen Text der Bulle wiedergibt, fort: “Dies ist das berühmte Eroberungs- und Handelsmonopol Portugals in Süd- und Ostasien, welches von den katholischen Seemächten des Abendlandes im großen und ganzen stets anerkannt wurde.”

Papst Calixtus III. (1455-1458) ordnete in seiner Bulle Inter caetera die kirchliche Jurisdiktion in den portugiesischen Kolonien Afrikas und Asiens unter Berufung auf die Christusmiliz: “Da der Infant Heinrich, hauptsächlich gestützt auf die Einkünfte, die er als Verwalter der Christusmiliz bezog, die Eroberung Guineas vollbracht habe, welches Gebiet durch päpstliche Entscheidung der portugiesischen Krone zugesprochen worden, so wolle der Hl. Stuhl die Verdienste des Christusordens dadurch einigermaßen belohnen, dass er für alle Zukunft die kirchliche Jurisdiktionsgewalt über alle Inseln und kontinentalen Gebiete, die von den Portugiesen bis jetzt vom Kap Nao und Bojador angefangen bis Guinea erobert worden sind oder von jenem Kap bis Indien noch entdeckt und erobert werden, auf den Christusorden übertrage” (Jann, S. 43). Der Großprior oder Praeceptor maior des Christusordens erhielt also für alle Zukunft die kirchliche Oberleitung über jene Gebiete, ein Recht, auf das sich Portugal berief, um die Kompetenzen der später von Rom ernannten Apostolischen Vikare in Asien zu bestreiten.

Die Bullen Nikolaus’ wurden am 3. November 1514 von Papst Leo X. (1513-1521) in der Bulle Dum fidei constantiam bestätigt. Im Gegenzug war der König von Portugal verpflichtet und berechtigt, nach eigenem Ermessen Missionare zu entsenden für die Missionierung der Heiden und Muslime und für die Seelsorge an den eingewanderten Portugiesen.

Am 13. November 1460 starb Heinrich der Seefahrer in Sagres (am südwestlichsten Punkt des europäischen Festlandes) kurz nach der Eroberung von Alkassar.

Sein Leichnam wurde in der Kirche zu Lagos beigesetzt und im folgenden Jahr nach Batalha in die Gruftkapelle König Johanns I. übertragen. Jann urteilt über ihn abschließend: “Dadurch, dass er als Großmeister der Christusmiliz vom Hl. Stuhle die Exemtion sämtlicher bestehender und künftiger Eroberungen in Afrika und Südasien und ihre kirchliche Eingliederung in die Jurisdiktion des Christusordens erwirkte, dessen Großmeisteramt sich in der Folge die Könige vorbehielten, legte er den Grund zu dem portugiesischen Patronatsrecht über die Kirche Afrikas, Indiens und Chinas, was in Asien zum dem für die Ausbreitung des Christentums so verhängnisvollen goanesischen Schisma führte” (S. 45).


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