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Angamali

Eine Episode aus der Geschichte der Thomaschristen

Am 3. Dezember 1609 wurde das syrisch-indische Erzbistum Angamali (Angamale, Angamala; ca 25 km von der indischen Westküste, 270 km von der Südspitze entfernt und 640 km südlich von Goa) nach Cranganore (Kranganur, heute Kodungallur) verlegt. Es war dies einer von vielen mühsamen Schritten, die Hierarchie in Asien aufzubauen und zu ordnen.

Das 1514 gegründete Bistum Funchal, Suffraganbistum von Lissabon, auf der 1420 entdeckten Atlantikinsel Madeira (1100 km südwestlich von Gibraltar) umfasste die portugiesischen Kolonien von Marokko bis Malakka (Melaka, auf Malaysia) und damit geographisch Afrika und Asien. 1534 erhob Paul III. Funchal zum Erzbistum und zweigte von ihm neben den drei westafrikanischen Bistümern Angra, Santiago de Cabo Verde und San Tomé das indische Bistum Goa ab. “Die Riesendiözese Goa reichte vom Kap der Guten Hoffnung bis an die äußersten Grenzen Ostasiens und umfaßte gemäß der Stiftungsbulle alle gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen Portugals. Im Jahre 1558 wurde Goa zum Erzbistum erhoben, und Kotschin [Cochin, Kochi, 30 km südwestlich von Angamali] und Malakka wurden gleichzeitig als Suffragansitze abgetrennt” (Alfons Väth SJ, Die deutschen Jesuiten in Indien, Regensburg 1920, S. 25). Am 4. August 1600 wurde “der alte syrische Erzstuhl Angamale als goanesischer Suffragansitz zwischen Goa und Kotschin eingeschoben. Er wurde am 22. Dezember 1608 zum unabhängigen Erzbistum erhoben, und der Sitz am 3. Dezember 1609 nach Kranganur verlegt” (ebd.).

Angamala liegt im indischen Kerala und war als Metropolitansitz ein wichtiges Zentrum der Thomaschristen an der Malabarküste. Als die Portugiesen im 16. Jahrhundert in Indien Fuß fassten, wurden sie einerseits von den Thomaschristen begrüßt, weil dieselben sich von ihnen Schutz vor ihren muslimischen Unterdrückern erhofften. Auf der anderen Seite war der Konflikt mit ihnen vorprogrammiert, da die Portugiesen aufgrund des ihnen seit über hundert Jahren eingeräumten Patronatsrechts (Padroardo) die Jurisdiktion über ganz Indien beanspruchten. Die achtjährige Unterordnung Angamalis unter Goa war nur ein Intermezzo in diesem langwierigen Tauziehen. “Die Herabsetzung Angamales zu einem einfachen, untergeordneten Bistum empfand Klerus und Volk der Thomaschristen schwer. Es kam unter ihnen zu einer solchen Gärung, dass die soeben vollzogene und noch wenig erstarkte Union wieder ernstlich in Frage gestellt wurde” (Adelhelm Jann O.Min.Cap., Die katholischen Missionen in Indien, China und Japan. Ihre Organisation und das portugiesische Patronat vom 15. bis ins 18. Jahrhundert, Paderborn 1915, S. 170).
Die Union der Thomaschristen mit Rom war eine Folge der Rückkehr des Patriarchen der nestorianischen Chaldäer Sulaka (Siud) von Mossul, von dem die Thomaschristen abhingen, in die Einheit mit Rom (1553). Dieser Schritt führte zur Spaltung der Chaldäer, so dass es nun bei ihnen zwei Patriarchen gab, einen unierten und einen nestorianischen, die beide natürlich sich um die Thomaschristen in Indien bemühten. Hinzu kam ab 1558 der Erzbischof von Goa, der ebenfalls wie die beiden Patriarchen die Jurisdiktion über die Thomaschristen beanspruchte. “Auf der Provinzalsynode von Diamper 1599 sollten endgültig alle strittigen Fragen bereinigt und formell die Wiedervereinigung der Thomaschristen vollzogen werden. Der syro-chaldäische Ritus durfte beibehalten werden; die liturgischen Bücher wurden von häretischen Bestandteilen gesäubert; ein Katechismus in malabarischer Sprache sollte die Glaubenskenntnisse der Thomaschristen mehren und vertiefen helfen. Das syrische Erzbistum Angamale wurde seines Metropolitanranges entkleidet und Suffraganat von Goa. Zum Bischof wurde der Jesuit Francisco Roz bestellt, der die syrische und malabarische Sprache vollkommen beherrschte und seit Jahren unter den Thomaschristen gearbeitet hatte. Aber die Rangminderung Angamales wurde nicht ruhig hingenommen” (Josef Glazik MSC im Handbuch der Kirchengeschichte, Band IV, S. 629).

Die Unzufriedenheit der Thomaschristen war verständlich, da Angamale von alters her Metropolitanrang hatte. Paul V. suchte sie “dadurch zu beschwichtigen, dass er, unbeschadet der Patronatsrechte, Angamale eigenmächtig wieder vom Metropolitanverbande von Goa loslöste und ihm den früheren erzbischöflichen Rang zurückgab. Es geschah dies am 22. Dez. 1608 in der Konstitution Romanus Pontifex. Einzig bei Provinzialkonzilien, wo ohnehin die panindischen Verhältnisse in Betracht gezogen wurden, hatte der Erzbischof von Angamale in Goa zu erscheinen. Die Primitialrechte Goas blieben also über Angamale bestehen. Vor allem mußte nun endlich eine genaue Umschreibung des angamalischen Erzsprengels vorgenommen werden. Da er zwischen Goa, Kotschin und Mailapur [Madras, Chennai, an der Ostküste Indiens, über 500 km nordöstlich von Angamali; 1606 als Suffraganat von Goa errichtet] eingekeilt lag, so gestaltete sich eine genaue Festlegung der Grenzen ziemlich schwierig. Paul V. übertrug dieses heikle Geschäft am 3. Dez. 1609 dem in ganz Indien hochverehrten Primas de Menezes” (Jann 171). Diese Neuordnung machte eine Verlegung des Sitzes nach Cranganore notwendig. “Auf Bitten des Königs Philipps II., der selbst wieder im Auftrage des Erzbischofs Roz handelte, verlegte daher Paul V. in seiner Konstitution Alias pro parte vom 3. Dez. 1609 den Sitz nach dem portugiesischen Küstenkastell Kranganur” (S. 172). Cranganore liegt 20 km westlich von Angamali. Die Erzdiözese blieb allerdings ein indisch-portugiesisches Padroardobistum.

Übrigens gab es einen Bischof, auf dessen Kosten die Neuordnung ging und der nicht genügend Größe besaß, seine Partikularinteressen dem kirchlichen Allgemeinwohl unterzuordnen: Kranganur war ursprünglich im Bistum Kotschin gelegen und ging nun der Diözese verloren. “Zum großen Ärgernis der Christen und Heiden” (Jann, S. 172) widersetzte sich Bischof Andreas a S. Maria O. Min. heftig und berief sich dabei auf den Umstand, dass er nicht zu Rate gezogen worden sei - eine Klage, die uns auch aus unseren Tagen bekannt vorkommt.


Aus der indischen Missionsgeschichte:

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