Das Portal
zur katholischen Geisteswelt


Zum
Rezensions-
bereich
Zum
biographischen Bereich
Zum englischen
und polnischen
Bereich
Das katholische Informationsportal kath-info
dient der theologischen Aufklärung
und bietet Ihnen Beiträge zu Themen der katholischen Welt.

Die Beiträge unterliegen in der Regel dem Urheberrecht.

Zum Autorenverzeichnis

Sie befinden sich im dritten Teil
des blauen Bereichs des PkG (Buchstaben N bis Z)
Zum ersten Teil
Zum zweiten Teil

Die neuesten Beiträge finden Sie jeweils auf der Startseite

Datenschutzerklärung

Zum philosophischen Bereich
Zum
liturgischen Bereich

Links

Impressum

Themen

Nächstenliebe
Normen-verschiebung
NS 1937
Offenbarung
Ökumene
Ökumene II
Osttimor
Pallium
Papst
Papstbesuch 06
Papstbesuch 11
Papstbesuch 11b
Papstrücktritt
Papstverleumdung
Parallelgesellschaft
PAS
Pastoral
Persien
Petrusbruderschaft
Phobien
PID
Pille
Pius XII.
Piusbruderschaft
Plan
Politik u. Religion
Pornographie
Portugal
Posener A.
Pränataldiagnostik
Predigtqualität
Preußen
Priester
Priester II
Priesterberuf
Priesterheiligkeit
Priesterkleidung
Primat
pro familia
Progressismus
Prometheus
Pseudotheologie
Psychotherapie
Rahner K.
Randnotizen
Ratzinger stört
Redlichkeit
Reformkirche
Religion
Religionen
Religionsfreiheit
Religionsfreiheit II
Religionsunterricht
Ring-Eifel
Rosenkranz
Rosenkranz II
Rosenkranz III
San Bartolomeo
schlechte Priester
Schöpfung
Schweden
Schweigen
Seeleneifer
Selbstgerechtigkeit
Sexualerziehung

Das Dogma von der Unauflöslichkeit der Ehe

“Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evangelischer und apostolischer Lehre (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) könne wegen eines Ehebruchs des einen Ehegatten das eheliche Band nicht gelöst werden und beide, auch der unschuldige Teil, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Ehegatten keine andere Ehe eingehen; und der Mann begehe einen Ehebruch, der nach Entlassung der ehebrecherischen Frau eine andere heirate, ebenso die Frau, die nach Entlassung des ehebrecherischen Mannes sich mit einem anderen vermähle, der sei ausgeschlossen.”

Das verkündete das Konzil von Trient auf seiner 24. Sitzung im November 1563 (hier zitiert nach Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet vn Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, 12. Auflage, Regensburg 1986, S. 473). Damit hat das Lehramt von seiner höchsten Autorität Gebrauch gemacht und die Unauflöslichkeit der Ehe als Dogma definiert. Schon Josef Kardinal Höffner berief sich 1971 auf diese Glaubenswahrheit, um Versuchen auf der Gemeinsamen Synode der deutschen Bischöfe entgegenzutreten, diese Glaubenswahrheit aufzulösen - Versuche, die bis heute andauern.

Wenn die Einrichtung des kirchlichen Lehramts überhaupt einen Sinn haben soll, dann nur, wenn es wenigstens in seinen höchstverbindlichen, unfehlbaren Entscheidungen ernst genommen wird. Manche moderne Theologen dagegen fühlen sich in den Fällen, in denen das Lehramt minder verbindlich spricht, nicht an seinen Spruch gebunden, wenn es aber von seiner höchsten Autorität Gebrauch macht, empören sie sich darüber, dass es die Diskussion unterbinde. Damit wird das Lehramt als solches ad absurdum geführt. Wie schon aus den Äußerungen Karl Rahners auf der genannten Synode hervorgeht, besteht bei solchen Theologen die Tendenz, das kirchliche Lehramt durch das der Theologen zu ersetzen: Er erinnerte Kardinal Höffner daran, dass die Bischöfe doch bei den Theologen ihre Theologie gelernt hätten. Der Zorn mancher deutscher Theologen auf Papst Benedikt XVI. hat nicht zuletzt darin ihren Grund, dass der Papst so frech ist, ihnen diesen Anspruch immer noch streitig zu machen und darauf zu beharren, dass die Theologen immer noch an die Vorgaben des Lehramts gebunden sind und nicht umgekehrt.


Scheidungsverbot: Hat Jesus sich geirrt?

Michael Karger bespricht in der Tagespost (Ausgabe vom 22. Oktober) die Stimmen der Zeit (10/2015) und macht auf die Ausführungen des Wiener Kirchenhistorikers Professor Rupert Klieber aufmerksam, der meint, dass das Scheidungsverbot und alle Aussagen Jesu zur Ehe nicht Jahrtausende im Blick hätten, sondern das sofort anbrechende Gottesreich ankündige, in dem nicht mehr geheiratet werde. “Damit”, so Karger, “will der Verfasser sagen, dass Jesus in der Erwartung der baldigen Endzeit lebte, und da er sich darin geirrt habe, sei auch das Scheidungsverbot hinfällig.”

Gehört es zur Barmherzigkeit, die theologische Ausbildung solchen Professoren anzuvertrauen? Und ist es glaubwürdig, zu beteuern, es gehe bei den einschlägigen Forderungen zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen nicht um eine Änderung der Lehre, wenn solche Lehren geduldet werden?

Siehe auch: Offene Leugnungen und unglaubwürdige Beschwichtigungen


Nicht Kirchengebot, sondern Gottesgesetz

Die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein Gottesgesetz, kein Kirchengebot. Die Kirche ist an dieses Gesetz, das weder Änderungen noch Ausnahmen zuläßt, für immer gebunden. Kein Papst, kein Bischof und kein Konzil können einem Ehegatten zu Lebzeiten des anderen eine neue Eheschließung gestatten. Der heilige Paulus schreibt: “Nicht ich, sondern der Herr” befiehlt: “Die Frau soll sich vom Manne nicht trennen; wenn sie sich trennt, soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit dem Manne aussöhnen; und der Mann soll die Frau nicht entlassen” (1 Kor 7, 10-11). Auch schuldlos Geschiedene bleiben vor Gott an ihre Ehe gebunden. Ihr oft schweres Leben ist ein tapferes Bekenntnis zur Unauflöslichkeit der Ehe.

Kardinal Joseph Höffner, Erzbischof von Köln, von 1976 bis 1987 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in seinem Hirtenwort Die christliche Ehe zum Familiensonntag 1978. Es ist also auch als Vorsitzender der DBK möglich, in aller Klarheit für die Unauflöslichkeit der Ehe einzustehen.


Bei 1978 stehengeblieben

Prof. Dr. Juan José Pérez-Soba, spanischer Moraltheologe am römischen Päpstlichen Institut Johannes Paul II., hat in einem Interview mit Regina Einig (Tagespost vom 12. März) zur Familienrede Kardinal Kaspers Stellung genommen. Er bemängelt, dass weder die Enzyklika Familiaris consortio (1981) noch das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen aus dem Jahr 1994 berücksichtigt wurden. Der Kardinal übergehe die von anerkannten Patrologen erwiesene Unhaltbarkeit der Thesen von Cereti über die altkirchliche Praxis, auf die er sich berufe. Nach Pérez-Soba ist Kardinal Kasper praktisch auf dem Forschungsstand von 1978 stehen geblieben. Konkret meint der Theologe zu den von Kardinal Kasper vorgeschlagenen Fällen, in denen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion gehen dürften: “Dies wäre nicht nur mit der von Johannes Paul II. in Familiaris consortio verkündeten Pastoraltheologie unvereinbar, sondern auch mit der Tradition und der jahrhundertealten Lehre der Kirche. Es wäre also eine 'Neuheit', die somit über den pastoralen Bereich hinausgeht und gänzlich in den Bereich der Lehre eintritt. Der Herr Kardinal befürwortet eine andere Weise, das Eheband zu verstehen, die dieses in Wahrheit seines Inhaltes entleert. Es ist unmöglich, diese Sichtweise auf die Pastoral anzuwenden, ohne sich zuerst ihrer lehrhaften Bedeutung klar bewusst zu werden.”


Der hl. Pater Pio und die geordnete Liebe

Themen

Sexuallehre
Silesius
Sinnthesen
Sixt. Kapelle
Spanien 711
Span. Bürgerkrieg
Span. Märtyrer
Staat
Stammzellen
Starkmut
Striet Magnus
Südsee
Sühnopfer
Synodaler Weg
Syn. Weg u. Greta
Terror
Theater
Theodizee
Theologeneifer
Theologenkongress
Theologie
Thomaschristen
Thomismus
Tier
Todesstunde
Todeswunsch
Toleranz
Tradition
Transgender
Türkenkriege
Umkehr
Unauflöslichkeit
Unbefl. Empfängnis
Urlaub
Urteilen
veilleurs
Veränderung
Verblendung
Vergebung
Verheißung
verlorenes Schaf
Vernunft
Vertrauen
Verweyen
Verzicht
Vorsehung
Wahrheit
Weihestufen
Weihnachten
Weihnachten II
Weihnachtsmann
Wiederverheiratete
WJT
Woche f. d. L.
WSW-Gutachten
Wunder
Wunder II
Wurzeln
Yad Vashem
ZdK
Zeugnis
Zölibat
Zweigewaltenlehre

Zu den neuesten Beiträgen