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ThemenHäresie |
Katholische Wahrheit und katholisches Dogma Von Matthias Joseph Scheeben 1. Folge 416 Nicht alle Lehren, welche von Gott als Inhalt seiner Offenbarung der Kirche anvertraut sind und zu ihrem depositum gehören, oder welche überhaupt als theologische Lehren dazu geeignet und bestimmt sind, von der Kirche vorgetragen zu werden, werden darum auch stets von ihr durch praedicatio manifesta allgemein zu glauben oder zu halten vorgeschrieben und als Glaubensnorm geltend gemacht. Diejenigen, welche tatsächlich in dieser Weise geltend gemacht werden, führen darum im Gegensatz zu den andern den engeren Namen katholische Wahrheit im strengeren Sinne des Wortes (veritas catholica = allgemein gültige und verbindliche Wahrheit, von einigen, z. B. Holden und Chrismann, auch veritas canonica genannt), oder kirchliches Dogma im weiteren Sinne des Wortes (dogma ecclesiasticum = vorschriftsmäßige Lehre der Kirche, zu deren zweifellosen Annahme jedes Glied der Kirche als solches ebenso verpflichtet als berechtigt ist). Inwieweit diese Lehren als ausdrückliche Offenbarungswahrheiten bezeugt und geltend gemacht und folglich als Gegenstand des göttlichen Glaubens vorgelegt werden, heißen sie katholische Glaubenswahrheiten (veritas fidei catholicae), oder Glaubensvorschriften, oder Glaubenslehren (dogmata fidei, resp. dogmata divina), oder auch Dogmen schlechthin im engeren und strengen Sinne des Wortes. Im entgegengesetzten Falle, wo sie nämlich bloß als theologische oder zur Integrität des Glaubens gehörige Wahrheiten vorgetragen und geltend gemacht werden, heißen sie einfach katholische Wahrheiten oder Lehren (veritates catholicae oder doctrinae ecclesiasticae, resp. ecclesiae catholicae). Letzterer Ausdruck wird sowohl generisch, als die Wahrheiten beider Klassen einschließend, wie auch spezifisch für die zweite gebraucht. Die zweite Klasse umfaßt dann wieder die beiden Arten der theologischen Wahrheit, welche oben §6 erklärt wurden, nämlich sowohl diejenigen, welche causaliter, wie diejenigen, welche bloß finaliter theologisch sind: und so wird auch der Name doctrina catholica bald auf beide, bald auf eine der beiden Arten bezogen. Es empfiehlt sich, die der ersteren Art veritas catholica theologica, die der zweiten veritas pure catholica zu nennen. Obgleich alle drei Arten der veritas catholica unfehlbar und daher negativ gleich zweifellos gewiß sind, so bleibt doch der positive Grund und darum die eigentümliche positive Beschaffenheit und Intensität der Gewißheit verschieden. Darum heißen die ersten schlechthin doctrinae de fide, ipsa fide catholica credendae, die zweiten einfach fide, oder ex fide oder secundum fidem certae (d. h. von jedem Gläubigen auf Grund und infolge seiner fides catholica als notwendiges Resultat und Korrelat derselben mitanzunehmen und festzuhalten), die dritten schlechthin certae oder verae. Die zweite Art der Gewißheit wird bei vollkommener, d. h. positiver, direkter und richterlicher Vorlage durch die Kirche von vielen Theologen mit der ersten gleichgestellt, und so auch ihr Name als mit dem der ersten gleichbedeutend genommen. 2. Folge 417 Veritas catholica ist hier nach dem vorhergehenden Paragraphen formell nicht die bloß tatsächlich allgemein verbreitete, sondern die kraft eines die ganze Kirche beherrschenden Gesetzes allgemein mit Notwendigkeit anzuerkennende und unzweifelhaft festzuhaltende Wahrheit. In diesem Sinne sind virtuell alle im Depositum der Kirche enthaltenen Wahrheiten eo ipso schon katholisch, weil von Gott der Gesamtheit vorgeschrieben; aktuell werden sie es jedoch erst dadurch, daß die Kirche diese göttliche Vorschrift promulgiert und geltend macht. In einem laxeren Sinne (s. unten sub III.) nennt man veritas catholica eine Lehre, welche nicht mit strenger Evidenz, sondern bloß mit moralischer Gewißheit von der Kirche geltend gemacht erscheint. In noch laxerem Sinne oder vielmehr nicht positiv, sondern negativ nennt man veritas catholica eine Lehre, die nicht unkatholisch ist, d. h. nicht der allgemein gültigen Lehre zuwiderläuft, oder die man als guter Katholik unbeschadet der professio catholica annehmen kann, aber nicht annehmen muß. Die veritas catholica im ersten Sinne ist ein weiterer Begriff als der der veritas fidei catholicae, so daß, während die Leugnung dieser immer Häresie ist, die Leugnung jener einen ganz andern, und zwar sehr mannigfaltigen Charakter haben kann. So verlangte Martin V. in der Bulle „Inter cunctas“, daß die Wiclifiten und Hussiten beschwören sollten (art. 10): Die Sentenz des Konstanzer Konzils über die 45 Artikel des Hus und die 30 des Wiclif sei vera et catholica, und daß demgemäß die Artikel „non sunt catholici, sed quidam ex eis sunt notorie haeretici, quidam erronei, alii temeraii et seditiosi, alii piarum aurium offensivi“. Es handelt sich bei diesem Text um einen Ausschnitt aus Scheebens Handbuch der katholischen Dogmatik, Erstes Buch: Theologische Erkenntnislehre. Erster Teil: Die objektiven Prinzipien der theologischen Erkenntnis. C. Die Geltendmachung des Wortes Gottes durch den Lehrapostolat oder die kirchliche Regelung des Glaubens und der theologischen Erkenntnis, bestehend aus dem Fünften Hauptstück, das die §§ 28 bis 37 umfasst. Wir bringen hier § 29: Die kirchliche Regel des Glaubens und Denkens im objektiven Sinne: Katholische Wahrheit und katholisches Dogma. Einteilung und Kennzeichen derselben (umfassend die Randnummern 416-434). Den Vorgängerparagraphen 28 (Die katholische Glaubensregel im allgemeinen und speziell im aktiven Sinne) finden Sie hier auf kath-info. Angesichts des gegenwärtigen Umgangs mit dem Wort Gottes durch die römischen Autoritäten sind die Ausführungen Scheebens von höchster Aktualität. |
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